Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1883)
- Date
- 1883-11-13
- Page
- Seite 749 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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749 'Rücksicht auf die vorgerückte Tageszeit nur in gedrängter Weise gegeben und der Schluß desselben nicht ausgeführt werden konnte. Stuttgart, den 1. Nov. (Privatmitth.) Der Vereinsausschuß der israel. Waisenanstalt „Wilhelmspflege" in- Eßlingen eröffnet den in dieser Woche ausgegebenen 52. Jahresbericht pro 1883 mit dem Gefühle tiefer Trauer über das Ableben seines vieljährigen Vorstandes, des Herrn Hofrath Adolf Levi. Mit seltener Liebe, mit unermüdlichem Fleiße förderte der Verblichene seit dem Jahre 1853 die Ziele des Vereins, das Vermögen mehrte sich durch seine Umsicht und Sparsamkeit in bedeutendem Maße, und die Zahl der jährlichen Zöglinge wuchs von 25 auf 40. Es war eine stete Sorge Levis, den aus der Anstalt tretenden Zöglingen durch Unterbringung in geeigneten Lehren zu einem ehrbaren Lebensberuf zu verhelfen; deshalb haben auch zu diesem Zwecke Verehrer und Freunde Levis in Württemberg, Wien, Heidelberg, Frankfurt a. M. u. a. Orten eine „Adolf Levi-Stiftung" errichtet, die bereits 7526 Mk. beträgt und sich noch bedeutend vergrößern dürfte. Zum Nachfolger des Herrn Levi wurde M. H. Goldschmidt von hier erwählt. Die Anstalt beherbergt gewöhnlich 40 Zöglinge. Dem Verein sind im verflossenen Jahre 8029 Mk. Spenden und Beiträge, 3246 Mk. Stiftungen zum Grundstock zugewendet worden. Ke. Majestät der König haben den Verein auch heuer mit einer huldvollen Gabe von 175 Mk. bedacht. Das Vereinsvermögen beträgt jetzt excl. dem Anstaltsgebäude 211,291 Mk. und hat, da in den letzten 2 Jahren größere bauliche Veränderungen wurden, um 1245 Mk. abgenommen. Hier ist das Gerücht verbreitet, daß der Raubmörder Götz von Kultenthal nicht begnadigt worden sei, sondern in den nächsten Tagen im Hofe des Pönitentienhauses hingerichtet werden soll. Aus Bade«, November. (Privatmitth.) Die Schülerzahl an den badischen Gymnasien und Progymnasien hat im Schuljahre 1882 3 eine abermalige Zunahme erfahren und zwar von 4716 auf 5062, darunter 2333 katholische, 2171 protestantische und 542 jüdische Schüler. Oestcrreich-Ungarn. Pest, 29. Okt. (Privatmitth. Nicht von unsrem gewöhnlichen Corresp.) Es ist bereits in vor. Nr. berichtet worden, welchen Protest die jüdischen Gemeinden gegen das vom Cultusministerium geplante neue Statut über die Matrikcnführung der jüdischen Gemeinden erhoben habe. Das hat jedoch den Cultusminister nicht verhindert, das Statut zu erlassen und mit bedeutenden Strafbestimmungen zu versehen. Wir haben hier abermals ein Beispiel, wie in Ungarn mit Constitutionalismus und Religionsfreiheit umgesprungen wird und beide Prinzipien vor der Willkür eines durch eine mächtige Partei getragenen Ministeriums zu bloßen Schanmblasen werden, und wie überhaupt hier zu Lande die Gesetzgebung betrieben wird. Anstatt, wie in allen modernen Staaten ein Gesetz für die Standesämter zu erwirken, das gleicherweise alle Staatsangehörigen also auch alle Confessionen umfaßt und die Matrikenführung, die ja wesentlich eine Angelegenheit des Staates ist, aus den Händen der Geistlichen in ein Staatsinstitut zu verlegen, läßt man Alles bestehen wie es ist, flickt man hier und da einen neuen Lappen auf, namentlich wenn die, welche es betrifft, einen Widerstand zu leisten nickt im Stande sind. Die Staatsregierung experimentirt so an den schwächeren Nationalitäten und Confessionen der Reihe nach herum, wie dies, erst jüngst die Sachsen und die Croaten empfunden haben. Daß die magyarische Staatsivee hierunter nur leidet und die magyarische Herrschaft nach und nach sich verhaßt macht, scheinen die Machthaber nicht einzusehen; allgemeine, segensreiche und auf dem geordneten Wege bewirkte Gesetze scheinen ihnen nicht zuzusagen, sondern vielmehr die staatliche Macht den schwächeren Individualitäten fühlbar zu machen. Ein politisches Spiel mag dies fein, aber wahrlich keine Staatsweisheit. — Das neue Statut für die Matrikenführung der israelitischen Religionsgemeinden ist als der erste Schritt anzusehen, die jüdischen Gemeinden ihrer Selbständigkeit zu berauben und unter das Regime der Munizipien, der Bicegespane, Sicherheitscommissare u. s. w. zu bringen. Man hat aber in neuerer Zeit durch Thatsachen hinlänglich erfahren, was die Selbstherrschaft dieser Behörden in Ungarn zu bedeuten hat. Im ersten Abschnitt wird jede jüdische Gemeinde verpflichtet, einen mit gewissen Bedingungen versehenen Ungar zu ihrem Matrikenführer zu wählen; aber diese Wahl ist vom Munizipium zu genehmigen, und wenn diese Genehmigung auch zum zweiten Male verweigert wird: „so sorgt das Munizipium zu Lasten der Gemeinde für einen Matrikenführer." Man sieht, daß in dieser Weise das Wahlrecht der jüdischen Gemeinde völlig illusorisch gemacht ist. Ist doch nicht einmal die Bedingung ausgesprochen, daß der Matrikenführer der jüdischen Religion angehören müsse. Im 6. Abschnitt werden die „Rechte und Pflichten des Munizipiums" in folgenderweise bestimmt: „§. 7. Das Munizipium ist berechtigt und verpflichtet, die Matrikenführung der auf seinem Territorium befindlichen israelitischen Religionsgemeinden streng zu überwachen, zu!inspiziren, in Fällen von Versäumnissen und Vergehen im Sinne des §. 8 dieses Statuts vorzugchen, das Pönale fest- I zustellen und cinzutreiben. Zu diesem Zwecke macht cs den! Stuhlrichtern, beziehungsweise den exmittirten städtischen t Organen zur Pflicht, die Führung der Matrikenbücher in i jedem Halbjahre zu prüfen. Dasselbe kontrolirt die matriken- , führenden Aemter und hält sie fortwährend in Evidenz, und; cs unterbreitet das Verzeichniß derselben alljährlich dem 46*