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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-10-15 · Heft 42 (15.10.1883) · p. Seite 676

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 42 (15.10.1883)
Date
1883-10-15
Page
Seite 676 (sequence 2)
Language
German
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solche, daß diese die Stadt nicht verlaßen durften, oline ihre j Sicherheit zu gefährden. Es bleibt uns deshalb fraglich.! ob das Gesetz selbst nicht eigentlich ein Verlassen der Städte und das Errichten der Hütten in der freien Natur gewollt! habe. In dem Gesetze ist das „Nehmen * der vier Pflanzen (V. 40) von dem „Wohnen in Hütten" (V. 42) getrennt, und es frägt sich daher ferner, ob Esra dem Wortlaute des Gesetzes entsprochen, da er Zweige dieser Pflanzen und noch andere holen und aus ihnen die Hütten bauen ließ? Das traditionelle Gesetz hat es anders aufgefaßt und machte das Ergreifen jener vier Pflanzen zu einer besonderen Ceremonie. Jndeß diese Fragen sind uns hier nebensächlich, und wir suchen vielmehr nach dem Gedankeninhalt, also nach dem Zwecke dieses Gesetzes. Das Gesetz gibt uns in V. 43 einen Grund an: „Damit Eure Geschlechter wissen, daß ich in Hütten habe wohnen lassen die Söhne Israels, als ich sie herausgeführt aus dem Lande Mizrajim." Hiernach, oberflächlich gefaßt, wäre das Fest nur eine dauernde Erinnerung an das Leben der Vorfahren in der Wüste während der vierzig Jahre der Wanderung. Allein hier liegt ein tieferer Gedanke zu Grunde, weshalb die Israeliten Jahr für Jahr an dieses Wüstenleben ihrer Vorfahren erinnert werden sollten. Es sollte in jedem Israeliten der Gedanke lebendig sein, daß sein Besitzthum im heiligen Lande nicht ein durch eigene Kraft und durch eigene Gerechtigkeit erworbenes Eigenthum, sondern nur eine Gabe der göttlichen Vorsehung sei, die ihm verliehen worden, um das göttliche Gesetz, das Gesetz der Liebe und des Rechtes, in dankbarem Aufblick zu Gott und in Bescheidenheit und Menschenfreundlichkeit auszuüben, in dem Bekenntniß und der Anbetung des einig-einzigen Gottes treu zu verharren. Denn oft genug ist die Verwarnung ausgesprochen, daß, wenn er diesem nicht treu bliebe, sich von dieser Gotteslehre und dieser Gesetzeserfüllung entfernen werde, er des Landes wieder verlustig, in die Verbannung und Knechtschaft wieder hinausgeworfen würde. Dieser Gedanke, daß der Israelit gewissermaßen nur leihweise des höheren Zweckes wegen diesen Grund und Boden mit all' seinen Gütern und seinem Ertrage von Gott erhalten habe, gleichsam nur zum Lehen, spricht sich auch sonst mehrfach aus, am klarsten z. B. (ö. Mos. 26) da jeder Israelit die erstgcreiften Früchte seines Feldes Jahr für Jahr nach dem Heiligihume bringen, dem Priester übergeben und dazu das V. 6—9 formulirte Bekenntniß oblegen sollte, wie Israel, abstammend von einem irrenden Arammi, in Egypten zu einem Volke geworden und von Gott nach diesem Lande „fließend von Milch und Honig" gebracht worden. Die Schlußworte lauten: ,Und jetzo, siehe, gebracht habe ich die Erstlinge der Frucht des Bodens, welchen du mir gegeben. Ewiger!" Nicht minder wird es dem Volke zum Bewußtsein gebracht, daß es in ein Land geführt ward, welches längst ur- und fruchtbar gemacht worden, worin wohlgebaute und befestigte Städte vorhanden, die Häuser voll Güter waren und daß ihm dieses Land durch Fügung und Führung Gottes in Besitz gegeben ward. Es war dies ein religiös-sittlicher Gedanke, der das Volk vor Uebermuth und Selbstüberschätzung schützen, im Gefühle der Abhängigkeit von der höheren Macht und dadurch im Antriebe zu treuer Pflichterfüllung erhalten sollte. Diese Idee liegt denn auch dem Gesetze zu Grunde, Jahr für Jahr die Häuser zu verlassen und in Laubhütten sieben Tage zu wohnen, wie es die Väter gethan, bevor sie dieses Land erreicht und in Besitz genommen hatten. Es war dies eines der großartigen Erziehungsmittel für das Volk zu einem religiös-sittlichen Leben, welche das Gesetz nach allen Seiten hin entfaltete und zur Anwendung zu bringen suchte. Wie alle großen Ideen, war ein solches Gesetz noch mit mancherlei anderen Wirkungen verbunden. Wie in ihm sich die richtige Schätzung der materiellen Güter bethätigte, die dem Menschen nur zum rechten Gebrauche verliehen worden, deren er aber auch verlustig gehen könne, ohne daß dadurch sein Leben gefährdet oder auch nur reiz- und freudenlos würde, das Gefühl, daß diese Güter zur Freude des Lebens nicht nothwendig seien, da ja gerade in diesen Laubhütten die Festesfreude in vollen Maßen obwalten und die Gemüthcr erfüllen sollte — so lag in demselben auch wiederum der demokratische Zug der Gleichheit Aller, mögen ihre materiellen Güter auch sonst noch so verschieden sein. Die Reichen wie die Armen sollten ihre Häuser oder Hütten, ihren Reichthum oder ihre Armuth an äußeren Besitzthümern verlassen und in diesen lcichtgebauten Lauben in gleicher Weise die Freude empfinden und in der freien Umgebung der Natur die gleiche Lust, den gleichen Antheil am Leben vor Gott. Und daß diese hohen Zwecke erfüllt, und dieses „Wohnen in Hütten" zum höchsten Volks- und Freudenfeste geworden, dafür liegen mehrfache Zeugnisse vor. Wir wollen nur eines hervorheben. Die Mischna (Succa 4) schildert uns, wie am siebenten Tage das Fest des „Wassergießens" damit verbunden worden. Ein goldener Krug, drei Log haltend, ward aus dem Siloah gefüllt und unter Drommetenblasen nach dem Heiligthume hinaufgebracht; dann stieg der Priester damit die Rampe zum Altar hinauf, wo zwei silberne Becken angebracht waren; jedes derselben hatte ein Loch und durch das eine wurde Wein und durch das andere das Wasser gegossen. Dann ward eine große Illumination veranstaltet und Reigentänze unter dem Jubel des Volkes vollzogen. „Fromme Männer, sagt die Mischna (5, 4) und Männer von Würde tanzten vor dem Volke mit brennenden Fackeln in den Händen, und sangen dabei Lieder und Lobgesänge, und die Leviten begleiteten mit Harfen, Psaltern, Cymbeln, Trompeten und unzähligen musikalischen Jnstru-

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