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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-21 · Heft 34 (21.8.1883) · p. Seite 548

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 34 (21.8.1883)
Date
1883-08-21
Page
Seite 548 (sequence 6)
Language
German
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54ä 19. Jahrhunderts noch ein so positives Terrain erhalten und von so Zahllosen wenigstens als zweifelhaft oder nur möglich angesehen werden konnte. Doch das Werk der Zukunft überlassen wir dieser; wir überlassen es ihr, es dahin zu bringen, daß eine solche Beschuldigung, sowie sie auftaucht, der allgemeinen Lächerlichkeit anheimfalle. Dann erst wird sie völlig entwurzelt sein. Wir stehen nun vor dem letzten und zwar schwierigsten Theile unsres Berichtes, nämlich dem über die Plaidoyers. Sie sind so ausgedehnt und dabei so meisterhaft ausgefallen, daß wir sie Wort für Wort wiedergeben möchten und es schwer fällt, ein zutreffendes Bild von denselben zu geben. Das erste und unstreitig wichtigste war das Plaidoyer des öffentlichen Anklägers Dr. Szeyffert. Schon vom Beginn der Verhandlungen an hatte dieser Staatsanwalt die Ansicht ausgesprochen, daß, namentlich nach dem ungarischen Gesetze, es durchaus nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei, „ausschließlich die Angeklagten belastende Daten und Umstände aufzudecken", vielmehr „alles Dasjenige sorgfälrig zu vermeiden, was die strafende Gewalt bezüglich weffen immer zu einer Ungerechtigkeit verleiten könnte." In diesem Sinne ist er bei diesen ganzen Verhandlungen verfahren; in diesem Sinne stellte er seinen Schlußantrag. In seiner ruhig gehaltenen, oft aber sehr wuchtigen Rede wies er daher zunächst den Borwurf zurück, als ob er mehr im Sinne der Vertheidigung als der Anklage gehandelt habe. Er habe nur die Untersuchungsakten geprüft und gefunden, „daß schon die Untersuchung hauptsächlich entlastende Gründe statt belastende Umstände zu Tage gefördert hat." Dies würde unter anderen Umständen schon ausgereicht haben, die ganze Klage fallen zu lassen und die Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Es geschah aber im Jntereffe der Angeklagten wie zum Zwecke der Beruhigung der Gesellschaft, daß diese Angelegenheit vor der Oeffentlichkeit abgewickelr werde. Er führt hierauf aus, daß die Idee des rituellen Mordes allein die ganze Untersuchung beherrscht habe, daß nicht die leiseste Spur in den Untersuchungsakten vorhanden, daß auch eine andere Ursache des Verschwindens der Esther ins Auge gefaßt worden wäre. In den jüngsten Tagen habe man einen neuen technischen Ausdruck „der Mord aus Fanatismus" aufgebracht. Dieses Schlagwort hat aber keinen anderen Sinn. Aber diese Idee, „diese absurde Ausgeburt des mittelalterlichen Aberglaubens, diesen blöden Gegenstand der Ammenmärchen und der Unterhaltung alter Dorfweiber muß man durchaus fallen lassen." Nun geht der Staatsanwalt auf die Fabel von dem Morde auf die von dem Leichenschmuggel, rvelche die norhwendige Folge der ersteren war, ein. Er spricht es auf's Bestimmteste aus, daß die Dadaer Leiche die der Esther gewesen, und widerlegt alles, was dagegen vorgebracht worden. Er stellt dann dar, wie erst der Untersuchungsrichter sich wirklich Zeugen und Angeklagte verschaffen mußte. Er vernichtet dann mit einfacher Logik die Aussage des Moriz Scharf, der auch nicht die geringste Glaubwürdigkeit einwohnt und erklärt deshalb: „daß Esther Solomossi nicht auf solche Weise ums Leben gekommen ist, wie es Moriz Scharf ausgesagt hat." Er resumirt: „Nach meiner Ueberzeugung ist hier die entsetzliche Geschichte der Jrrthümer um einen Fall reicher geworden, den ich im Interesse der Ehre unserer vaterländischen Justiz auf das tiefste beklage; ich wünsche, ich könnte jenes Blatt aus der Geschichte Herausreißen, auf welchem dieser Fall verzeichnet steht! Nach meiner Ueberzeugung sind alle hier anwesenden Angeklagten unschuldig an den ihnen zur Last gelegten Thaten." Er beantragt deshalb, die Angeklagten von der Anklage und deren Folge frei zu sprechen. Dies isl jedenfalls das gewichtigste Wort, denn hiermit hat die ganze staatliche Gesellschaft, deren Vertreter der Staatsanwalt ist, ihr Urtheil ausgesprochen. Die Plaidoyers der Bertheidiger und das Urtheil des Gerichtshofes schloffen sich der Rede des Staatsanwaltes zu einem harmonischen und erhebenden Bilde an. Aber es sollte; doch diesem an einem schwarzen Flecken nicht fehlen und den schaffte der Vertreter der Privatklägerin Frau Solymossi, der berüchtigte Antisemit Szalay, einer der fünf Abgeordneten, die im Abgeordnetenhause Jftoczy Heerfolge leisten, und der nach dem Staatsanwalt das Wort ergriff. Er hielt eine blutrünstige Rede gegen die Juden, hält den rituellen Mord für erwiesene Thatsache, Moriz Scharf für einen klassischen Zeugen und stellt die ganze gerichtliche Beweisführung auf den Kopf. Er sprach sich geradezu in Wuth hinein, mit schreiendem Klang der ohnehin grobkörnigen Stimme. Drei Mal unterbrach ihn der Präsident, verbot ihm, den rituellen Mord zu betonen und Religionshaß zu predigen. Er schloß mit dem pathetischen Appell, ..nicht das Schächtermcffer gegen das Kreuz obsiegen zu lassen." — Uebrigens machte Szalay gerade durch seine ungeheuerlichen Behauptungen, durch seinen dreisten Widerspruch gegen ausgemachte Thatsachen selbst auf seine Partei keinen günstigen Eindruck. — Das Gegentheil zu ihm bildete der Bertheidiger, der zuerst zum Worte kam, Alexander Funtak. Es ist eine feine edle Natur und vereinigt mit der schärfsten Logik eine zarte Empfindung. Er beklagt zuerst Ungarn, daß diese Wühlereien den Frieden der Konfessionen und Nationalitäten, dessen gerade Ungarn so sehr bedürfe, stören. Mit der Geschichte in der Hand widerlegt er den Vorredner und zählt die historischen Fakten auf, durch welche die Blutbeschuldigung vernichtet wird. Besonders hebt er hervor, daß von den zahllosen zur Kirche übergegangenen Juden doch Einer über diese Beschuldigung, wenn etwas Wahres daran wäre, ausgesagt hätte, und daß von den vielen ausgezeichneten Juden, die zu den größten und besten der Geister zu zählen find, gewiß keiner dieser Religion treu geblieben

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