Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1883)
- Date
- 1883-08-21
- Page
- Seite 544 (sequence 2)
- Language
- German
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544 den könne, daß dieser subalterne, höchstens im Schreibgeschäfte! verwendbare Gerichtsbeamte in einer so bedeutsamen Auge- | legenheit als Untersuchungsrichter fungire. Da erhob sich! denn der Justizminister und ertheilte die Antwort, es liege! ihm ein Bericht des Präsidenten Franz Kornisz vor, in welchem von Joseph Vary behauptet wird, derselbe habe „bei Gelegen-, beit von Untersuchungen Beweise seiner Geschicklichkeit, Punkt-! lichkeit und vollkommenen Verläßlichkeit geliefert". Derselbe^ Präsident Kornisz, der vorgestern das freisprechende Urtheil verkündete und damit das Werk seines Schüblings vernichtete, j berief sich in diesem an den Minister gerichteten Referate auf! seine dreißig Tienstjahre, „vermöge deren er die Fähigkeit des Betreffenden zu beurtheilen wisse, und weshalb er auch die Verantwortung für diese seine That vollständig übernehme." Man könnte nun hier einwenden, daß der Minister auf Grnnd dieses Präfidialberichts nicht anders konnte, als dem Hause zu versichern, daß die Untersuchung des Eszlarer Prozesses ganz ordnungsgemäß verlaufe. Ter Einwand ist jedoch nicht stichhaltig, denn zur Zeit, als diese Rede gehalten wurde, wußte bereits das ganze Land, die ganze Welt um e>ie haarsträubenden Mißbräuche, welche sich der Untersuchungsrichter hatte zu Schulden kommen lassen. Rur der In stizminister l»r. Panter wußte nichts davon, trotzdem er einen seiner Ministerialräthe und einen Seeretair insgeheim nach Rviregnhaza entsendet hatte, damit dieselben an Ort und Stelle für ihn Informationen einholen. Was diese Herren dem Minister berichteten, ist nicht bekannt. Notorisch ist aber so viel, daß die Delegirten des Herrn Pauler sich darin gefielen , alle Verfügungen der Ober-Staatsanwaltschaft im Namen des Ministers zu durchkreuzen, und daß von diesem Augenblicke an der sehr bedauerliche Conflict zwischen dieser Behörde und dem Justizministerium in Permanenz erklärt wurde. In den ersten Stadien der Untersuchung befolgte man in Nmregyhaza das Princip der Theilung der Arbeit. Der Vieenotar Joseph Bary und der Staatsanwalt Ladislaus Egressu-Nagy fahndeten einträchtig nach den Thätern des rituellen Mordes. Jeder noch so geringe Akt der Untersuchung wurde im Wege einer gewissen Presse vor die Öffentlichkeit gebracht, denn es war ja der Zweck, Agitationen zu näbren und Leidenschaften auszustacheln. Barn begann die nächtlichen Verböre im Gesängniffe. Diese scheinen nicht ganz nach dein Geich macke des Staatsanwalres Egressy-Ragn gewesen zu sein, und da iüm die Aufsicht über die Gefängnisse obliegt, sv untersagte er seinem bisherigen Freunde, dem Untersuchungsrichter, einfach die nächtlichen Verhöre. Der Conflikt zwischen Beiden endete damit, daß der Justizminister Herrn Egressv Nagv in eine andere Stelle versetzte. Man entsendete nun den Staatsanwalt des Pester Landüczirkes, Emer-.ch Havas, nach Nyircgyhaza. Bor demselben erscheint eines Tages der Gefängnißwärter Karancsay mit der Bitte, man möge mit ihm ein Protokoll aufnehmen, denn er sei Zeuge dessen gewesen, wie die Angeklagten der Tortur unterworfen wurden, um ihnen Geständnisse abzuriygen. Der Staatsanwalt, in voller Kenntniß der Qualität seiner Umgebung, gebraucht die Vorsicht, das Protokoll mit Karancsay in Gegenwart von fünf Personen aufzunehmen. Der Ge fängnißwächter erzählte sehr umständlich, was er mit angesehen. Tags darauf — es lag natürlich eine Nacht dazwischen, und wie männiglich bekannt, spielten die Nächte eine große Rolle in dieser dunklen Angelegenheit — stand derselbe Herr Karancsay bereits vor dem Untersuchungsrichter Joseph Barn, auch diesen bittend, er möge mit ihm ein Protokoll auf nehmen. Und in dieses Protokoll diktirte Karancsay die Versicherung, daß er gestern vor dem Staatsanwalte nur Unwahrheiten gesprochen, die man ihm durch Drohungen abgerungen habe; es sei Alles nicht wahr, und er hätte sicherlich nicht gelogen, wenn ihn Staatsanwalt Havas nicht bedroht hätte. Von den Karpathen bis zur Adria wurde nun der Aufschrei hörbar, daß die Staatsanwaltschaft sich ungesetzlicher Mittel bediene, um den Gang der Untersuchung aufzuhalten. Dieser Lärm drang sofort auch an das Ohr des Herrn Justizministers, und er beeilte sich, gegen den Staatsanwalt die Untersuchung wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt anzuordnen. Das Verfahren wurde in der Thal eingeleitet, allein Präsident Franz Kornisz sah sich genöthigt, dasselbe wegen Mangels eines jeden Thatbestandes einzustellen. Im Frühsommer des vorigen Jahres war die Affaire von Tißa Eszlar bereits riesengroß angewachsen. Der Ober- Staatsanwalt sah sich veranlaßt, einen seiner Substituten nach Nyiregyhaza zu entsenden, der bei der Section der Dadaer Leiche bereits fungirte. Die Sache war so wichtig geworden, daß die Vertretung der Anklagebehörde eine solennere werden mußte. Wir verschweigen hier den Namen des Mannes im Interesse der juristischen Reputation der Behörde, die er vertrat und deren Standpunkt durch das Endresultat so überaus glänzend gerechtfertigt wurde. Dieser sonst so tüchtige Mann gerieth in die Netze der Hauptarrangeure des Prozesses, aus seinen amtlichen Berichten athmete der Glaube an den rituellen Mord, an den Leichenschmuggel, an die Wissenschaft des Zahnarztes Pr. Traitler und des Chirurgen Horvath. Diese Berichte erregten an comvetenter Stelle Entsetzen. Man ahnte. daß sich hier etwas vorbcreite, was zu einem europäischen Skandal anwachsen und die Würde des Landes vor den Augen der ganzen Welt herabsetzen werde. Diesen Machinationen mußte vorgebeugt werden, und Ober- Staatsanwalt Kozma war rasch entschlossen, sich nach Nyiregyhaza zu begeben, die Exhumirung der Leiche durch eine Eingabe an das Gericht zu verlangen und eine neuerliche Secnor: derselben durch die Pester Professoren vornehmen