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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-12-18 · Heft 51 (18.12.1883) · p. Seite 821

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 51 (18.12.1883)
Date
1883-12-18
Page
Seite 821 (sequence 3)
Language
German
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821 schaffe Recht. Hiermit war gewiffermaßen officiell erklärt^ daß der Tempel auf Morijah durchaus nicht blos Opfer- > statte, sondern auch Gebetstätte sei, und Volk und Einzelne! dahin kommen sollen, um in allgemeinen wie persönlichen Angelegenheiten sich im Gebete an Gott zu wenden. Hiermit stimmt es überein, wenn der Prophet den Tempel „das Haus des Gebetes für alle Völker" nennt (Jes. 56, 7.). Durchmustern wir die weiteren geschichtlichen Bücher, so werden! die Gebete, die uns mitgetheilt werden, immer umfänglicher;! so die Gebete des Propheten Elias (1. Kön. 17, 20. 18, 36.! und 19, 4.), die Gebete des Königs Hiskias (2. Kön. 19, 15. und 20, 3.), wozu wir die eigene Erscheinung hinzuzufügen haben, daß wir das Gebet des Königs um seine Genesung als „eine Schrift" in dem Anhang zum Buche des ersten Jesaias 38, 10 ff. mitgetheilt finden, llebrigens muß schon in der Zeit der Propheten das Gebet, obschon noch immer individuell gehalten, dem Mißbrauch von allzu viel und allzu lang unterlegen haben. Denn der Prophet Jesaias sagt in seiner Strafrede 1, 14.: „Und so ihr ausbreitet eure Hände, verhüll' ich meine Augen vor euch; auch so ihr mehret Gebet, ich höre nicht! find doch eure Hände voll Blutes." Und in demselben Sinne warnt Kohelet 5, 1.: „Uebereile nicht deinen Mund und dein Herz sei nicht vorschnell, ein Wort auszusprechen vor Gott; denn Gott ist im Himmel und du bist auf der Erde, darum müffen deine Worte! wenig sein." Daß hingegen ein wahres und aufrichtiges^ Gebet, ein offenmüthiges Schuldbekenntniß darzubringendeu Opfern gleich geachtet wurde, drückt Hosea II. 3. aus: „Nehmet Worte mit euch und kehret zum Ewigen! sprechet zu ihm: vergieb alle Schuld und nimm cs gut an, daß wir die Farren der Schuld (Schuldopfer) mit unseren Lippen entrichten." — Eine überaus wichtige Stelle für unseren Gegenstand bietet uns der erste Theil des Buches Daniel, der jedenfalls nicht lange nach dem babylonischen Exil abgefaßt ist, so treu schildert er uns die Zustände in jenem Lande. Abgesehen von dem Gebete Daniel's 2, 20. heißt es, nachdem berichtet worden, wie die Feinde Daniel's, um diesen zu stürzen, den König Darius beredet hatten, ein Gebot zu erlassen, „daß Jedweder, der von irgend einem Gotte oder Menschen etwas erbäte, binnen dreißig Tage, außer vom Könige, in die Löwengrube geworfen werde", 6, 11.: „Daniel aber, sobald er erfuhr, daß die Schrift unterzeichnet sei, ging in sein Haus, woselbst er offne Fenster in seinem Obergemache nach Jerusalem hin hatte, und drei Male des Tages knieete er auf seinen Knieen und betete und dankte vor seinem Gotte, ganz so wie er gethan vor Diesem." Es ist also hier von einem regelmäßigen Gebetcultus die Rede, den Daniel im Exil an Stelle der Opfer, und an diese sich anschließend, sich zum täglichen Brauche gemacht hatte und von dem er durch das Gebot eines Menschen, selbst auf die größte Gefahr hin, nicht ablaffen wollte. Diese Einrichtung eines dreimaligen täglichen Gebetes, die bis heute in der Synagoge Satzung geblieben ist, wird hier als so bestimmt und so bekannt vorausgesetzt, daß die Feinde Daniel's sich derselben hinterlistig zu bedienen suchten. Es ist dies die erste Spur eines selbstständigen Gebetcultus und wir müffen es betonen, daß er sofort auftritt, nachdem der Opfercultus in Jerusalem, wenn auch nur zeitweise, aufgehört hatte. Erklärlich ist es, da fromme Gemüther, denen jetzt die Ausübung des letzteren fehlte, sich gedrungen fühlen mußten, für ihre Gottesverehrung einen Ersatz zu suchen, den sie in der regelmäßigen Gestaltung ihres Gebetes finden mußten. Dies war so tief gewurzelt im israelitischen Geiste, j war ein so natürlicher Ausfluß seines religiösen Lebens, daß! uns die alte Tradition nicht auffallen kann, welche die Einsetzung eines täglich dreimaligen Gebetes auf die Erzväter zurückführt (Berach. 26, 2.). Nach der Rückkehr nach Jerusalem trat hingegen der Drang, den Opfercultus wiederher-? zustellen, so entschieden auf, daß von einem selbständigen; Gebetcultus noch nicht wieder die Rede sein konnte. Es war alsbald die Sorge der Zurückgekehrten, den Altar „auf j seinen Grundlagen" wiederaufzubauen und auf ihm „Ganz- I opfer am Morgen und am Abend" darzubringen (Esra 3, 1 ff.). Wie der Bau des neuen Tempels gestört und dann doch vollendet ward, ist bekannt. Daß Esra und Nehemia dennoch zu Gebeten und zwar umfänglichen geneigt waren, ersehen wir aus deren Mittheilung (Esra 9, 5. Nehem. 1, 5. und 9, 4.). Aus diesen geschichtlichen Andeutungen und Berichten ersieht man schon, welche mächtige Entfaltung das Gebet bei den Israeliten innerhalb der biblischen Schriften neben dem Opfercultus erreicht hatte. Hinsichtlich des letzteren müffen wir aber, um unser Bild vollständig zu machen, noch einmal in eine frühere Zeit zurückblicken. (Fortsetzung folgt.) Die Specialdebatte über den die Ehe zwischen Juden und Christen betreffenden Gesetzentwurf im ungarischen Äbgeordnetenhause. Die wahre Religionsfreiheit besteht nicht blos darin, daß die verscbiedenen Religionsbekenntniffe neben einander unbelästigt und unbelastet geduldet werden, sondern darin auch, daß keinem derselben den anderen gegenüber irgend Vorrechte eingeräumt sind. Die Religionsfreiheit ist überhaupt nur dann eine vollständige, wenn der Staat die Religion als die persönliche, und deshalb im Geiste freie Anschauung des Individuums ansieht, die seiner Cognition gar! nicht unterliegt, und die Religionsgenoffenschaften als frei- : willige Vereinigungen auf dem Boden gemeinsamer religiöser 51*

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