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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-12-04 · Heft 49 (4.12.1883) · p. Seite 793

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 49 (4.12.1883)
Date
1883-12-04
Page
Seite 793 (sequence 7)
Language
German
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793 men , sich über seine damaligen Aussagen zu orientiren, er- Juden war schon sein bloßer Name verhaßt und da dieselben klärt derselbe, daß er zur Eidesleistung bereit sei, wenn er j auch in London eine gewichtige Stimme haben, so veranlaßten denselben selbst ablesen dürfe. Präsident: Wenn Sie dies sie den Lordmayor (Oberbürgermeister), ihm die bereits geauf Grund des § 63 der Strafproceßordnung beanspruchen,! öffneten Pforten des Rathhaussaales wieder zu schließen, so ist das eine irrige Auffaffung. Die Bedeutung der Be-j An anderen Orten sagte denn auch Herr Stöcker (theils in stimmung im § 63 al. I. geht dahin, daß das Ablesen des Eides einem „Tauben" oder einem „sehr Schwerhörigen" gestattet werden kann und daß es im klebrigen in der Disposition des Vorsitzenden liegt, nach eigenem Ermessen darüber zu bestimmen. „Ich halte die Darlegung dieses Rechtsstandpunktes geboten. An dem Wesen der Sache wird im Princip nicht im Entferntesten etwas alterirt, ob Sie den Eid vorlesen oder nachsprechen." Prediger Hapke: Ich möchte doch die Art der Vorlesung wählen. Präsident: Der Zeuge hat darin Nichts zu wählen. Ich setze voraus, daß Sie mich darum bitten und in dieser Voraussetzung gestatte ich es deutscher, theils in englischer Sprache) nichts über die Juden (Dies trifft doch nicht zu! Red.), die Socialdemokraten unterbrachen seine gegen sie gerichteten Worte durch Tumult und nur die abwesenden Katholiken mußten es sich gefallen lasten, ungestraft geschmäht zu werden." Berlin, 25. November. In der am Donnerstag Abend stattgefundenen Besprechung über die am 29. d. M. vorzunehmende Repräsentantenwahl der hiesigen jüdischen Gemeinde waren außer den geladenen liberalen Gemeindemitgliedern auch Anhänger der entgegengesetzten Richtung zahlreich erschienen. Die Versammlung beschloß, die ausscheidenden 10 Ihnen. Prediger Hapke lieft hierauf den Eid ab, weiß aber Repräsentanten und 15 Repräsentanten - Stellvertreter wieder zur Sache selbst nichts zu sagen, als daß von den Schulden des Herrn v. Liebermann im C. C.-C. die Rede gewesen ist. —. Man erwartet als sicher, daß der Minister von Goßler die Wahl des Chemikers Dr. Ladenburg zum Rektor der Universität Kiel bestätigen werde. Hat er dies doch im vorigen Jahre hinsichtlich des Pandektisten Behrend in Greifswalde gethan. Man erinnert hierbei daran, daß die erste deutsche Universität, die einen Juden zum Rector wählte. Erlangen war, daß jedoch der bayrische Cultusminister v. Lutz die Bestätigung des Philologen Rosenthal verweigerte. Berlin, 22. November. Von ultramontaner Seite wirft man jetzt ein eigenthümliches Streiflicht auf die jüngste Stöckeriade in London. Ein Berliner Correspondent des „Westfälischen Merkurs" schreibt: „Die Reise Stöcker's nach London hat eine viel größere Bedeutung als es äußerlich erscheinen mag. Es steht fest, daß Herr Stöcker seine Fahrt hauptsächlich auf Anregung des deutschen Botschafters in London, des Grafen Münster, unternommen hat, um in London „Luthervorträge" zu halten. Graf Münster ist der bekannte Schwärmer für das „protestantische Kaiserthum", nebenbei ist er Hausfreund des Reichskanzlers, wie ja dieser auch seinen ältesten Sohn Herbert dem Grafen als Botschaftsrath zur Seite gegeben hat. Aus den Zeiten des „Culturkampfes" erinnert man sich, wie man sich deutscherseits bemühte, aus England antipäpstliche Zustimmungsadresten zu erlangen, wie man ja damals in Berlin überhaupt versuchte, den Kampf gegen Rom zu einem internationalen zu machen. Das ist bekanntlich nicht überall geglückt, aber das Lutherjubiläum schien jetzt wieder alte Hoffnungen zu beleben. Also Herr Stöcker reiste nach London und zwar, wie aus den Mittheilungen seines Specialorgans, des „Reichsboten", hervorgeht, nicht um die Juden, sondern um die Katholiken und die Socialdemokraten anzugreisen. Den auf die Candidatenliste zu fetzen, da dieselben erklärten, dafür eintreten zu wollen, 1) daß die Anstalten der jüdischen Gemeinde so verwaltet würden, daß Angehörige jeder religiösen Richtung ohne Gewissenszwang davon Gebrauch machen können; 2) daß auch für die religiösen Bedürfnisse derjenigen Genieindeangehörigen gesorgt werde, die nicht im Centrum der Stadt wohnen und daß wenigstens an den hohen Festtagen ihnen Gelegenheit gegeben werde, in angemestenen Räumen mit würdigen Cultusbeamten den Gottesdienst abzuhalten; 3) daß für den Religionsunterricht der Jugend von Seiten der Gemeinde in ausreichender Weise Vorkehrungen getroffen würden; 4) daß alle religiösen Richtungen in der Verwaltung vertreten seien und 5) daß die Verwaltung mit allen Kräften dahin wirke, daß ein anderer Modus für die Gemeindewahlen eingeführt werde. Zum Schluß theilte Justizrath Makower noch mit, daß die Gemeinde beabsichtige, behufs Errichtung neuer Synagogen einige Grundstücke anzukaufen, um den beregten Uebelständen mit Erfolg begegnen zu können. Es werde fortan weder ein Schacher mit Ein trittsbillets', noch die Abhaltung von Privatgottesdiensten in irgendwie obscuren Lokalitäten geduldet werden. (Bekanntlich darf nach dem Gesetze vom 23. Juli 1847 kein Privatgottesdienst ohne Erlaubnis des Gemeindevorstandes abgehalten werden. Daß von der Berliner Gemeindeverwaltung, die sich hinsichtlich der Wohlthätigkeitsanstalten so sehr auszeichnet, für den Cultus und den Religionsunterricht noch Vieles geschehen müsse, um zu befriedigenden Zuständen zu gelangen, unterliegt keinem Zweifel. Die Schwierigkeiten dürfen aber auch bei dem schnellen Wachsthum der jüdischen Bevölkerung und zugleich der Entfernungen in hiesiger Stadt nicht unterschätzt werden.) —. Wir kommen noch einmal auf die Tragödie zurück, die sich in der Familie des Professors Dr. zu Puttlitz

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