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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-09-04 · Heft 36 (4.9.1883) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 36 (4.9.1883)
Date
1883-09-04
Page
Seite 590 (sequence 12)
Language
German
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590 und andere Länder besuchte und dann nach längerem Aufenthalt in Ragusa sich in Castelnuovo niederließ, wo er 1607 im Alter von 90 Jahren starb. Ob Didacco Pyrrho, der zu den bedeutendsten lateinischen Dichtern seiner Zeit gezählt wird, der Familie der Adumim (de Rossi), nicht Edomim, angehört, und ob er je öffentlich das Judenthum bekannt hat, ist! noch fraglich. Herr vr. Grünwald beabsichtigt einen Theil der bisher unedirten Poesien Didacco's demnächst zu veröffentlichen. Kayserling. — In dem Referat über Prof. Levy, Neuhebräisches und chaldäisches Wörterbuch, muß es statt fünfzehnter Lieferung, sechszehnter heißen. — London, 18.Aug. (Literarische Notizen.) Die Echtheit des von Shapira entdeckten phönizischen Manuscripts des fünften Buches Moses wird von bedeutenden Autoritäten in Frage gestellt. In einer Zuschrift an die „Academy" behauptet vr. Neubauer, daß das Manuscript von Personen gefälscht worden sei, welche die Ergebniffe der modernen Forschung nicht gekannt hätten. Profeffor Sayce macht in einem Schreiben an die „Academy" darauf aufmerksam, daß, obwohl das Manuscript ein moabitisches und kein hebräisches sei, das erste Kapitel doch den Namen Jehovah anstatt Chemosh enthalte. Ueberdies hätten die Schaffelle, auf denen sich die Inschriften befinden, dem feuchten Klima Palästinas nur durch ein Wunder 3000 Jahre trotzen können, und für ein solches Wunder seien keine Beweise vorhanden. — Die Londoner „Times" bringt eine lange Zuschrift von dem französischen Orientalisten Clermont-Ganneau, worin die von dem Antiquar Shapira aus Jerusalem nach England gebrachten, auf Ziegenfelle geschriebenen, angeblich uralten Manuscripte aus Moab, welche Theile des fünften Buches Moses enthalten und für welche Shapira nicht weniger als eine Million Pfund Sterling verlangt, als das Machl werk eines modernen Fälschers bezeichnet werden. Clermont- ' Ganneau behauptet, daß die schmalen Lederstreifen von einer „Thora" oder Gesetzrolle, wie dieselben in Synagogen im Gebrauch sind, herrühren, und nachdem dieselben mit Abschnitten des fünften Buches Moses in phönizischen Schrift- ' zeichen bedeckt worden, mit Chemikalien geschwärzt wurden, j um ihnen das uralte Aussehen zu geben. Clermont-Ganneau i ist derselbe Gelehrte, welcher vor zehn Jahren entdeckte, daß | bie von Shapira der deutschen Regierung verkauften Moa-! biter Töpfererzeugniffe Fälschungen seien. Ieuilleton. Lin Seitenstuck zum Tißa-Lßlarer Prozesse. (Aus der Kölnischen Zeitung.) Es hat sich im Anfänge dieses Jahrhunderts, als die Rhcinlande unter französischer Herrschaft standen, in Köln ereignet. Um dieselbe Zeit, als den Protestanten in dieser Stadt das Bürgerrecht ertheilt wurde, im Jahre 1798, war den Juden nach vierhundertjähriger Ausschließung wieder gestattet worden, in Köln Wohnsitz zu nehmen. Zehn Jahre später bedrohte die kleine wiedererstandene israelitische Gemeinde ein trüber Vorfall, von welchem ein geschichtliches Qucllenwerk folgende Darstellung giebt: „Jenes alberne Märchen, welches vom Mittelalter bis in die neueste Zeit unzähligen Juden das Leben gekostet hat, wurde von boshaften Menschen noch einmal aufgefrischt. Ein französischer Zollbeamter Namens Gueret wohnte in dem Hause eines jüdischen Metzgers Philipps in der Salzgaffe. Die Familie Gueret war den Philipps Miethe und verschiedene Darlehen schuldig und wollte weiter borgen, was aber abgelehnt wurde. Darüber ausgebracht, zog die Familie Gueret aus und mit ihr eine Näherin Namens Kurth, und schon am folgenden Tage begaben sich alle diese Personen zur Polizei und klagten den Philipps an, am 10. November in seinem Keller einen jungen Mann ermordet zu haben. Philipps wurde in Fesseln gelegt, als man bei einer Besichtigung des Kellers ein Büschel Haare fand. Die Untersuchung währte eine lange Zeit und der Prozeß kam am Obergerichtshof in Aachen zur Verhandlung. Nachdem alles Forschen der Behörde nach dem angeblichen Opfer ohne Erfolg blieb, entdeckte man, daß jenes Büschel Haare, statt dem angeblich getödteten jungen Mann anzugehören, Frauenhaare waren. Als der Untersuchungsrichter hierauf der Hauptbelastungszeugin Kurth ins Gewiffen redete, gestand diese, daß sie sich von der Familie Gueret habe zum Meineid verführen lassen, die Tochter Guerets bekannte gleichfalls, daß ihre Eltern aus Rache gegen Philipps das Lügengewebe ersonnen und die mit Blut besudelten Haare absichtlich in den Keller geworfen hätten. Bor den Schranken der Geschworenen ergab sich sodann die völlige Unschuld der Angeklagten, welche in Freiheit gesetzt wurden. Dafür wurden aber die Eheleute Gueret eingezogen und starben unter dem Fallbeil, deren Tochter erhielt eine 20jährige Galeerenstrafe und die Kurth entging durch einen plötzlichen Tod (im Gefängnisse) ihrem irdischen Richter. Die schwergeprüfte Familie Philipps wurde bei ihrer Heimkehr von Aachen nach Köln vor dem Hahnenthor durch ihre Nachbarn und eine Schaar angesehener Bürger empfangen, beglückwünscht und im Triumph nach ihrer Wohnung in der festlich geschmückten Salzgasse geleitet." Einem uns vorliegenden Buche aus dem Jahre 1809, welches die ganze gerichtliche Verhandlung wiedergiebt, ent-

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