Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1883)
- Date
- 1883-11-06
- Page
- Seite 726 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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halb einen größeren Auszug aus der Vertheidigung und zwar nach dem „Berl. Tgb." Vertheidiger vr. Sello: Nicht ohne Grund ist die Aufmerksamkeit fast der ganzen gebildeten Welt seit Tagen auf diese Verhandlung gerichtet. Entweder sind die Angeklagten schuldig der Brandstiftung aus Fanatismus, und dann haben j sie ein fast unerhörtes Verbrechen begangen, oder sie sind nur die vorgeschobenen Werkzeuge sind. Allein ich behaupte, die Angeklagten zählen zu jenen Heißspornen unter den Juden, die das vorliegende Verbrechen ausführten, weil ihnen als Juden die antisemitische Bewegung unangenehm war, weil sie eine Gefährdung des öffentlichen Friedens oder eine Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden als eine Folge der Bewegung fürchteten. Sie suchten deshalb nach Mitteln, um den gesetzgebenden Faktoren es klar! unschuldig, und dann sind sie die Opfer einer traurigen Bezu machen, daß die Bewegung zu offenen Gewaltthätigkeiten? wegung, die zur Zeit durch unser Vaterland geht. Ein führte, den öffentlichen Frieden gefährdet und daß es mithin I folgenschwerer Mißgriff hat die Verhandlung in Bahnen gegeboten sei, der Antisemitenbewegung von Gesetzes wegen! lenkt, in denen sie jetzt steht. Es ist der verkehrte Weg ein- Einhalt zu thun. (Als ob es damals schon noch besonderer geschlagen worden: man hat sich erst die Thatsache der Beweise bedurft hätte, daß die Folgen der antisemitischen! Brandstiftung konstruirt und dann erst nach Berdachtsgründen Hetzereien die geschilderten sein würden! Redakt.) Eine gesucht. Wenn der Herr Staatsanwalt von Eigenschaften Schädigung der Gemeinde war damit anläßlich der dem des deutschen Volkes gesprochen hat, so wird auch mir ge- Werthe des Tempels entsprechenden Versicherungssumme nicht! stattet sein, an dieselben zu appelliren. Das Neustettin der verbunden, im Gegentheil, die Angeklagten erzielten nur noch. Jahre 1881 und 1882 war der denkbar ungünstigste Boden der Gemeinde Gelegenheit zu geben, ein größeres Bethaus,! für die objective Beobachtung der Thatsachen. Sobald wir das den Anforderungen bester entsprach, zu schaffen. Ich, die Zeit der einzelnen Verdachtsmomente genau auf Minuten hoffe (!!), meine Herren Geschworenen, Sie werden die erste prüfen, tappen wir sofort im Dunkeln. Die Vertheidigung Schuldfrage in vollem Umfange bejahen. (Diese Hoffnung des! beschuldigt die Zeugen durchaus nicht der subjectiven Un- Herrn Staatsanwalts ging nicht in Erfüllung. Redakt.); Wahrheit, aber es ist einfach unmöglich, daß die Zeugen Schlimmsten Falls (!!!) steht doch zweifellos fest, daß die! über irgendwelche Umstände jetzt noch absolut genaue An- Angeklagten schuldig sind, dem Thäter bei Begehung des gaben machen können. Beinahe drei Jahre find seit dem Verbrechens wiffentlich Hilfe geleistet zu haben. Zur Be- Brande versiostcn, und was ist seit dieser Zeit nicht Alles jahung dieser Frage ist keineswegs die Annahme erforderlich, über diesen Brand geredet worden! Schließlich sind Erzähdaß der Thäter außerhalb des Kreises der Angeklagten zu! lungen und Gerüchte, lawinenartig sich vergrößernd, von der suchen ist. Daß die beiden Heidemann sich im Sinne der dritten Frage schuldig gemacht haben, ist wohl zweifellos. Das öffentliche Interesse, meine Herren, erfordert es, daß ein so schweres Verbrechen, wie das vorliegende, nicht ungesühnt bleibt. Gehen Sie an die Prüfung ohne alle Voreingenommenheit, halten Sie sich streng an die vorliegenden ersten bis in die zehnte Hand gegangen und werden jetzt als Judicien aufgeführt. Die königliche Staatsanwaltschaft nimmt aus widersprechenden Zeugenaussagen nur das für die Angeklagten Ungünstige. Ich glaube aber, wenn wir zwei direkt sich gegenüberftehende Zeugnisse, besonders zwei Aussagen eines und desselben Zeugen, haben, welcher erst Thatsachen; sollten Sie dabei, was ich hoffe (!!!!), zu der! weiß und später schwarz sagte, daß wir uns dann natur- Ueberzeugung von der Schuld der Angeklagten gelangen, ' gemäß nur an das erst abgegebene Zeugniß zu halten haben, dann werden Sie zweifellos auch jene Entschlossenheit an Es ist eigentlich zu banal, aber es muß hier doch gesagt den Tag legen, die stets den deutschen Mann auSge-! werden: das Gedächtniß nimmt nicht zu, sondern wird zeichnet hat.! schwächer mit der Länge der Zeit. Und wenn mir die Aus diesen Worten des Staatsanwalts geht hervor, daß! Herren Geschwornen auf dem Wege folgen wollen, daß nur er sich gänzlich aus den politischen Standpunkt gestellt und! die ersten, meist unter dem unmittelbaren frischen Eindruck diesen Angeklagten nur ein politisches Motiv zuzuschreiben! der Katastrophe abgegebenen Aussagen als vollgiltig angesehen vermochte. Denn die Beschuldigung, die Synagoge in Brand werden, während die gegentheiligen, allmählich sich heraus^ gesteckt zu haben, um ein besseres Gebäude zu erhalten,! bildenden Aussagen weniger beachtet werden, so wird unser schwächt er selbst dahin ab, der Gemeinde würde doch dadurch Weg schließlich ein gemeinsamer, der der Freisprechung, sein, kein Schaden geschehen. Er ruft zuletzt noch den National- > Der Herr Staatsanwalt meint freilich, die Zeugen hätten sinn zur Hilfe und wir werden sehen, daß der Gerichtspräsident es als ein erschwerendes Moment annahm: die Inden hätten! den Verdacht auf die Christen wälzen wollen. Wie weit! dies Alles mit einer objectiven Betrachtung übereinstimme, bleibe der Erwägung des Lesers überlasten. Wir geben des» aus Furcht vor dem geschlossenen feindlichen Vorgehen der Neustettiner Juden anfänglich zurückgehalten. Nun, ich muß gestehen, ein furchtsameres Volk, als die Neusteitiner nach staatsanwaltschastlicher Auffassung sind, ist mir noch nicht vorgekommen. Der Lehrer Piper fürchtet sich vor seiner