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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-21 · Heft 34 (21.8.1883) · p. Seite 552

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 34 (21.8.1883)
Date
1883-08-21
Page
Seite 552 (sequence 10)
Language
German
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verfahren bekannten Weise. Das Gutachten des Landes-: Sanitätsrathes könne schon deshalb nichts beweisen, weil die Motivirung fehlt. Das Gutachten der Hiesigen zeigt auf Schritt und Tritt ungenügende wissenschaftliche Qualifikation der sunktionirenden Sachverständigen. Er schließt sich ganz und gar den aus der Höhe moderner Wissenschaft stehenden, das juridische Berständniß, die reine Logik und das Gewissen befriedigenden Ausführungen der Budapester Professoren an. Um 12 Uhr war wieder Pause. Nack der zweiten Pause, um 1 Uhr, nimmt Eötvös seine Rede wieder aus, um in die detaillirte Darstellung der definitiven Resultate der Sachverständigen - Befunde einzugehen, eine Darstellung, wie nur die staunenswerthe medizinische Rüstung diesem außerordentlichen Debatters sie geben kann. Er macht das ganze Verfahren in Dada und Eßlar durch, refuinirt das ganze, in den letzten Wochen abgewickelte Beweisversahren in allen Details, kritisirt an der Hand der Aussprüche der Universitäts-Professoren die Befunde der diesigen Aerzte und kommt zu dem Schlüsse, daß die Untersuchungs- und Sachvcrständigen-Qrgane richtig Alles gethan, tvas sie nicht thun sollten noch durften, dagegen sorgsam Alles vermieden, was zum Ziele hätte führen können. Bon hier ab bestreiret der Redner alle die Einwendungen, die der Privatkläger (Szalay) erhoben hat, und zwar einerseits mit ironischer Schärfe, andererseits mit den Hammerschlägen der Gegenbeweise. Alsdann zeichnet er das fast unglaubliche Berfahren des Untersuchungsrichters und mit welcher Willkür dieser über die persönliche Freiheit derer, die er in den Kreis seiner Untersuchung zog, verfuhr, wie er nach Beweisen und Zeugen gegen die Angeklagten haschte und sie herbeizerrte. Endlich kommt er auf Moriz Scharf und erklärt, wie derselbe „präparirt" worden. Eötvös hat dies schon vor einem Jahre dem Minister des Inneren vorgelegt, hat aber bei diesem gerade so viel Gehör gefunden, wie beim Justizminister. Mit wenigen Worten zeichnet er noch den: Antisemitismus und den Terrorismus, den er ansübt. Er ruft ans: „Eine Sache, welche verurtheilt ist, im Bunde mit der Lüge und den Leidenschaften zu kämpfen, die keine andere Waffe hat, als höchstens noch die Ungesetzlichkeit, die kann in Ungarn, im Schoße der ungarischen "Ration, nicht triumphiren, oder wenn sie triumphiren kann, doch niemals im Bunde mit dem ungarischen Richtersrande." Ergrenend ist es, als er schildert, wie einer seiner Borfahren, mit >*> Anderen, weil sie Protestanten waren, auf die Galeere geschlevpt wurde. Tie zelotischen Worte Szalap's widerlegt er, indem er in beredter Weise zeigt, wie unwürdig sie des Ehristentbums sind, wie sie das Christenthum entehren. Er schließt mit den Worten: „Jener Geist der mittelalterlichen Tenkweise, jene Furien der Beschuldigung 2 . aber, welche Einige heraufbeschworen, bannen wir sie wieder zurück in die Finsterniß des Tintenfasses, woher sie hervor- . gekrochen!" Dennoch hatte die Verhandlung noch ein Nachspiel am 31. Juli. Szalay replicirte, hatte aber das Unglück, der Anklage erst recht den Todesstoß zu geben, da er sich-die gröbsten Unwahrheiten erlaubte, was ihm dann die Bertheidiger in ihrer Duplik Satz für Satz widerlegten. Die Angeklagten verzichteten auf ihr Recht, noch etwas zu ihren Gunsten hinzuzufügen. Am 3. August fand nun die Verkündigung des Urtheils statt. Der Präsident verliest dasielbe stehend im Namen des Königs. „Sämmtliche Angeklagten werden des Verbrechens des Mordes, beziehungsweise der Theilnahme und Borschubleistnng freigesprochen, ihre Freilasiung wird angeordnet und der Staat hat die Kosten zu tragen." Lautlose, ehrerbietige Stille. Ter alte Schars, Schwarz und Braun murmeln Gebete vor sich hin. Indem der Präsident die Personalien jedes Einzelnen der 15 Angeklagten bei der Freisprechung ansührt, fällt es noch einmal auf, daß sämmtliche unbescholtene und unbestrafte Männer, bis auf zwei des Lesens und des Schreibens kundig, und außer den Schächtern, Tagelöhner oder Pächter, mit Ausnahme eines Kaufmannes, sind. Die Verlesung der Motive nahm mehrere Stunden in Anspruch. Sclbsterständlich erwähnen sie der Drohungen, Mißhandlungen und Torturen nicht, durch welche die Zugeständnisse und belastenden Aussagen erpreßt worden, weil diese erst fernerer Untersuchung unterliegen würden. Wird auch auf den Widerruf früherer Aussagen hingewiesen, so werden die letzteren doch nach ihrem Werthc geprüft. Zuerst wird der ganze Vorgang nach den Nntersuchungsakten erzählt. Doch sofort folgt die Erklärung: „Indessen haben diese gegen die genannten Angeklagten angeführten Beweisdaten im Verlause der Schlußverhandluug nicht nur keine Bekräftigung erfahren, sondern sie wurden entschieden geschwächt." Es wird gezeigt, daß gerade die Aussage der Frau Fekete, zwei Juden neben der Tempelthüre stehen gesehen zu haben, der Aussage des Moriz Scharf vollständig widerspricht, so daß dieser Zeuge der behaupteten Geschehnisse gar nicht gewesen fein konnte. „Endlich ward die Verläßlichkeit der in der Untersuchung abgegebenen Aussage des 14 jährigen Moriz Scharf fraglich in Anbetracht dessen, daß er während dieser Schlußverbandlung gegen seinen Vater, den Angeklagten Josef Schars, gegen die Religion desselben, sowie gegen seine Glaubensgenossen eine so tiefe Verachtung und Haß bezeugte,; demzufolge seine Aussage als unbefangen und als einen j nähern Berdachtsgrund bildend, nicht acceptirt und nicht , durck Eid bekräftigt werden konnte; umsoweniger als zwischen

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