Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1883)
- Date
- 1883-08-21
- Page
- Seite 550 (sequence 8)
- Language
- German
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550 welcher sich die Comitats-Berwaltung und der Untersuchungsl richter schuldig gemacht. Deshalb verfolgt ihn die erstere jetzt | mit einer Verleumdungsklage. Geben wir darum die Schildej rung, welche derCorrespondent des „P. L." von diesem Manne! macht.! „Und nach ihm vr. Ignaz He um an. Der Name dieses Mannes ist viel genannt worden in den jüngsten anderthalb: Jahren. Er war auf allen Proskriptionslisten, welche diese j furchtbare Untersuchung zu Tage gefördert, verzeichnet; die Lebensgeschichte dieses Mannes während der letzten anderthalb Jahre ist ein Martyrologium, wie es uns ärger keine , Legende überliefert. Menschen, die an Wissen, Geltung und Bedeutung nicht werth sind, seine Schuhriemen zu lösen, ver-j folgten ihn auf Schritt und Tritt mit namenlosen Jnvektiven. Das große Publikum draußen in der Welt mochte von dem oft genannten Manne kaum eine andere Vorstellung haben, als daß er ein in einem gottverlassenen Erdenwinkel verkommender „Judenanwalt" sei, .miserabilis et egensu. Und dieser Mann hat in unerhört ungleichem .Kampfe seine und seiner Lieben Sicherheit, Freiheit und Existenz in die Schanze geschlagen, hat Alles geopfert, um jener Sache zu dienen, die er heute, würdig an der Seite berühmter Kollegen sitzend, auf das wirksamste vertheidigte. Gründliche Bildung im juridischen Fache, eine ausgebreitete Kenntniß der theoretischen Rechtsquellen, wie der vaterländischen Gesetze, Berfirtheit in allen Fächern humanioren Wissens, Belesenheit in der klassischen und der modernen Literatur, all' das unterstützt von! glühendem Eifer für die Sache — nicht für die Sache der, Juden etwa, auch nicht für die Sache seiner Klientel allein,' sondern in erster Linie für die arg bedrohte Reputation der vaterländischen Rechtspflege, unterstützt endlich von einnehmen- > der muthvoller Erscheinung und allen Gaben einer geläuterten abgeklärten Rhetorik trat heute Heumann auf: würdig, kräftig, wirkungsvoll. Daß ihn zu Beginn seiner Enunziation, im allgemeinen Thcüe derselben, an mehr als einer Stelle die Erinnerung an die unglaubliche Unbill, die nicht er allein, sondern eine ganze Bürgerklaste, eine ganze Konfession erlitten, hinriß zu Acußerungen, die dem Präsidenten berechtigten Anlaß zum Ordnungsruf gaben, so wird das Niemanden Wunder nehmen, der da weiß, welches Nebermaß von Bitterkeit der Mann zurückdämmen mußte, um seiner selbst und seiner Sache würdig zu bleiben. Schließlich ist es ihm gelungen." — In der That ist es empörend, wie man diesen Taub behandelt hat. Er war in der ganzen Anklage gar nicht genannt, Moriz Scharf bat ihn bei der That gar nicht gesehen; nichts sprach für irgend eine Betheiligung des Taub an der Sache und dennoch warf ihn der Untersuchungsrichter in das Gefängniß und hielt ihn vierzehn Monate darin, und der Gerichtshof zog ihn als Mitangeklagter vor fein Forum — und warum alles dieses? weil Taub und seine Gattin klassische Alibi-Zeugen für die angeklagten zwei Schächter sein konnten, und hiermit einer der Eckpfeiler der Anklage in sich zusammengebrochen wäre. Wenn deshalb Heumann in energischer Weise die ganze Prozedur als Werk von Jmpostoren bezeichnete, und der Präsident sich drei Mal gemüßigt sah, Heumann zur Ordnung zu rufen — so gereicht ihm dies nach unsrer Meinung nur zur Ehre! Wir wollen nur eine Stelle aus seiner Betrachtung über den Leichenschmuggel Herstellen, nachdem er den Zeugen Matej in seiner ganzen Nichtswürdigkeit gezeichnet hatte. „ Mit der Aufstellung der Theorie dom Leichenschmuggel wurde über die Juden von Eßlar und Umgebung der kleine Belagerungszustand verhängt. Eine wahre Schreckensherrschaft begann platzzugreifen; die persönliche Freiheit, das; Hausrecht wurde in brutalster Weise verletzt, als hätte man sich lustig machen wollen über den weitberühmten Verfasser i unseres Gesetzbuches, der so naiv war vorauszusetzen, daß die Bestimmungen des Gesetzbuches genügen würden, um die Uebergriffe der Macht hintanzuhalten. Die Leute wurden hin- und hergeschleppt, internirt, unter polizeiliche Aufsicht! gestellt und dieser Zustand ist auch heute noch nicht zu Ende,; obschon einige, wie Lissauer und Weinberger, bis zur Stunde | noch nicht vernommen worden sind." „Wenn es in diesem Verfahren etwas Betrübendes giebt, hoher Gerichtshof, so besteht dies darin, daß diese gesetzwidrigen Handlungen unter der Kontrole und Aufsicht des Staatsanwalts und des Untersuchungsrichters begangen wurden. Jawohl, es geschah ein Schmuggel, doch hat denselben der Untersuchungsrichter begangen, der unter der Flagge des Gesetzes die Kontrebande der Gesetzwidrigkeiten in diesen Prozeß geschmuggelt hat. Ich habe in diesem Prozesse keinen andern Schmuggel gefunden und in dieser angeblichen Leicheuschwemmung keine andere strafbare Handlung entdeckt. So viel ist sicher, daß die Angeklagten keinen Leichenschmuggel begingen, den Matej erdachte, und es ist als sicher anzu nehmcn, daß der Leichenschmuggel überhaupt nicht geschehen ist." Endlich kam Carl Eötvös zum Wort. Sein Plaidoyer, das fast sieben Stunden währte, füllte die ganze Sitzung am 30. Juli aus. Seine mit Ruhe und mit einem klangvollen Organe gesprochene Rede wirkte ergreifend und überzeugend. Nachstehend kurz sein Gedankengang. Er bezeichnet Zweck und Ziel seiner Rede, wie seiner ganzen Thätigkeit überhaupt, beizutragen zur Aufklärung und Eruirung der Wahrheit und die Schuldlosigkeit feiner Klienten nachzuweisen. Er weist sodann vor Allem den Ausspruch Slazay's zurück, die Bertheidigung habe die Belastungszeugen durch ihre Fragen einer Tortur unterzogen. Szalay habe seinerseits den Angeklagten, die seit Jahr und Tag die Bitterniß des Kerkers tragen, die fürchterlichsten Dinge auf den Kopf zugesagt, sie