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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-10-01 · Heft 40 (1.10.1883) · p. Seite 644

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 40 (1.10.1883)
Date
1883-10-01
Page
Seite 644 (sequence 2)
Language
German
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644 bestimme», sind unsren Blicken meist entzogen, und die Unparteilichkeit eine seltene Tugend. So bleibt für die Verantwortlichkeit, ohne welche die Sittlichkeit in der Luft flattert, 1 nur — Gott übrig. Derselbe Gott, der das sittliche Wesen uns cingcpflanzt und den sittlichen Beruf uns gegeben, muß uns zur Verantwortung, zur Rechenschaft ziehen, und ohne dies wäre die Sittlichkeit und die Pflicht nicht zu begreifen, nicht möglich, während ihr Bestand doch faktisch uns erwiesen ist. Gott, der Allwissende, der Allschauende, kennt die geheimsten Motive, aus denen unser Thun und Lassen hervorgeht, kennt die drängenden Momente, die uns bezwangen oder die wir überwanden, kennt die Entwickelung unsrer Seelenzustände, also den Boden, aus dem unsre Handlungen erwuchsen. Ties ist die Lehre, welche die Religion von ihrem Ursprünge an verkündete, zugleich die Lehre, welche allein mit unsrem Denken und Fühlen, mit unsrem Verstände und' unsrem Herzen übereinstimmt; es ist eine Lehre, ebenso der menschlichen Erkenntniß wie des religiösen Glaubens. Nun, die Religion kann ihre auf das wirkliche Leben bestimmenden Einfluß übenden Lehren nicht dem bloßen Worte überlassen, dem zufälligen Unterricht: sie muß sie gewissermaßen in die concrete Erscheinung eintreten lassen, sie im Gleichmaß der Tage an bestimmte Tage knüpfen, an denen sie vor die Bekenner treten, in deren Bewußtsein bringen und mahnend und warnend diese aus ihrem Seelenschlummer wecken. Tics hat sie auch für die Lehre gethan, daß der Mensch verantwortlich ist vor Gott für seine Handlungen, für seine Gesinnungen und die Bethätigung derselben, daß er für den sittlichen Gehalt seines Lebens von Gott zur Rechenschaft gezogen wird. Sie hat dies gethan, indem sie die Erinnerung an das göttliche Gericht, daß Gott nicht blos die Vorsehung sondern auch die Vergeltung ist, im Rosch-Haschanah-Feste gleichsam verkörperte. Dies ist der Sinn des biblischen nyr.n y.-z: (3. Mos. 23, 24), des mischnischcn ]":iy zh'i'- >2 bz rr"2 (Rosch - Hasch. M. I, 2). Und wenn wir am gegenwärtigen Rosch-Haschanah zurückblicken auf das verflossene Jahr und all' der Unbillen gedenken, die man während desselben an so vielen Orten an den Bekennern des Judenthums verübt, all' der Mißhandlungen, die man an uns durch Wort, Schrift und That vollbracht hat, wie viele der Unsrigen, die ftiedlich und in redlichem Erwerbe als pflichtgetreue Bürger lebten, überfallen, ausgcplündert, verletzt und in die Flucht getrieben wurden, wie viele Schmähmungen über unsre Religion und über unsren ganzen Stamm ausgegossen und verbreitet wurden — dann ist der Gedanke tröstend und aufrichtend, daß droben ein Gott waltet, der Fürsten und Richter und Völker zur Rechenschaft zieht und früher oder später durch sein Gericht die Menschen zum Besseren drängt, ihre Lügen und Ungerechtigkeiten zu Schanden macht und seine Menschheit trotz alledem zur höheren Sittlichkeit leitet. Ja, ihr Fürsten und Richter in den Völkern, ihr Völker selbst, erinnert euch des göttlichen Gerichtes, gedenket was der Mund seiner Propheten verkündete, was die Geschichte durch tausend Beispiele lehrt, daß alles Unrecht, das auf Erden geschieht, gesühnt wird, daß die Folgen der Gewaltthätigkeit über die Nationen kommen, und daß selbst der, welcher Unthaten nicht verhindert, wenn er sie zu verhindern vermag, einen Antheil an dem Frevel auf sich ladet! Wir aber, die wir nicht um Vergeltung beten, sondern sie dem göttlichen Walten überlassen, wir wollen weiter wandeln als treue, unerschütterliche Bekenner des einig-einzigen Gottes, als pflichtgetreue Bürger des Staates, dem wir angehören, als sittlich strebsame Menschen in Recht und Nächstenliebe. Die Wurzel des Uebels iu Ungarn. Wenn gegenwärtig viele Philosophen und Strafrechtstheoretiker von dem Abschreckungsaxiom im Criminalrechte nichts wissen wollen, und sich dabei auf die Erfahrung stützen, daß die Todesstrafe die Zahl der Verbrechen nicht gemindert habe — so werden sie doch den Satz nicht bestreiten, daß Straflosigkeit die Menge, den Pöbel zu immer größeren und wilderen Ausschreitungen veranlaßt. Die antisemitischen Hetzer in Rußland wie in Ungarn haben dies wohl gewußt und ihre erste Sorge war, dem Volke einzureden, die Schandthaten gegen die Juden würden von der Regierung unbestraft bleiben, ja gern gesehen werden. Man weiß ja, daß in Rußland unter dem Volke ein gefälschter Ukas verbreitet wurde, in welchem den Uebelthätern an den Juden, inbesonders an deren Eigenthum Straflosigkeit verheißen wurde. Das Jgnatiew'scheRegiment begünstigte allerdings diese Meinung. Man weiß jetzt, daß auch in Ungarn die antisemitischen Hetzer sich dieses Mittels bedienten. Die Frage ist nun in solchen Fällen, ob die Staatsregierung alsbald energisch dagegen cinschreitet und so das Volk schnell überzeugt, daß ihm seine Verführer eine falsche Vorstellung imputirt haben. So verfuhr die preußische Regierung bei den Tumulten in Pommern und Preußen und sofort hörten diese auf. Jndeß ist hierzu noch etwas Anderes erforderlich. Die Centralregierung muß in ihren Organen, also in den Beamten, seien diese polizeilicher oder richterlicher Art sichere und feste Executorcn ihrer Vorschriften und Anordnungen haben. Hat sie dies nicht, führt der Beamte nach seinem Belieben die Befehle der Centralregierung aus oder nicht oder wenigstens sehr lässig, so helfen die Verordnungen der letzteren wenig und bleiben energische Worte ohne Ausführung. Es kommt dieses Unheil theils

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