Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1883)
- Date
- 1883-11-13
- Page
- Seite 746 (sequence 8)
- Language
- German
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74(5 gewesen. Buchholtz: Ich bin zwei Jahre bei Heidemann gewesen. Nach längerem Befragen des Rechtsanwalts Dr. Sello giebt der Zeuge endlich zu, nur ein Jahr bei Heidemann gewesen zu sein. Hiergegen bekundet Steinsetzer Beyer, er habe den Löwenberg am 17., also am Tage vor dem Brande mit einer Petroleumkanne gehen sehen; am 18. früh sei er mit Buchholtz zusammengetroffen und Löwenberg sei an ihnen vorübergegangen, doch ohne Petroleumkanne. Dies widerspricht der Aussage des Buchholtz völlig, doch hatte dieser sich auf Beyer berufen. Buchholtz verwirrt und widerspricht sich in seinen Aussagen immer mehr. Die Sitzung am 20. eröffnete Präs. Burow mit der Mittheilung über eine Lokalbesichtigung in Neustettin. Ein Gerichtsnuntius ist beauftragt worden, sich mit einem 13jährigen Knaben an die Heidemann'sche Hausthür zu begeben. Ein Richter hat mit 3 citirten Schulknaben im Alter von 12, 13 und 133 4 Zähren von den betreffenden Schulbänken aus Sehversuche gemacht. Durch den Neubau der Synagoge hat sich das Gesichtsfeld allerdings etwas erweitert. Es wurde nun konstatirt, daß von den Bänken, auf denen die Knaben, ihrer früheren Angabe nach, gesessen, die bekundeten Wahrnehmungen nicht gemacht werden konnten. Die Knaben nunmehr, unter Vorhaltung einer Zeichnung des betreffenden Schulzimmers mehrmals befragt, bemerkten übereinstimmend: Sie können sich nicht mehr erinnern, auf welchen Bänken sie am fraglichen Freitag Vormittag gesessen haben. Bon den weiteren Zeugen erfährt man nichts Neues; es handelt sich immer um die Eröffnung eines Fensters durch die Lesheim und um die Wegschaffung des Holzes von den Heidemanns, wobei die einen Zeugen be-, die anderen entlastend aussagen. Zu den ersteren gehörte besonders ein Stellmacher Schmidt, der wegen vorsätzlicher, in betrügerischer Absicht im Februar 1882 begangener Brandstiftung eine neunjährige Zuchthausstrafe verbüßt. So viel ist gewiß, die Thatsachen, um welche es sich handelt, werden so verschieden, mit so vielen Widersprüchen, mit so vielen gegenseitigen Behauptungen der Unwahrheit bekundet, die Zeugen stellen sich so oft in unvortheilhaftem Lichte dar, daß es unmöglich erscheint, darüber zur Klarheit zu kommen. — Betont wird noch, daß der Gerichtspräsident die Sitzungen von 91/2 Uhr Bormittags bis zur Mitternachtsstunde ausgedehnt hat, und auf das Ersuchen sowohl der Bertheidiger als der Geschworenen, die Sitzung früher aufzuheben, weil sie aus Ermüdung nicht mehr zu folgen vermöchten, nicht achtete. — Warten wir nun ab, ob die Revision Erfolg hat und zu einer nochmaligen Verhandlung führt. Deutschland. Berlin, 1. November. Durch die Beförderung des vr. Baur zum General-Superintendenten der Rheinprovinz rückt Stöcker aus der dritten Hofpredigerstelle in die zweite auf. Dies ist die Ordnung. Gespannt ist man jedoch, ob der Kaiser Stöcker auch zum Mitgliede des evangelischen Oberkirchenraths beruft, wie Baur eS gewesen, denn sehr oft saßen die Hofprediger nicht in der genannten Behörde. Ferner frägt man, ob Stöcker im Falle seiner Berufung in den Oberkirchenrath seine politisch-antisemitisch-sozialistische Agitation fortsetzen werde, da der Oberkirchenrath den bekannten nachdrücklichen Erlaß an sämmtliche ihm unterstellte Geistliche gerichtet hat, in welchem er ihnen jede Einmischung in politische Angelegenheiten untersagte. Daß viele einzelne Pastoren, auch Herr Stöcker, diesem Erlasse keine Folge geleistet, ist bekannt. Wird er aber als Mitglied desselben Oberkirchenraths in diesem Ungehorsam verharren, ohne daß bis jetzt jener Erlaß zurückgenommen worden ist? — —. Die Berliner Zeitungen berichten, daß allerdings die Minister sich bei der jüngsten Stadtverordnetenwahl der Abstimmung enthielten, nur der Staatsminister von Bötticher machte hiervon eine Ausnahme und stimmte für die Liste der „Deutschen Bürgerpartei". —. Der nahezu 70 Jahre alte Schriftsteller vr. Ginsberg aus Steglitz hatte sich gestern vor dem Schöffengericht am Landgericht v. wegen Körperverletzung zu verantworten. Die Steglitzer Jugend hatte in würdiger Nachfolge des ihr von Seiten Erwachsener seit Jahren gebotenen Beispiels es für besonders verdienstlich gehalten, hinter dem alten Herrn einherzulaufen und „Hepp, hepp!" zu schreien. Eines Tages, als dem Angeklagten wiederum diese Behandlung von einer großen Schar Steglitzer Buben zu Theil wurde, riß ihm die Geduld und er hieb mit seinem Stocke in die Menge. Die großen Buben stoben schnell auseinander und so traf der Stock statt die, denen er zugedacht war, einen kleinen vierjährigen Knaben, der von den großen mitgeschleppt war. Das trug dem Angeklagten eine Anklage wegen Körperverletzung ein. Er konnte dem Gerichtshöfe nur sein Bedauern aussprechen, daß er den kleinen, jedenfalls unschuldigen Knaben getroffen, wies aber gleichzeitig darauf hin, daß sich hier die Frucht der seit Jahren ausgestreueten Saat des Herrn Hofprediger Stöcker zeige. Der Staatsanwalt beantragte 300 Mk. Geldstrafe, der Gerichtshof erkannte auf 10 Mk. —. Die „Köln. Ztg." schreibt vom 3. d.: Redacteur Winterfeldt, der bekannte conservative Agitator und Führer der Antisemeten in Breslau, ist gestern wegen Unterschlagung zu einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Abermals einer.