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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-21 · Heft 34 (21.8.1883) · p. Seite 551

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 34 (21.8.1883)
Date
1883-08-21
Page
Seite 551 (sequence 9)
Language
German
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des Fanatismus, des Mordes und aller Schandthaten gejenigen, welche die Mittel, die Macht und zugleich auch die ziehen und das nach dein Beweisverfahren, welches ihre Un- Pflicht hatten, das Räthsel zu lösen? von den Organen des schuld erwiesen hat. Tas war doch gewiß für diese armen Gerichtes und der Polizei? Allein die Organe der Unter- Leute mehr Tortur, als für freie Zeugen eine halbe Stunde suchung waren eben unfähig, die Polizei war erbärmlich. Examen! Redner geht sodann auf die Doktrin vom rituellen Wenn Szalay von der Vertheidigung die Aufhellung des Morde über. Dieselbe ist eine aus alten, finsteren Zeiten Sachverhalts verlangt statt von den Staatsorganen, so heißt überkommene Dummheit, zu deren Ausrottung es keines das einfach alle Rechtsbegriffe auf den Kopf stellen. Tie Gerichtes, keines Galgens, sondern aufgeklärter Bolkslehrer, Vertheidigung hat vollauf ihre Pflicht gethan. wenn sie die Geistlicher und einer strengen Zuchtruthe bedarf. Erzählt Schuldlosigkeit ihrer Klienten nachweist. Um dies nun zu solche Geschichten die Amme, so ist's ein Märchen; erzählt thun, geht Redner auf die Darstellung des historischen Berste ein dummer Bauer, so ist's Aberglaube; behauptet sie aber laufes der Affaire über. ein intelligenter Mann, so ist's nichts anderes als böswillige Redner charakterisirt vor Allem als Urgrund aller späteren Verleumdung. Der Privatankläger hat eine ganze Reihe von Verkehrtheiten und Ungeheuerlichkeiten die Einseitigkeit womit konkreten Fällen und Beispielen als Beweise für den rituellen das Untersuchungsgericht den Mord durch die Juden im Mord angeführt, Redner reslektirt nur auf zwei derselben. Tempel von vornherein als feststehend annahm und nur aus Eine ist die Geschichte des Bösinger Grafen vom Jahre dessen Nachweis ausging, ohne aus irgend welche andere nur hat Szalay dabei vergessen zu erzählen, daß dieser Gras, Möglichkeit auch nur zu reflektiren. Redner seinerseits ging durch flottes Leben tief verschuldet, die Juden des rituellen von der unbefangenen Erwägung aller Möglichkeiten aus und Mordes zieh, um seine jüdischen Gläubiger verbrennen lassen gelangte auf diesem logischen Wege zu der felsenfesten Ueberzu können, was auch mit deren dreißig faktisch geschah. Ter zeugung, daß die Dadaer Leiche Esther Solymossi sein müsse, zweite Fall ist jener von Damaskus; nun, dort produzirte man die endlich aufgefundenen Knochen der Opfer und als sie wissenschaftlich untersucht wurden, stellten sie sich als Knochen von Hunden und Schweinen heraus. Redner fetzt sodann auseinander, weshalb er gegen den In dieser Ueberzeugung verlangte er im November vorigen Jahres die Exhumirung der Leiche, um damit alle Versäumnisse und Fehler des Agnoseirungs-Vcrfahrens nachzuweisen und seine These zu erhärten. Hätte der Erfolg feine Hypothese nicht bewahrheitet, dann allerdings hätte er es als seine Anklagebeschluß nicht Berufung ergriff, da er doch von der! Pflicht erkannt, zu gestehen, daß er dieser Sache nicht ge- Unschuld seiner Klienten überzeugt war und hoffen durfte,j wachsen sei und von der Vertheidigung zurücktrete. Allein, daß das Obergericht eine Verhandlung gar nicht gestatten! das Ergebniß bewahrheitete alle feine Annahmen von Silbe werde. Man sagt: die öffentliche Meinung des Landes er fordere die öffentliche Schlußverhandlung; Redner bestreitet auf das entschiedenste, daß der öffentlichen Meinung im Gerichtssaale Raum gegeben werden dürfe; im Parlament, im Komitatssaalc, in der Gemeinde, in der Presse, aus Straßen und Gassen, überall, aber im Gerichtssaale nicht. Ueberdies ist diese öffentliche Meinung, welche den rituellen Mord annimmt, im Volke gar nicht vorhanden, sonst hätte ja das Volk in Eßlar die Inden längst todtgeschlagen. Redner ließ die öffentliche Verhandlung geschehen, weil er die Hohlheit des Beweismaterials, die Verkehrtheit des Verfahrens und daher den Widersinn der ganzen Anklage aller Welt sonnenklar machen wollte. Ter Anklage fehlt der objektive That bestand und das eigentliche Motiv. Esther ist verschwunden; zu Silbe. Und nun ergeht sich Redner in stetig sich hebendem Schwung der Rede, in kurzgefaßten, wuchtig niederschlagenden Sätzen in einer Kritik des ganzen Verfahrens bei Aufsindung, Obduktion und Agnoscirung der Dadaer Leiche, wie wir dasselbe bereits aus Eötvös Memorandum kennen, nur daß alle die Versäumnisse, Verkehrtheiten und Ungesetzlichkeiten in dieser unvergleichlich lebendigen, packen den Darstellung noch weit ungeheuerlicher erscheinen, als in der Lektüre. Gleichwohl bleibt der Redner stets ruhig, ja konziliant; nur einmal, als er von dem damaligen Vertreter der Ober-Staatsanwaltschaft sagte: „Wer das nicht weiß, sollte sich nicht in ein königliches Amt eindrängen, denn er ist dessen nicht würdig," ermahnt ihn der Präsident zur Mäßigung. Eötvös bemerkt darauf, die Kritik des Verfahrens Redner ist sogar überzeugt, daß sie auch gestorben ist; aber sei sein gutes Recht. daß sie ermordet wurde, darauf weist absolut gar nichts hin,! Gegen 11 Uhr ist die Hitze in dem furchtbar überfüllten und dennoch verlangt man die Aufhellung des Räthiels des Verschwindens von den Juden, die keinerlei Macht noch Mittel in der Hand haben, ja damals bereits im Kerker waren. Warum verlangt man sie nicht lieber gleich von Leuten, die mehr Macht zu Nachforschungen haben, vom Primas oder Obergefpan? Weshalb verlangt man sie nicht von Den- Saale dermaßen unerträglich geworden, daß der Präsident eine viertelstündige Pause zur Lüftung eintrcten läßt. Rach der Lüftung des Saales sprach Eötvös über den ärztlichen Befund. Er zog eine Parallele zwischen den Aeuße rungen des Landes-Sanitätsrathes, der Budapester Professoren und der hiesigen Sachverständigen in der aus den» Beweis-

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