Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1883)
- Date
- 1883-10-30
- Page
- Seite 713 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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713 von seiner bisherigen Umgebung völlig fern gehalten und! ausschließlich dem Einfluß einer bestimmten neuen Umgebung, bestimmten, immer wiederholten Einflüsterungen überlasten, zu jeder, auch der hirnverbranntesten Aussage zu bringen ist. Die Möglichkeit einer detaillirten Aussage über nicht existirende Dinge, welche bei den Hexenprocesten das schwierigste Problem zu sein schien, ist also durch diesen Fall der Erklärung um ein gut Theil näher gebracht: der Fall ist ein durchaus analoger. Die Analogie würde noch frappanter gewesen sein, wenn dem modernen Untersuchungsrichter auch den Angeklagten gegenüber dieselben Mittel zur Verfügung gestanden hätten, welche in früheren Jahrhunderten dem Hexenrichter zur Verfügung standen, d. h. wenn er die Angeklagten selbst durch Anwendung der Folter zu einem Geständniß i constatiren, daß im Auslande von Anfang an nur Eine Stimme der Entrüstung über die bedenklichen Manöver der Antisemiten herrschte, und daß die gesammte (??) liberale Presse Deutschlands dieser Stimme gefolgt ist. Dagegen haben vor der Schlußverhandlung nicht nur die antisemittschen, sondern auch eine ganze Reihe conservativer Organe die ganze Anklage von vornherein für erwiesen betrachtet, und auch nach der Freisprechung der Angeklagten hat es der hervorragendste Führer der deutschen Antisemiten unternommen, gegen die Berechtigung dieser Freisprechung allen Ernstes Bedenken zu erheben, und leider find ihm auch hier eine Anzahl conservativer Blätter gefolgt, ein neuer Beweis für die Wahrheit des Satzes, daß politische Reaction und geistige Freiheit ihrer Natur nach unvereinbare Dinge find. Am austallendsten, wenn auch keineswegs neu, ist bei hätte bringen können. Ohne Zweifel hätten dann die Anj dieser ganzen merkwürdigen culturhistorischen Erscheinung geklagten diesen Qualen ebenso wenig widerstehen können, jene Vorstellung von einem rituellen Morde, der bei den wie dereinst Hexen und Zauberer, d. h. auch sie hätten sich Juden Tradition sei; eine Vorstellung, welche wir bis in die jenes furchtbaren Mordes, von dem ihr Herz nichts wußte, > Zeiten der Kreuzzüge verfolgen können. Die Entstehung dieser schuldig bekannt. Welcher Abgrund von Seelenqualen aber. Vorstellung wird dem Culturhistoriker stets ein unverstaneröffnete sich hier wie dort vor uns, wenn wir bedenken, denes Räthsel bleiben. Die Macht des Borurtheils und des welchen Begriff von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit religiösen Fanatismus reicht hier doch als Erklärung nicht die unschuldigen Opfer bekommen mußten, die ohne jegliche! hin; denn auch diese Macht pflegte sonst nur Anschuldigungen Schuld sich unter dem Verdachte einer gräßlichen Anklage er-! zu ersinnen, welche sich aus dem Charakter des zu vernichliegen sahen. Glücklicherweise hat die geniale Art und Weise, j tenden Gegners mit einiger Wahrscheinlichkeit folgern lasten, wie die Vertheidigung in Nyiregyhaza ihre Aufgabe erfüllte, i Gerade diese Annahme des rituellen Mordes aber steht mit hier wenigstens zu einer ausführlich motivirten Freisprechung 1 den Charaktereigenschaften des orthodoxen Judenthums der Angeklagten gefühtt: nicht nur dafür, daß den Angein schneidendem Conttast. Nicht nur schließt der jüdische klagten eine Schuld nicht nachgewiesen werden könne, ist der Ritus überhaupt blutige Opfer aus; nicht nur ist in der nachdrückliche Beweis erbracht worden, die Vertheidigung hat! ganzen jüdischen Tradition, in allen talmudischen Schriften, sich auch, und nicht ohne Erfolg, bemüht nachzuweisen, in! wie selbst der Antisemit Rohling einräumen muß, keine einwelcher Weise die Anklage selbst in ihren einzelnen Theilen j zige Stelle vorhanden, welche auch nur den geringsten Anzu Stande gekommen ist. Und dabei sind denn Dinge an's halt für diese Annahme böte: sondern und vor Allem ist ge- Licht getreten, welche erst in weiteren Processen, die sich an rade ein hervorstechender Charakterzug des alten orthodoxen den beendeten anschließen werden, ihre völlige Aufklärung finden werden. Namentlich gilt vies von der „Zeugen-Präparirung"; hier scheint es in der That schon nach dem vorliegenden Material fast unzweifelhaft, daß die Zeugen durch Manipulattonen, welche mit der Folter eine mehr als flüchtige Aehnlichkeit haben, zu ihren Geständnissen gebracht! worden sind. Doch wird man hierüber wie über manchen andern dunkeln Punkt des Processes noch weitere Aufklärung abwarten und sich vorläufig mit einem non liguet begnügen müssen. Eine interessante Aufgabe würde es dieser Sachlage gegenüber sein, das Verhalten der gesammten Presse des Jn- und Auslandes während und nach dem Proteste eingehender zu beobachten. Man würde dabei zu überraschenden Ergebnissen kommen. Doch würde dies nicht in den Rahmen unserer Erörterung hineingehören. Nur das Eine dürfen wir Judenthums eine unleugbare Feigheit, welche sich aus der jahrhundertelangem knechttschen Unterdrückung des Iudenthums zur Genüge erklärt, mit der Annahme eines rituellen Mordes aber gewiß in diamettalem Gegensätze steht. Erst die moderne Emancipatton hat diese historisch gewordene Feigheit des Judenthums zu überwinden vermocht und die Juden als tapfere und Pflichttreue Soldaten in die Reihen unserer Armee eingeführt. Diesen modernen „Reformjuden" aber dichtet Niemand den rituellen Mord an, sondern eben jenen, welche in ihren uralten Traditionen fortlebend gewiß vor dem Morde mehr als vor jedem anderen Verbrechen eine angeborene und unüberwindliche Scheu besitzen, i Jedenfalls aber ist dieser traurige Proceß eine ernste j Mahnung an unsere bildungsstolze Zeit, sich auf den Lorbeeren ihrer erreichten Bildung nicht allzu siegesfroh auszuruhen, sondern unentwegt die Fahne des geistigen und ethi-