Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1883)
- Date
- 1883-11-06
- Page
- Seite 728 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3227447-3227493--41241-3309703- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
728 genaussagen sei eines der wesentlichsten Rechte der Vertheidigung, das er sich nicht nehmen lasse. Das Motiv, das die Staatsanwaltschaft den angeblichen Brandstiftern unterschiebt, sei ein überaus künstliches und unglaubwürdiges. Mit einem herzbewegenden Appell an die Geschworenen schließt der Redner. Der Staatsanwalt verzichtet auf die Duplik. Es folgt die Rechtsbelehrung der Geschworenen, denen 14 Fragen vorgelegt werden. Um Uhr ziehen sich die Geschworenen ins Berathungszimmer zurück. Die Schlußscene gestaltete sich folgendermaßen: Nach Beendigung der Plaidoyers ertheilt der Präsident die nöthige Rechtsbelehrung, worauf sich gegen 83 4 Uhr Abends die Geschworenen zurückziehen. Gegen 9',■■> Uhr Abends kehren die Geschworenen zurück. Der Saal und das Auditorium ist überfüllt. Unter gespanntester Aufmerksamkeit verkündet der Obmann, Regierungsrath Delsa (Cöslin), folgendes Verdikt: „Die Angeklagten sind von der vorsätzlichen Brandstiftung sämmtlich freizusprechen, dagegen ist bezüglich der Heidemann die Frage ad 3.: Bon einem Verbrechen zu einer Zeit, in welcher die Verhütung desselben noch möglich war, glaubhafre Kenntniß erhalten und es Unterlasten zu haben, der Behörde hiervon rechtzeitig Anzeige zu machen; bezüglich der beiden Lesheim die Frage ad 2.: Sind die Angeklagten schuldig, dem Thäter zur Begehung des Verbrechens durch Rath oder That wistentsofort in Haft zu nehmen. Danach sind gegen 11 Uhr Abends die Verhandlungen beendet. (Schluß folgt.) Literarischer Wochenbericht. Bonn, 26. Oktober. La Linguistique devoilee par L. Levv Bing. (Paris. F. Vieweg, Libvaire-Editeur, 67. rue de Richelieu. 1883.) I. Das vorliegende umfangreiche Werk, ein Erzeugniß großen Fleißes und scharfer Beobachtungsgabe, enthält so viele ungewöhnliche und von vornherein paradox erscheinende Ansichten, die zu begründen es sich bemüht, daß wir es hier etwas ausführlicher zu besprechen uns gedrungen fühlen. Der Verfasser tritt den herrschenden Meinungen mit großer Kühnheit und Energie entgegen. Und da jene ihre Herrschaft üben, nicht ohne daß sie auch uns längst zweifelhaft erschienen, so darf man Untersuchungen, welche die Unrichtigkeit jener dokumentiren sollen, nicht mit Stillschweigen übergehen, selbst wenn die ncuvorgetragenen Vorstellungen noch sehr dubiös erscheinen. Wir werden uns deshalb in diesem ersten Artikel auf eine allgemeine Auseinandersetzung beschränken. — Seit dem Anfänge dieses Jahrhunderts, mit welchem eine nähere Kenntniß des Sanskrits und der Zendsprache (Altpersisch) erlangt worden, hat sich die Ansicht Bahn gebrochen, daß sich die lich Hilfe geleistet zu haben, bejaht worden. Bezüglich des? Sprachen der Cultnrvölker in zwei Familien trennen — ab- Leo Lesheim ist es verneint worden, daß derselbe die erfor-! gesehen von den übrigen Sprachen — in die arische und in derliche Einsicht besessen hat. Bezüglich des Löwenberg sind | die semitische Sprachfamilie. Man fand die indische, peralle Schuldfragen verneint worden." Der Staatsanwalt be-! fische, griechische, lateinische, germanische und slavische Sprachen antragt gegen die Heidemann Vater und Sohn je 1 Jahrein Wurzeln und in der Formentwickelung mit einander ver- Gefängniß, gegen LeSheim sen. 5 Jahre Zuchthaus, gegen? wandt; dagegen die phönicische, hebräische, aramäische, ara- Leo Lesheim Ueberweisung an eine Besterungsanstalt und; bische und assyrische Sprache von jenen verschieden und unter gegen Löwenbcrg Freisprechung. Die Vertheidiger verzichten j einander verwandt. Mit Absonderung der übrigen Sprachen aus jede weitere Bemerkung. Nunmehr zieht sich der Ge-? hielt man diese Tisterenz fest. Allerdings konnte man sich richtshof zur Berathung zurück. Die Angeklagten, sowie der Voraussetzung nicht entziehen, daß auch diese beiden deren anwesende Frauen und Kinder brechen in lautes j Sprachfamilien aus einer und derselben Ursprache entsprosten Weinen und Jammern aus. Die Angeklagten versichern wieder-! seien, und von hier aus suchten einige Forscher mit Vorliebe holt ihre volle Unschuld. Es herrscht in dem überfüllten wieder die Aehnlichkeiten zwischen beiden, namentlich in den Saale große Aufregung. Nach ziemlich langer Berathung? Wurzeln, nachzuweisen. Hierin gingen Einige, tvie z. B. erkennt der Gerichtshof gegen Heidemann sen. auf 3 Monate Ge j Julius Fürst , sehr weit, so daß fast die größte Zahl von fängniß, gegen Heidemann jun. auf 6 Monate Gefängniß, gegen Wurzeln als identisch erscheinen mochte. Andere aber, wie Lcsheim sen. auf 4 Jahre Zuchthaus und 4 Jahre Ehrverlust, z. B. jüngst Herzfeld, wiesen nach, daß jene hierin mit gegen Lesheim sun. auf Ueberweisung in eine Besserungsanstalt großer Oberflächlichkeit zu Werke gegangen, ohne sorgfältig und bezüglich Löwenberg auf Freisprechung. Bei Abmessung zu prüfen, ob sie bei diesen Vergleichungen die wirklichen der Strafe — bemerkt der Präsident, Landgerichts-Direktor Buhrow — ist als erschwerendes Moment die Absicht in Betracht gezogen worden, die Schuld des Verbrechens den Christen in die Schuhe zu schieben. Ein anderes Motiv hat die Untersuchung nicht ergeben. Ten vcrurtheiltcn Angeklagten sind die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen. Ferner hat der Gerichtshof beschlossen, den Angeklagten Lesheim sen. Wurzeln vor sich gehabt. Es gelte vielmehr, zuvor das leichtfertig angebaute Feld der wahren Etymologie gründlich und vorsichtig zu beackern. — Je zweifelhafter hier also bei tieferer Auffassung noch alle Annahmen erscheinen, desto auffälliger muß cs sein, daß man jene Unterscheidung alsbald vom linguistischen Gebiete aus das ethnographische verpflanzte, dag man von nun an alle jene Culturvölker, wie sie be-