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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-09-11 · Heft 37 (11.9.1883) · p. Seite 596

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 37 (11.9.1883)
Date
1883-09-11
Page
Seite 596 (sequence 2)
Language
German
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596 und folgerichtig, daß man die Verblendung der conservativcn Parteien, welche aus reactionären Gelüsten und als Wahlmanövcr den Antisemitismus beförderten und großzogeu, und der Regierungen, welche sich lange Zeit nachsichtig gegen ihn benahmen, nicht genug anstaunen, daß ihre Kurzsichtigkeit nicht genug Verwunderung einflößen kann. Erst allmählich macht sich diese Erkenntniß Bahn und bringt einen Umschwung in der Anschauung hervor. Allzu lange sah man den Antisemitismus nur als ein Parteispiel, wohl auch als eine gewisse Corrcktur socialer Uebelstände an. Jetzt sieht man, welche Gefahr für die ganze Gesellschaft er enthält, und daß man Geister heraufbeschworen, die wieder zu bannen große Anstrengungen und blutige Opfer kostet. Die Ungarn haben bereits den Vorgeschmack in Agram und anderen croatischen Orten, die Oesterreicher in Wien und Triest erhalten, und die Nachrichten, welche soeben aus Zala - Egerßeg, Csurgo und Keßthely cinlaufen (siehe weiter unten Leitartikel), liefern weitere Beweise. Zweierlei ergab sich auch an diesen und den anderen aufrührerischen Plätzen des Comitats: einerseits, daß, wenn die Juden ausgeplündert sind, auch Christen an die Reihe kommen und die Raubsucht, durch ihre Befriedigung verstärkt, keinen Unterschied mehr unter den Besitzenden macht; andererseits daß der Aufstand von Emissären angeregt, namentlich durch Geldmittel hcrbeigeführt und planmäßig, z. B. durch Signale geleitet toird. Ein solches Verfahren und eine derartige Anstrengung geht aber nicht bloß aus antisemitischen Gelüsten hervor, sondern entspringt aus politischen Motiven, ist Sache einer Partei, einer Partei, welche den Bürgerkrieg nicht scheut, um sich des Staatsruders und der Herrschaft zu bemächtigen. Hätten dies die jetzigen Regierungsmänner Ungarns rechtzeitig erkannt und sich nicht von antisemitischen Neigungen nasführen lasten: sie würden gegen den Antisemitismus von vornherein ganz anders aufgetreten sein. Es ist wahrlich! höchste Zeit, daß dieser Umschwung in den Ansichten schnell und allgemein vor sich gehe, bevor es zu spät wird und der Aufruhr einen epidemischen Charakter angenommen! Die Ei-esabuahme. ii.') Wie wir schon bemerkt haben, bringt die „Evangelisch- Lutherische Kirchcnzeitung" in ihrer Nummer 28 einen Artikel gegen die Eidcsabnahme durch einen jüdischen Richter, wenn der Schwörende Christ ist. Sonderbarer Weise beginnt er mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß der von dem deutsche couscrvativen Abg. v. Maltzahn-Gültz bei dem Reichstage eingebrachte und von Mitgliedern der deutfch-conservativen 1) S. Nr. 3.'». Daselbst S. 56', Sp. 2 Z. 20 muß es heißen: „dreier Finger", nicht „Fragen". — Fraction unterstützte Antrag vom Reichstage angenommen werde. Nun war aber am 13. Juli d. I., von welchem der Artikel datirt ist, der Reichstag schon geschlossen, ohne daß dieser Antrag auch nur auf die Tagesordnung gestellt worden. Er müßte deshalb erst wieder von Neuem bei der nächsten Session des Reichstages eingebracht werden. Der Antrag lautet bekanntlich: Angehörige der christlichen Religion haben das Recht zu verlangen, daß ihnen der Eid von einem Religionsgcnosten abgenommen werde. Ist dieses auf andere Weise nicht zu erreichen, so ist auf Antrag des zu Vereidigenden ein Geistlicher feiner Konfession zuzuziehen. Das entsprechende Recht steht den Angehörigen der israelitischen Religion zu." Der Verfaster des Artikels ist sowohl mit dem Anträge an sich als auch mit der Fassung desselben einverstanden. Sehen wir zu, wie er dies begründet. Wir übergehen, daß er sich auf eine parlamentische Rede des Reichskanzlers aus dem Jahre 1850 und auf den Bereinigten Landtag im Jahre 1847 beruft. Hätte er sich doch noch auf viele andere Vorkommnisse aus späteren und früheren Zeiten berufen und bis auf Constantin den Gr. zurückgehen können. So lange der Grundsatz der Gleichstellung aller Staatsangehörigen vor dem Gesetze nicht zu einem Fundamente der Staatsverfastung geworden war, konnte cs an Thatsachen nicht fehlen, welche den Ausschluß der Juden von staatlichen Aemtern constatiren. Was in diesen Citaten enthalten ist, das ist, daß der Verfaster in Uebereinstimmung mit der Redaction jener Kirchenzeitung dieses Grundgesetz beseitigen und den Ausschluß der Juden wieder Herstellen will. Er hatte nur nicht den Freimuth dies offen zu sagen und brachte es so in verschämter Weise vor. Es steht dies mit dem ganzen Manöver auf einer Linie, die Eidesabnahme vorzuschieben, um überhaupt die Juden aus allen richterlichen Aemtern zu verdrängen. Ist erst dieser Anfang gemacht, so wird man schon weiter drängeln. Die ganze Eidesaffaire ist nur ein Versuchsballon, wie weit man auf diesem Gebiete mit Erfolg gehen könne. Die Reichsgesetzgebung hat bekanntlich eine allgemeine Eidesformel eingeführt, welche alle Confessionen und alle in diesen vorhandenen Glaubensrichtungen schwören können. Bei der Mannigfaltigkeit dieser Glaubensrichtungen in unserer Zeit war und ist eine solche Eidesformel dringendes Bedürfnis und sie war und ist um so gerechtfertigter, als Niemand behaupten kann, die Heiligkeit des Eides sei durch den Eid bei „Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" irgendwie verletzt oder nur abgeschwächt, und ein Eid in dieser Eidesform sei, wenn der Schwörende falsch schwört, kein Meineid. Wir glauben nicht, daß selbst die genannte Kirchenzeitung diesen Satz verneinen werde. Sie kann daher zur Begründung jenes Antrages nur zu einer künstlichen Argumentation ihre Zuflucht nehmen. Sie behauptet, „das christ-

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