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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-10-30 · Heft 44 (30.10.1883) · p. Seite 711

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 44 (30.10.1883)
Date
1883-10-30
Page
Seite 711 (sequence 5)
Language
German
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711 „Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, eine Geschichte des Tißa-Eßlarer Prozesses in seinen Einzelheiten zu geben; wir dürfen den Verlauf desselben aus den Tagesblättern als bekannt voraussetzen; uns kommt es nur darauf an, ihm seine Stelle in der Entwickelungsreihe der culturhistorischen Bewegung anzuweisen und zu constatiren, daß er eine Rückkehr zu Zuständen, welche wir als längst überwunden betrachtet hatten, in sich schließt. Und in dieser Beziehung ist der Prozeß nicht nur für die Charakteristik der Gegenwart, sondern auch für die Erkenntniß der Vergangenheit von ganz besonderem Interesse, indem er uns Aufschluß giebt über ein Problem, welches trotz unserer genauen Kenntniß der Geschichte der Hexenprocesse bis in ihre Einzelheiten hinein dennoch ein unlösbares psychologisches Räthsel zu sein schien. Die gelehrten Forschungen über die Entstehung und Geschichte der Hexenprocesse haben ein reiches historisches Material zu Tage gefördert; vor Allem waren es die grundlegenden Untersuchungen Soldan's in seiner „Geschichte der Hexenprocesse", welche eine feste Unterlage geschaffen haben. Das Werk darf als ein Zeugniß so umfassender Gelehrsamkeit bezeichnet werden, wie sie selten auf einen so speciellen- Gegenstand verwendet worden ist. Auf diese großartige Arbeit folgten dann eine Reihe kleiner Specialforschungen, welche aus den Archiven einzelner deutscher Territorien immer neues Material zu Tage förderten. Mit Staunen gewahrte man, daß die bisherigen Angaben über die Anzahl der Opfer, welche der unglückselige Wahn erforderte, eher zu niedrig als zu hoch gegriffen waren, daß in der That fast unzählbare Unglückliche in den Flammen des Scheiterhaufens einen qualvollen Marterlod gefunden haben. Man constatirte, daß allein in Genf in 3 Monaten 300 Personen, in Quedlinburg im Jahre 1589 an einem Tage 133, in Bamberg und Würzburg in wenigen Jahren 900 Personen hingerichtet wurden. Ueber die meisten der Processe, welche zu diesen Hinrichtungen führten, besitzen wir nicht nur kurze historische Notizen, sondern die vollständigen Proceßacten, welche uns mit aller wünschenswerthen Genauigkeit über Einleitung und Verlauf der Processe orientiren. Mit größtem Erstaunen findet man hier die detaillirtesten und scheinbar präcisesten Angaben über alle die Dinge, welche man den Angeklagten Schuld gab und welche thatsächlich natürlich niemals existirt haben. Unwillkürlich fragte man sich, wie es den Hexenmeistern möglich war, Denuncianten zu finden, welche diese detaillirten Angaben über Dinge, welche sie nie gesehen hatten, machten. Und selbst wenn man für viele der Fälle annahm, daß die Denuncianten durch Haß oder Rachsucht gegen den unschuldigen Angeklagten dazu angestiftet worden waren, in allen Fällen war diese Erklärung doch nicht stichhaltig. Das ganze grausige Verfahren hätte sich doch unmöglich Jahrhunderte lang halten können, wenn nicht im Volke selbst die Vorstellung von der Wahrheit der Hexenfahrten und Zaubereien allgemein verbreitet gewesen wäre. Und um so unerklärlicher mußte es bei solchen Erwägungen erscheinen, daß die Richter in der That auf die bloße Denunciation hin einschritten und noch dazu den Denuncianten völlige Anonymität zusicherten. Nur zwei Motive vermochte man hier anzuführen: einmal das Streben der Richter, sich unbequemer Ketzer, welchen man nach der kirchlichen Reformation des 16. Jahrhunderts nicht mehr wegen ihrer religiösen Ueberzeugungen beikommen konnte, durch die populäre Anklage der Hexerei und Zauberei zu vernichten, welche auch bei den Protestanten gläubiges und williges Gehör fand; dann aber die Habsucht der Denuncianten und Richter, welche dadurch angeregt wurde, daß das Vermögen des Berurtheilten confiscirt wurde und zu einem nicht unbedeutenden Theile jenen zufiel. Aber auch mit diesen Motiven reichte man nicht aus: man hätte dann eben alle Angeber und Richter für bewußte und schurkische Betrüger erklären müssen. Und dafür, daß dies keineswegs richttg war, hatte man doch der Beweise genug. Konnten sich doch selbst die Reformatoren des sechszehnten Jahrhunderts, so weit sie sonst an geistiger und ethischer Freiheit ihrer Zeit vorausgeeilt waren, von dem unglückseligen Glauben an Hexen und Zauberer nicht losmachen: gerade unter Calvin's Regierung haben in Genf die Hexenprocesse mit besonderer Heftigkeit gewüthet. Die Reformatoren waren eben im Grunde auch Kinder ihrer Zeit, die sich nicht in allen Punkten von den Vorurtheilen derselben zu befteien vermochten. Wie sollte man sich nun in den Fällen, in denen man sich von der betrügerischen Absicht der Angeber und Richter nicht zu überzeugen vermochte, die detaillitten Aussagen, welche in den Acten der Hexenprocesse enthalten sind, erklären? Denn diese Aussagen beschränkten sich nicht darauf, zu constatiren, daß der oder die Angeklagte ein Zauberer oder eine Hexe sei; sie berichten vielmehr mit der größten Ausführlich, keit, wie die Hexe durch den Schornstein aufgefahren, wie sie auf einem Besen durch die Luft geritten sei, wie sie im Verein mit dem Teufel und anderen Hexen die abscheulichsten Orgien gefeiert habe u. dgl. m. Das Unerklärlichste schien hierbei, daß die Angeklagten selbst schließlich fast alle das, was man ihnen vorwarf, zugaben und die eingehendsten Geständnisse über ihren Verkehr mit dem Teufel ablegten, welche uns ganz unendlich komisch anmuthen würden, wenn sie nicht so furchtbar traurig wären. Gerade über diese letzte, scheinbar unverständlichste Frage kam dann fteilich die historisch-kritische Forschung unserer Tage am schnellsten in's Klare, je umfassender das Material wurde, welches in ihren Gesichtskreis trat, und je mehr sie in Folge dessen aus den vielen einzelnen Fällen das System eruiren konnte, nach welchem hierbei verfahren wurde. Man

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