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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-12-04 · Heft 49 (4.12.1883) · p. Seite 790

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 49 (4.12.1883)
Date
1883-12-04
Page
Seite 790 (sequence 4)
Language
German
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790 Emancipation der Juden vollendet, wenn sie nicht nur Minister , sondern auch Briefträger würden. Nun, auch die Subalternbeamtenklasse ist in der jüdischen Gemeinde vertreten: Einen Lokomotivführer und einen Eisenbahnbeamten weist die Liste auf. — Von etwa 100 anderen Berufsarten angehörigen Personen abgesehen sind die übrigen ca. 85 Proc. der Gemeinde Kaufleute der verschiedensten Handelszweige. 4 adelige Familien sind darunter: Baron v. Bleichröder, Baron v. Born, v. Liebermann, v. Stengel; ferner 10 Geh. Commerzienräthe (v. Bleichröder, M. Cohn, Herz, Lachmann, Schwabach, Friedemann, Plaut, Liebermann, B. Löwenstein, H. H. Wolfs) und 28 Commerzienräthe. Bon den zahlreichen Consuln nennen wir den Generalkonsul für England, v. Bleichröder, und für Spanien, Landau. Im Ganzen zählen wir 12 Generalconsuln, Consuln und Viceconsuln, welche Großbritannien, Spanien, Belgien, Portugal, Griechenland, Mexico, Brasilien, Peru, Honduras, Japan und Persien vertreten. — 4 Reichstagsabgeordnete') (Bamberger, Max Hirsch, Lasker, L. Löwe), 2 Landtagsabgeordnete (Löwe und Straßmann), 3 Stadträthe (Mamroth, Stadthagen, Wolff) und (nach den letzten Wahlen) 12 Stadtverordnete sind in der Liste enthalten. — So zeigt die Liste, daß in der Berliner Gemeinde zwar die Kaufleute stark überwiegen, aber daneben doch alle Berufszweige vertreten sind und ihre Mitglieder an allen Arten bürgerlicher Thätigkeit Theil nehmen. G. K—r—. Die Berliner Gemeinde zählt nach der letzten Volkszählung 54,000 Köpfe (4,8 Proc.). Die größten Gemeinden in Deutschland nach ihr sind: Breslau mit 17,400 (6,4 Proc.), Frankfurt a. M. mit 13,800 (10,1 Proc.), Hamburg mit 12,100 (4,4 Proc.), Posen mit 7100 (10,7 Proc.), Königsberg mit 5100 (3,6 Proc.), Köln mit 4500 (3,1 Proc.), in Ungarn rechtsungiltig waren. Diesem Uebelstande abzuhelfen, hat das Ministerium Tißa einen Gesetzentwurf als Einführung eines Nothcivilehegesetzcs an das Parlament gebracht, der aus dem Justizministerium Pauler stammt. Man muß nicht glauben, daß derselbe aus dem Principe der Religionsfreiheit entsprungen ist; vielmehr sind es politischsociale Motive, wie offen gesagt wird, aus welchen er hervorgegangen. Die Annahme desselben wurde vielfach bezweifelt, weil es vom Ministerium selbst nicht ernst gemeint sei. Hiergegen aber hat sich Tißa in der letzten Sitzung des liberalen Parteiclubs energisch ausgesprochen, indem er sogar denjenigen Abgeordneten, welche gegen das Gesetz stimmen würden, bei der nächsten Neuwahl die Unterstützung der Regierung zu verweigern gedroht hat. Auch die gemäßigte Opposition und selbst die äußerste Linke, die nur für ein vollständiges Civilehegesetz stimmen wollte, sollen sich entschlossen haben, für das Gesetz zu votiren. Am 17. d. stand nun der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. Ta aber die Zeit schon sehr vorgerückt war, kam nur der Berichterstatter des Justizausschuffes Edmund Literaty zum Wort, und die Verhandlung sollte am folgenden Tage beginnen. Aus der Rede des Referenten heben wir Folgendes hervor. Er begann: „Es ist eine in politischer wie in socialer Hinsicht hochwichtige Frage, welche durch den vorliegenden Gesetzentwurf gelöst werden soll. (Hört!) Was ist also der Zweck jenes Gesetzentwurfes? Jene Anomalie zu beseitigen, welche zum Nachtheile der Rechtsgleichheit zwischen den christlichen und israelitischen Bürgern des Landes faktisch besteht: daß nämlich diese unter eiander keine giltigen Ehen schließen können; eine Anomalie, welche die einzige Möglichkeit der Assimilation der Judeuschaft ausschließt und jene gesellschaftliche Scheidewand auf- München mit 4100 (1,9 Proc.) , Mannheim mit 4000 (6,6 recht erhält, welche auch den Effekt des G.-A. XVII : 180* Proc.) :c. Aus anderen Ländern nennen wir zum Vergleich über die Gleichberechtigung der Juden vollständig illusorisch Warschau mit 127,000 Juden (1881), gleich ein Drittel der . macht." ganzen Bevölkerung; Wien mit 73,200 (---- 7 Proc.), Buda-Pest Er spricht hiernach über die Gründe, weshalb auf die mit 70,200 (ca. 20 Proc.) nach der letzten Zählung u. a. obligatorische Civilehe jetzt zu verzichten sei, und fährt fort: G. K—r—. ’ „Das Princip der Rechtsgleichheit erheischt und die Inter - effen des Staates erfordern es, gesellschaftliche und moralische Der Gesetzentwurf über bre Ehe zwischen Juden und Rücksichten aber machen es wünschenswerth, daß die Staats- Ehristen im ungarischen Mgeorbnetenhause. i. bürger frei miteinander Ehen eingehen können. Diesem Postulate ist heute nur bezüglich der christlichen In Ungarn hat trotz der gerühmten Freisinnigkeit die Bürger Genüge geleistet, welche untereinander im Sinne Civilehe, die jetzt mit geringer Ausnahme in allen civilisirten *^rer eigenen kirchlichen Satzungen frei Ehen schließen kön- Staate» znm Staatsgesetz geworden, noch kein- Aussichten, Christen nnd Israeliten aber sind einander gegenüber Ebenso war bis jetzt di- Ehzwischen Christen nnd Inden G-nusseder Rechtsgleichheit beraubt, dermaßen verpönt, daß solche im Anslande geschlossenen Ehen Was ist nun die Folge hiervon? ane vrolge ist, daß -- jene christlichen und israelitischen Individuen, welche gegen- **l***#“» r» -ina-d-r sührt nnd di- -inen Glanbens. Redact. . Wechsel mit ihrem Gewipen nicht vereinbar ftnden, — ent-

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