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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-21 · Heft 34 (21.8.1883) · p. Seite 545

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 34 (21.8.1883)
Date
1883-08-21
Page
Seite 545 (sequence 3)
Language
German
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515 ] I j zu lassen. Als aber der Justizminister von dieser Absicht ISchlußverhandlung die Unschuld biv Angeklagten ergeben des Ober-Staatsanwaltes erfuhr, entsendete er einen seiner; sollte. Bon diesem Gesichtspunkte ließ sich Herr v. Szeysfert Sekretäre zu dem Kronamvalte und untersagte die Abreise,! auch bei der Zeugenvernehmung, bei den von ihm gestellten „denn Se. Excellenz habe auf private, aber sehr verläßliche! Kreuzfragen leiten. Dieses den Gesetzen genau entsprechende Weise die Information empfangen, daß die Untersuchung in Vorgehen, das den einzigen Lichtpunkt dieses düsteren Pro» Nyiregyhaza in vollkommener Ordnung verlaufe". In Folge! ceffes bildet, war ganz und gar nicht nach dem Geschmacke dieser mündlichen Weisung des Justizministers unterblieb die : der Arrangeure und der ihnen afftliirten Presse. Durch ihr Reise des Ober-Staatsanwalts. Herr vr. Pauler hat da- Lärmen in der antisemitischen Presse ließ sich der Justizdurch eine furchtbare Verantwortung auf sich geladen. Man minister Pauler dazu verleiten, über den Kovf des dazu bedenke doch, welch immensen Bortheil es geboten hätte, wenn competenten Ober-Staatsanwalts hinweg dem Substituten die Exhumation der Dadaer Leiche — die ein halbes Jahr; desselben eine schriftliche Rüge direct nach Nyiregyhaza zu später dennoch angeordnet werden mußte — schon damals senden, in welcher der Minister seine Mißbilligung über das vorgenommen worden wäre. Und dennoch besaß der Justiz- Vorgehen Szeyffert's ausspricht und dasselbe als den Gesetzen minister den Muth, viele Monate später im Abgeordnetenwiderstreitend bezeichnet. Dem Minister mochte etwas von Hause zu versichern, „er habe das Aussichtsrecht nur inner der Ungewöhnlichkeit seines Schrittes aufgedämmert sein, denn halb jener Schranken geübt, welche durch das Gesetz gezogen er hielt es für rathsam, auch dem Chef Szeyffert's von dieser werden^ er habe sich jedoch gehütet und werde sich auch fortan Rüge Mittheilung zu machen. Herr v. Szevsiert steckte das hüten, sich in den gesetzlich garantirten Wirkungskreis der . ministerielle Rescript in die Tasche und fuhr fort, im Sinuc Justizbehörden einzumengen." Diese Worte klangen so cordes Gesetzes seines Amtes zu walten. Begreift man nun rect, so unanfechtbar, daß das Parlament nicht anders konnte, die von ihm in seiner Schlußrede gebrauchte Phrase, daß er als dieselben mit seiner lauten Zustimmung zu begleiten, hier stehe kraft des ihm durch königl. Majestät verliehenen Wenn aber das Haus nur geahnt hätte, daß der Justiz- Amtes? Weniger gleichmüthig behandelte Ober-Staatsanwali minister damals schon amtliche Kenntniß besaß von den jetzt Alexander Kozma die ministerielle Rüge. Er richtcre eine durch die Schlußverhandlung offenkundig gewordenen Unge- Zuschrift an Herrn Dr. Pauler, in welcher er die bestehenden setzlichkeiten und Mißbräuchen! Gesetze und Vorschriften anführte, die den Vertreter der Nach Verlaus einiger Wochen unternahm Ober-Staats- Staatsanwaltschaft zwingen, so vorzugehen, wie Herr anwalt Kozma dennoch eine Fahrt nach Nyiregyhaza; ob v. Szeyffert gethan. Des Weiteren fügte Herr v. Kozma mit oder ohne Zustimmung des Herrn Justizministers, das hinzu, daß sein Substitut genau nach den empfangenen Vorist uns nicht bekannt geworden. Er verfügte daselbst die schriften gehandelt, daß daher jede Schuld, wenn eine solche Freilassung von fünf der Angeklagten und schaffte auch sonst existirt, ihn selbst, den Ober-Staatsanwalt, treffe. Er sei einige Ordnung. Da es damals schon ausgemacht war, daß aber nicht blos bereit, jede Verantwortung dafür zu tragen, die Schlußverhandlung aus Gründen der Opportunität und sondern auch auf Wunsch des Ministers gewillt, sich einem im Interesse der Angeklagten unter allen Umständen stattaus den Senats-Präsidenten des Obersten Gerichtshofes ge finden müsse, unterließ die Ober-Staatsanwaltschaft alle bildeten Areopag von Juristen zu stellen, um dort den ^rachweiteren Vorstellungen, daß hier der Tatbestand eines Perweis zu liefern, daß die Gesetze des Landes, die bestehenden brechens mangle und die Untersuchung niedergeschlagen wer- Vorschriften und die heimische Gerichtspraxis die Staats den müsse. Die Schlußverhandlung begann am 19. Juni anwaltfchaft verhalten, alle, somit auch die den Angeklagten mit der Anklagerede des Ober-Staatsanwalts-Substituten günstigen Momente klarzulcgen. Ter Minister beantwortete v. Szeyffert, der seit der im Dezember vorigen Jahres vordiese Zuschrift mit einer Erklärung, daß er bei seiner Angenommenen Exhumirung mit der Angelegenheit betraut war. sicht verbleibe und die Haltung der Anklagebehörde miß- Jm Sinne des Gesetzes und seiner Vorschriften entwickelte billige. Es gab alio auch im Laufe der Schlußverhandlung der Vertreter der Anklage nach Maßgabe der Untcrsuchungseine ministerielle Einmischung trotz der dem Parlament er Daten den Tharbestand des Proceffes; in dieser Rede war theilten feierlichen Versicherung. kein einziges Wort enthalten, das nicht auf den Akten bc- Herr Onody wagte dann sein schimpsliches Attentat ruhte, nur hielt cs der Staatsanwalt, der ein ausgezeich-, gegen den Staatsanwalt, über das nichts mehr zu sagen in. neter Jurist, ein lauterer Charakter, ein human gebildeter, Pa es den Gegenstand einer gerichtlichen Verfolgung bilden unerschrockener Mann ist. schon damals für seine Pflicht, zu soll, sobald der Reichstag die Jmmnnirätsfrage entschieden erklären, daß die Schuldigen, wenn es solche giebt, der verhaben wird. Aber der Jnstizrninistcr Pauler benutzte auch dienten Strafe zugesührt werden, daß er jedoch keinen Augendiesen Anlaß, nm sich ein frisches Blatt in den Ruhmeskranz blick zögern werde, die Anklage fallen zu lassen, wenn die zu flechten, den ihm die Anhänger Jstoczys aufs Haupt ge

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