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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-11-06 · Heft 45 (6.11.1883) · p. Seite 727

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 45 (6.11.1883)
Date
1883-11-06
Page
Seite 727 (sequence 5)
Language
German
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Frau, ein anderer Zeuge vor dein Staatsanwalt, ein dritter i vor dem Richter, d. h. nur in der Voruntersuchung; hier in diesem Saale geben sie alle ein frisches, fröhliches Zeugniß.! Man legt den Angeklagten als Beweis ihrer Schuld zunächst ihr Verhalten während der Verhandlung zur Last, daß sie vieles einfach ableugneten. Wenn wir es aber nicht einmal den Zeugen verargen, daß sie von der objectiven Wahrheit abweichen, dann dürfen wir es den Angeklagten um so weniger verübeln. Heißsporne nennt der Staatsanwalt die Angeklagten, Heißsporne des Judenthums. Ich gestehe, ich habe mir bei der Lektion Shakespeares von dem Heißsporn Percy eine andere Vorstellung gemacht, als von den hier sitzenden Angeklagten; desgleichen von einem behäbigen Lebemann, als welcher der Staatsanwalt den greisen Heidemann deshalb hinstellte, weil er seine zitternden frierenden Hände in die Taschen seines Ueberrocks steckte. Als Zeuge Hübner mit der Meldung zu Heidemann kam, im Tempel müsse etwas los sein, habe Heidemann doch noch gar keine Veranlassung zum Hinausstürzen und zu kopflosem Schreck gehabt. Lesheim sen. soll nach der Aussage des Zeugen Dahlitz der Thäter sein, weil er auf der Brandstätte angeblich wirr und erschreckt aussah, Heidemann, weil er bei der ersten Meldung ruhig blieb. Da frage ich, wie hat sich denn da Jemand zu verhalten, damit er nicht verdächtig erscheint? Redner theilt nunmehr die von dem öffentlichen Ankläger geltend gemachten Verdachtsmomente in zwei Theile, diejenigen, welche gegen die ganze jüdische Gemeinde Neustettins und diejenigen, welche gegen die einzelnen Angeklagten geltend gemacht werden. Ungreifbare Verdächtigungen, wie sie aus dem kopflosen Gerede der Zeugin Jaffe sich ergeben, will Redner als nicht ernsthaft ganz außer Acht lassen. Dahin gehört unter Anderem, daß Drechsler Behrcnd auf vier Schritte Entfernung zwei jüdische Personen im lauten Gespräch darüber getroffen haben will, daß mit acht bei Kaufmann Kreutz gekauften Liter Petroleum der Tempel entzündet worden sei. Die Ermittelungen über die Beleuchtung der Synagoge hätten absolut nichts Gravirendes ergeben, und dem Rufe, auf welchen der Staatsanwalt solches Gewicht legt: „Die Christen haben uns den Tempel angezündet!" steht die gleichfalls noch auf der Brandstätte von Christen gemachte gegentheilige Beschuldigung als völlig ausgleichend gegenüber. Eine solche That, im Schooße der jüdischen Gemeinde geplant und von Beauftragten derselben ausgcführt, würde ein Akt des scheußlichsten verbrecherischsten Fanatismus fein, und dann sehen Sie sich die Männer an, die hier mit Ruhe und Sicherheit, mit der gewinnendsten Bescheidenheit vor Ihnen ausgesagt haben, die jüdischen Gemeindevorsteher, die Zeugen Engel und Reppen und auch die beiden Angeklagten Heidemann und Sohn darf ich in diese Kategorie stellen, und dann frage ich Sie: Sind das die Männer, die ein solch scheußliches Verbrechen planen? Ebensowenig wie die Gemeinde haben die einzelnen hier Angeklagten die That begangen. Zunächst liegt kein Beweis für die Gemeinsamkeit der fünf Angeklagten vor. Bon nahen Beziehungen der Angeklagten unter einander ist nicht das Mindeste bekannt; der Lebensstellung der einzelnen nach sind sie sogar ausgeschlossen. Die Heidemanns gehören zur Aristokratie der jüdischen Gemeinde, was weder von dem früheren Tempeldiener Lesheim, noch von dem jetzigen Löwenberg behauptet werden kann. Zwischen Lesheim und Löwenberg hat sogar notorisch eine fast Feindseligkeit zu nennende Rivalität geherrscht. Und solch völlig heterogene Elemente sollten sich zu einem Verbrechen vereinigen? Die großartig angelegte und brillant durchgeführte Rede Sello» exculpirt jeden einzelnen der Angeklagten und drückt zum Schluß die Freude des Redners darüber aus, daß er mit der Entlastung der Angeklagten keine Belastung anderer, besonders nicht der christlichen Mitbürger der Angeklagten zu verbinden braucht. Er findet die Erklärung in zufälliger Inbrandsetzung, hervorgerufen durch ein mehrtägiges Schwelen in den Läufern, Teppichen und Stühlen. Dieser zweiundeinhalbstündigen folgt die einstündige Rede des Justizraths Scheunemann, der als Neustettiner die sür die Angeklagten günstigen Localverhältniffe geltend macht und zum Schluß den Proceß das Schmerzenskind des Staatsanwalts nennt, von dem er ja nun glücklich entbunden sei. Der Staatsanwalt betont in seiner Replik zunächst, er sei ganz anderer Anschauung als die Vertheidigung in Bezug auf die ganze Verwerthung des Beweismaterials. Die von Scheunemann ausgesprochenen leisen Zweifel in den Ernst und die Dringlichkeit der Sache seitens der Staatsanwaltschaft weist Pinoff zurück; ebenso die Kritik der Belastungszeugen seitens der Vertheidigung. Die überschwängliche Phantasie der Zeugen läßt Redner nicht gelten, die führe nicht zu solcher Uebereinstimmung. Er geht dann in die seitens der Vertheidigung aufgeführten einzelnen Beweismomente ein und sucht die namentlich seitens Ur. Sello'S widerlegten staatsanwaltschaftlichen Argumente in ihrer Integrität wiederherzustellen. Scheunemann erwidert, er habe mit seinem Schmerzeuskinde nur gemeint, die Staatsanwaltschaft stände auf seiner Seite, wenn sic nicht eben die Staatsanwaltschaft wäre und auch den Vertheidigungsmomenten ihre Aufmerksamkeit ge , schenkt hätte. Die zwei Kategorien von Zeugen, die Redner ausgestellt, hält er aufrecht und begründet das näher in scharfer Polemik, namentlich gegen Buchholz. l>r. Sello j verwahrt sich gegen die Unterstellung, als habe er bezüglich ^der Zeugen nur formell verbindlich gesprochen, thatsächlich; aber ihre Wahrhaftigkeit angezweiselt. Die Kritik der Zeu-

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