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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-09-11 · Heft 37 (11.9.1883) · p. Seite 600

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 37 (11.9.1883)
Date
1883-09-11
Page
Seite 600 (sequence 6)
Language
German
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600 Handwerker, theils Knechte von den Gütern der „Herren". — Seitdem hat das Ministerium das St and recht im genannten Komitat verkünden lassen, ohne daß hierdurch die Excesse zum Stillstand gebracht wurden. Bcmerkenswerth ist noch, daß die Gattin und die Schwester des Justizministers Pauler einen Ball zum Besten der Mutter der Esther Solymoffy in Pest arrangiren. Es ist dies eine Demonstration, durch welche sich Pauler in der antisemitischen Partei eine Stütze sucht, um vor dem ihn erwartenden Sturme geschützt zu sein. — Der Abg. Eötvös arbeitet an einer Geschichte des Tißa-Eßkarer Prozesses. Pest, 21. August. Ober-Staatsanwalt Alexander Kozma richtete an die Staatsanwaltschaften von Zala-Egerszeg, Groß- Kanizsa und Kaposvar einen sehr energischen längeren Erlaß, dem wir folgende markante Stellen entnehmen: Der Herr Staatsanwalt verbleibt bis auf weitere Verfügung auf seinem Posten, hat seine ganze Zeit und seine ganze Fähigkeit darauf zu verwenden, daß gegen die bereits eingezogenen als auch gegen eventuell noch auf freiem Fuße befindliche Thäter, Rädelsführer und Hetzer bei sofortiger Verhaftung der Letzteren, die Untersuchung streng, unparteiisch und ohne jede auch sonst ungesetzliche Schonung eingeleitet und so zu Ende geführt werde, daß dieselbe auch zu thatsächlichem Resultate führe. Ich theile hiermit dem Herrn Staatsanwalt meine von jedem denkenden Menschen getheilte Auffassung mit, daß diese Bewegung solche Dimensionen und eine solche Richtung ohne die leichtfertige unbesonnene Haltung oder gar sträfliche moralische Connivenz einzelner behördlicher Personen und einiger sogenannter Herrenleute niemals angenommen hätte und auch nicht hätte annehmen können. Ebenso ist es unmöglich, daß die Untersuchung rcsultatlos bleibe, wenn dieselbe nicht durch geheime Neigungen, pflichtvergessene Parteinahme oder gar durch sträfliches Einverständnis der betreffenden Organe absichtlich vereitelt wird. In diesem Falle darf daher nicht davon die Rede sein und wird auch nicht die Rede davon sein können, daß die Untersuchung einige irregeleitete, blöde Gassenjungen, dumme Tagelöhner und Lehrburschen der sühnenden Staatsgewalt Hinweise, sondern wir erwarten von den Betreffenden, daß sic Jedermann ohne Rücksicht auf Beschäftigung, sociale Stellung, Rang und Kleidung vor Gericht stellen, der, sei es durch Rath, sei cs durch Beispiel, an dieser Empörung mitgewirkt, welche über das Land sowie über die Nation schon so viel unsagbare Schande gebracht und demselben so unendlichen Schaden verursachte. Der Herr Staatsanwalt wird bezüglich aller der Belasteten, gegen welche die Theilnahme an den Ruhestörungen erwiesen wird, auf Grund der §§ 153 bis 155 des Strafgesetzbuches die Anklage auf Empörung erheben und zugleich den Antrag auf Fortdauer der Untersuchungshaft stellen. Ich hoffe, daß der Herr Staatsanwalt nach diesen Ereignissen mit sich darüber im Reinen ist, daß ein pflichtbewußter richterlicher Beamter unter so ernsten Umständen nicht nach privaten Auffassungen, Neigungen und frivolen Gelüsten Vorgehen darf, sondern seinem Eide angemessen ohne Wahl der Personen der Gerechtigkeit in jeder Richtung zu dienen hat." Dieser Erlaß des Ober-Staatsanwalts kann als der vollgiltige Beweis dafür angesehen werden, daß die Regierung nunmehr in voller Kenntniß darüber ist, daß nicht alle Behörden ihre Schuldigkeit gethan, daß sie es unterließen, Präventiv-Maßregeln zu ergreifen, als es noch Zeit gewesen wäre, den Ausbruch der Unruhen zu verhüten, oder letztere mindestens einzuschränken. Aus allen Handlungen der Ccntral-Regierung während der letzten Tage ist zu erkennen, daß dieselbe fest entschlossen ist, die Bewegung mit eiserner Faust niederzukämpfen. Literarischer Wochenbericht. Die große und düstere Fluth der Tagesereignisse hat die Berichte über die literarischen Erscheinungen allzulang zurückgestaut, wie oft eine steigende Meeresfluth die Gewässer eines reichströmenden Flusses zurückdrängt und auf die benachbarten Fluren treibt. Möge es uns in der nächsten Zeit vergönnt sein, über die zahlreich angcsammelten Schriftwerke berichten zu können. Wir beginnen mit einer interessanten Schrift, über welche wir zuerst den Bericht eines jüngeren Mitarbeiters, in nächster Nummer unsere eigenen Bemerkungen geben. I. Tie Sintfluth.') Eine geologische Studie von Eduard Süß. Mit 2 Abbildungen. (Prag u. Leipzig, Tempsky u. Freytag, 1663.) Der Verfasser, einer der bedeutendsten lebenden Geologen, unternimmt in dieser Schrift den Versuch, die physische Grundlage der alten Sintfluth- Berichte, wie sie sich bei so vielen Völkern finden, aufzusuchen. Am geeignetsten für diesen Zweck hält er die Fluthsage der Assyrier, wie sie in dem 2zdnbar-Epos, das in der königlichen Bibliothek zu Ninive aufgesunden wurde, auf uns gekommen ist. Er erörtert, von der Voraussetzung ausgehend, daß es sich hier um den Bericht eines wirklich stattgchabten Ereignisses handelt, die Art und die Oertlichkeitcn dieser Naturerscheinung. Tie kurze Inhaltsangabe der assyrischen Erzählung ist folgende: Die Götter beschließen die Anrichtung der Sintfluth in der uralten Stadt Surippak am Euphrat. Ea. der Herr der unerforschlichen Weisheit, der Gott des Meeres, warnt den weisen Hafts -Adra und beauftragt ihn, ein Schiff zu bauen auf trockenem Lande. Er schreibt ihm vor, Korn li Tie Schreibart „Sündfluth" ist ein entschuldbarer Irrthum; „Sintsluih" heißt „allgemeine Fluth". Red.

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