Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1883)
- Date
- 1883-11-13
- Page
- Seite 750 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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750 Kultus- und Unterrichtsminister. Es verschafft fich über die Befähigung und Verläßlichkeit der von den Kultusgemcinden gewählten und laut §. 2 ihm angemeldeten Matrikelbuchführer Ueberzcugung und entscheidet über deren Verwendbarkeit. Es läßt die von den Gemeindevorstehern eingesendeten Aumeldungsbogen am Ende jeden Halbjahres mit den von den Matrikelbuchführern vorgelegten Matrikelbuchs-Kopien vergleichen, ordnet im Falle von Abweichungen zwischen beiden Dokumenten die Untersuchung an und entscheidet hierüber. Es betraut mit der unmittelbaren Beaufsichtiguug den Bezirks-Stuhlrichter oder deffen Gehilfen, in Städten einen Beamten, gegen welche es in Fällen von Nachläffigkeit oder Versäumniß auf dem ordentlichen Disziplinarwege vorgeht. Die mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Stuhlrichter oder städtischen Organe find verpflichtet, das betreffende Gericht sofort zu verständigen, sobald sie bei Gelegenheit ihres amtlichen Vorgehens auf die Spuren einer strafbaren Handlung kommen." Wir brauchen hierzu keinen Commentar zu geben. Die jüdischen Gemeinden sind hierdurch abermals in eine drückende Ausnahmestellung gedrängt, in eine schwerzuertragende Abhängigkeit, während derartige Maßregeln gegen andere große und kleine Confessionen nicht getroffen werden. Frankreich. Paris, 1. November. Das kleine Erpreffungs-Blättchen, welches in Montdidier unter dem Titel ^U'^nti-Semitigue" herausgegeben wird, macht in der Art solcher Blätter die unverschämtesten Versuche, sich in vornehme Häuser einzuschleichen. Einen solchen Versuch hat das genannte Blatt auch bei dem französischen Ackcrbauminister Herrn I. Msline unternommen; der Minister ließ jedoch das kleine Attentat nicht ruhig geschehen, sondern fertigte den famosen „Redakteur" ab, indem er ihm den folgenden Brief zustellen ließ: Paris, 23. Oktober 1883. Ein Individuum ist in Ihrem Namen in meiner Privatwohnung, Boulevard St. Germain 84, erschienen und übergab meiner Hausmeisterin eine Abonnements-Quittung Ihres Blattes, mit der Versicherung» ich wäre einer Ihrer Abonnenten. Die Hausmeisterin, als sie wiederholt darum angegangen wurde, gab endlich nach, zahlte die 10 Frcs. 50 Cent., deren Quittung sie mir jetzt übersendet. Da ich nicht Ihr Abonnent bin und es nicht sein will, fordere ich Sie auf, mir die Summe zurückzuschicken, die Ihr Bevollmächtigter sich in solcher Weise angeeignet hat, und meinen Namen aus der Liste Ihrer Abonnenten zu streichen. Ich wäre sonst gezwungen, Sie aus diesem Grunde gerichtlich zu belangen. I. Meline. Der ,^.nti-86mititine" erklärt, daß er dem Minister die 10 Fr. 50 Cent, zurückgeschickt habe. Hieraus ersieht man, auf welche Weise die Antisemitenblätter sich und ihren Herausgebern die Existenzmittel zu verschaffen suchen. Rach den Arch. isr. ist selbst dem Großrabbiner Zadoc Kahn eine solche Abonnementsquittung präsentirt worden! — Das Haus Hachette hatte ein antisemitisches Pamphlet in seine Bibliothek für Eisenbahnen aufzunehmen verweigert. Die Herren Berfaffer, ergrimmt, daß ihnen so der Zugang zu den Bahnhöfen verschloffen worden, haben das Haus Hachette beim Handelsgericht angeklagt. Selbstverständlich werden sie abgewiesen werden. Türkei. Smyrna, im Okt. Tic antisemitischen Agitatoren, von denen bekanntlich nicht wenige durch diese ihre Thätigkeit ihr Brod suchen, was sie freilich auf die Länge nicht darin finden, versuchen sich in allen Weltgegenden. Kürzlich glaubten sie auch bei der griechischen Bevölkerung in und um Smyrna einen fruchtbaren Boden zu finden, und verbreiteten hier ihre fluchwürdigen Flugblätter. Sie fanden aber in der türkischen Regierung nachdrücklichen Widerstand. Der Gouverneur des Bilayets von Smyrna, Agi Naschid-Pascha, hat ein Reskript veröffentlicht an alle Postmeister des Bilayets, in dem er ihnen befiehlt, jedes antisemitische Journal oder Pamphlet, wo es auch immer in Europa gedruckt und nach Smyrna gesandt worden sei, zu confisciren. In diesem Reskript sagt Sr. Exellenz: „Die Regierung Sr. M. des Sultans erlaubt nicht, daß der geringste Unterschied gemacht werde zwischen den Unterthanen der verschiedenen Glaubensbekenntniffe. Sie wünscht, daß alle Einwohner des Reiches in einem freundschaftlichen Frieden zusammen lebem Demnach gestattet sie nicht die Circulation von Veröffentlichungen, die zu Haß und Verachtung gegen die Juden aufreizen. Jeder, der solche Pamphlete verbreitet, verletzt das Gesetz und den Frieden und verdient eine strenge Bestrafung." Es würde mancher christlichen Regierung gut anstehen, in gleichem Sinne zu verfahren. Wie viel Unheil würde dadurch schon verhindert worden sein, und würde es in Zukunft verhindern, Unheil, das nicht blos die Juden betrifft, sondern alle Mitbewohner des Landes! Marokko. Aus Marokko, im Oktober. Französische Blätter berichten über eine Veränderung der Gesinnung, welche fich hin- I sichtlich der Israeliten bei den höchsten Machthabern eingestellt haben soll. Die Stimmung höheren Orts ist die wohlwollendste.- Nächst dem Sultan hat auch sein Bruder Wuley Otman die unzweideutigsten Zeichen seiner Fürsorge für unsre Glaubensgen offen gegeben. Er hat allen Beamten anbefohlen, darüber zu wachen, daß die Interessen der Israeliten in