Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1883)
- Date
- 1883-10-01
- Page
- Seite 645 (sequence 3)
- Language
- German
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645 von den schlaffen Einrichtungen her, welche der Beamten-1 Verhandlungen gepflogen. Es handelt sich nunmehr darum, Willkür zu großen Spielraum lassen, indem sie diese Organe j 44 Jnquifiten vor das Statarialgericht zu stellen. Ta bedes Staates zu wenig abhängig von der Centralregierung! züglich der Mehrzahl dieser Individuen das Delikt binnen machen, sondern vielmehr von den localen Corporationen, theils von dem Usus, der sich einmal eingeschlichen. Beides könnte nur durch eine einschneidende Reformgesetzgebung beder vorgeschriebenen Frist von 8 Tagen schwerlich nachweisbar sein wird, dürfte ihre Strafsache auf den ordentlichen Gerichtsweg geleitet werden." In einem andern Telegramm seitigt werden, und eine solche zu Stande zu bringen, ist! heißt es: „Die Einleitung des Statarialverfahrens stößt auf wohl eine monarchisch-constitutionelle, aber eine Parlaments-! gewisse formale Hindernisse, die man nun zu beseitigen sucht, rische Regierung wenig geeignet. Es versteht sich, daß wir Zunächst muß das von den administrativen Behörden gehiermit ein Urtheil über die letztere nicht abgeben wollen, sondern nur einen unverkennbaren Nachtheil derselben hervorheben. Da, wo im Parlamente nicht blos die Gesetzgebung sondern auch zum größten Theile die Verwaltung liegt, sind die Minister von den Deputirten, die Deputirten von der Wahl des Volkes abhängig, und die letzteren, die nach oben die Souveräne spielen, richten sich nach unten nach den im lieferte chaotische Material gesichtet, die Jnquifiten müssen gruppirt werden, ferner besteht aus dem Jahre 1878, als hier das Statarium verkündet worden, eine Verordnung des Justizministers betreffend das Statarialverfahrcn, in welcher auf die Institution der Staatsanwaltschaft keine Rücksicht genommen ist: demzufolge ist das Verfahren lückenhaft. Es wird nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichts- Volke herrschenden Strömungen und Ansichten; diese aber sind Präsidiums sein, jene Vorschläge festzustellen, welche behufs wiederum von den Schlagwörtern der Volksredner, von Inter-: des Ergänzungsverfahrens dem Justizministerium (??) untereffen und den aufgewiegelten Trieben abhängig.! breitet werden sollen. Zu diesem Zwecke wird der Buda- Die Wurzel alles Nebels in Ungarn ist der Mangel an einer festgeregelten und unparteiischen Rechtspflege. Wir gehen hierbei nicht auf den Tißa-Eßlarer Prozeß zurück, in welchem sich die schauderhaftesten Mängel kundgaben, sondern stehen vor den Ereignissen des Tages. Die furchtbarsten Exceffe sind verübt worden, Plünderung, Raub, Mord und Brand sind monatelang an der Tagesordnung gewesen. Wie konnte dies in einem civilisirten Staate geschehen? Nur durch die Straflosigkeit der Hetzer, der längst bekannten Führer und Aufwiegler und durch die Connivenz der Beamten, rpelche den Vorgängen in vielen Fällen mit verschränkten Armen zusahen und selbst nach der Unterdrückung der Emeute zur Verhaftung und Bestrafung der Verbrecher nichts oder nur wenig thaten. Und dies wieder war nur möglich durch die Mängel der Institutionen und der Gesetzgebung. So konnte es geschehen, daß eine Bande von einigen hundert Meuterern unter bekannten Führern von Ort zu Ort durch das Land zog und ihr teuflisches Spiel da trieb, wo sie den Pöbel geneigt und die Beamten lässig fanden. Die Wurzel des Uebcls in Ungarn ist also die mangelhafte Rechtspflege und die dadurch bewirkte Straflosigkeit der Mehrzahl der Verbrecher und namentlich der Verführer. Wir wollen hier die traurigen Folgen solcher Zustände für das dadurch immer mehr entartende Volk und für den ganzen Staat nicht weiter besprechen; liegen sie doch für Jedermann zu Tage. Wir wollen vielmehr aus den ungarischen Blättern selbst mehrfache Thatsachen anführen, welche die Richtigkeit unsrer Dar stellung beweisen. Es heißt in einem Telegramm aus Zala Egerßery vom 13. Sept.: „In Sachen der Einleitung des Statarial Verfahrens (Standrecht) wurden heute zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Gerichtspräsidium eingehende pester Staatsanwalt Jeßenßky, der gleich dem Beßprimer Staatsanwalt Pongracz und einem Raabcr Staatsanwalt heute Abends mit dem Ober-Staatsanwalt Kozma in Äanizsa zusammentrifft, morgen hierher kommen." Ferner: „In allen bisherigen Berichten mußte immer wieder auf die llnzuläugkeit der polizeilichen Vorerhebungen hingewiesen werden. Die hiesigen leitenden Kreise find sich heute klar darüber, daß die Dürftigkeit des Ergebnisses der bisherigen Proccdureu hauptsächlich der Mangelhaftigkeit dieser, von Comitats- Organen gepflogenen Erhebungen zuzuschreiben ist. Seit 19 Tagen ist fast der gesammte Beamtenkörper des Comitats aufgeboten und gleichwohl ist nur sehr geringes Material gewonnen worden, auf Grund dessen der Gerichtshof Vorgehen konnte. Die hiesige Staatsanwaltschaft hat diese Procedur mit verschränkten Armen mit angesehen. Seitdem der Ober-Staatsanwalt hier weilt, ist eine Wendung zum Besseren eingetreten. Er hat mit starker Hand eingegriffen und Leben in die Procedur gebracht. Jeder Information Gehör schenkend, woher immer sie kam und mit erfahrenem Blick überall das Richtige, Zuverlässige erkennend, hat er eine Reihe von Verfügungen getroffen, deren ersprießliche Folgen für die ganze Untersuchung bald zu Tage treten dürsten. Die Art und Weife, wie eine dieser Verfügungen effectuirt, richtiger vereitelt wurde, zeigt wieder einmal recht drastisch, niit welch' unfähigen, unverläßlichen Elementen die Comitats-Verwaltnng oft arbeitet. Ein Gastwirth in der hiesigen Vorstadt Ola, Namens Mathias Agreser, vormals Gendarm, ist seit Jahr und Tag dafür bekannt, daß sein Wirthshaus ein Centrum antisemitischer Agitation ist. Hier wurden nächtliche Conventikel gehalten, hier werden antisemitische Hetzschriften und Spottlieder auf die Inden vercheilt, hier wurde die Hetze 40*