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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-07 · Heft 32 (7.8.1883) · p. Seite 517

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 32 (7.8.1883)
Date
1883-08-07
Page
Seite 517 (sequence 7)
Language
German
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517 und Weise, wie diese Befugnisse ausgeübt werden, thatsächj lich ihre Unzufriedenheit auszudrücken. Ob diese Enunciation! nothwendig war, oder nicht, darauf will ich keine Bemerkung machen, wenn jedoch bereits der Obergespan dieses Komitats; uns mittheilt, daß er in Folge höherer Ordre je nach dem Gange der Verhandlung exceptionelle Maßregeln in Aussicht stellen müsse, so glaube ich, daß es seine Aufgabe wäre, auch in Tißa-Eßlar die notwendigen Verfügungen zu treffen, damit nicht hier ganze Reihen von Zeugen nacheinander mit der Klage hervortreten, daß man sie mit Todtschlag bedrohe, daß sie diese Affaire als eine Existenzfrage der Christen gegen! die Juden betrachteten und daß selbst der Ortsrichter die Zeugen damit haranguire: „Du bist Christ, drum verlasse! das Christenthum nicht und wirf Dich nicht zum Vertheidiger der Juden auf!" Wenn sich die administrativen Behörden und die Regierung irgendwo veranlaßt sehen mußten einzugreifen, so mußten sie es in dieser Frage und Stellung nehmen gegen Ortsvorstehung und Berwaltungsbeamten von Tißa-Eßlar, welche ihre Pflicht theils gar nicht, theils nur zum Theile gethan, theils noch jetzt nicht erfüllen. Dies hielt ich für meine Pflicht, auf die Zuschrift zu bemerken." In der darauf folgenden Vernehmung weiterer Zeugen ist nur der Ortsrichter von Eßlar, Gabriel Forkas, bemerkenswerth. Er ist in Erscheinung und Manieren ein Bauer jener Art, von welcher das Volk zu sagen pflegt: lud-. Sorgsam, aber modest gekleidet, artig, aber fest und selbst-! bewußt im Verkehre, mit fließender, etwas salbungsvoller! Rede begabt. Dem Blick und Gesichtsausdruck nach dürfte er am treffendsten als „Tartuffe im Szür" bezeichnet werden. Dieser Mann ist es, von dem allgemein anerkannt wird, daß ohne ihn und seine Thätigkeit die Geschichte eine Tißa-Eßlarer Frage in solcher Ausdehnung nicht kennen würde, und er ist der einzige von den zahlreichen Zeugen seiner Tendenz, der sich selbst unter dem, die besteingeübte Position erschütternden Kreuzfeuer eines Eötvös nur wenige bedeutsame Blößen gab. — Am Montag werden nun noch einige Zeugen vernommen werden und am Mittwoch die Plaidoyers beginnen. Deutschland. kenntniß über jeden Zweifel erhaben ist, Herstellen, so liegt Berlin, 27. Juli. Die „Boss. Ztg." spricht sich ixt i bie Gefahr nahe, daß das stolze Ungarn sich untüchtig erihrer Nummer vom 24. d. folgendermaßen aus: „Man kann weisen wird, in den immer näher rückenden politischen Berdarüber nicht zweifelhaft sein, daß die Staatsehre der Ma- Wickelungen des europäischen Ostens diejenige entscheidende gyaren in ganz außerordentlichem Maße dabei engagirt ist, Rolle zu spielen, welche die Magyaren für dasselbe in Anob das Erkenntniß des Gerichts der Wahrheit, dem gesunden spruch nehmen und welche sie auszufüllen verpflichtet sind. Menschenverstände und der Wiffenschaft Rechnung tragen „Philosophen und Staatsmänner", hat der Minister v. Schön wird oder nicht. Niemand hat die richterliche Procedur im Jahre 1848 den Polen zugerufen, „haben gezeigt, daß schärfer verurtheilt als die Franzosen, deren Urtheil sonst den das Maß der Gesittung eines Volks das Maß seiner Freiheit Magyaren als maßgebend zu gelten pflegt. Das Schimpfbedingt .... Bon der Existenz der Freiheit ist aber die liche an der ungarischen Proceßhandlung besteht weniger physische Kraft kein giltiges Zeugniß. Dann erst wird die darin, daß ungebildete Bauern und sogar eine noch von Freiheit im Staate als vorhanden gelten, wenn jeder Bürkeiner Cultur beleckte adlige Gentry an eine Unthat glauben, ger den andern auch als einen freien Menschen anerkennt, die nach dem Resultat der aufgenommenen Beweise und wenn er als solchen ihn zu behandeln weiß." Er sagte dawiffenschaftlichen Untersuchungen schier unmöglich ist; als mals ferner: „Anzuerkennen ist die Tapferkeit. Aber wie vielmehr die Verwaltung der Polizei und die Proceßführung, hoch ihr Werth, zur Begründung civilisirter Staaten gehört welche bei dieser Gelegenheit an das Licht des Tages gevor Allem voller Sinn für Gesetzlichkeit und für Ordnung, zogen worden ist, die den schwärzesten Flecken auf dem mavolle Anerkenntniß der unveräußerlichen Menschenrechte." Die gyarischen Wappen bildet. Wenn die ungarische Regierung Magyaren thäten gut daran, diese Worte zu beherzigen und und der ungarische Reichstag jetzt, nachdem ihre Ehre vor in civilisatorischen Thaten auszuprägen, so lange es noch ganz Europa so unheilbaren Schaden erlitten, nicht durch ent- Zeit ist." — Wir glauben, daß die Worte Schön's auch noch schiedene, radikale Reformen der Verwaltung und gerichtanderswo am Platze wären, als in Ungarn. Uebrigens lichen Procedur, durch eine unbarmherzige rücksichtslose Reimögen die Ungarn nicht vergeffen, daß so tapfer sie sind, sie nigung des Beamtenkörpers von zweideutigen, ja bereits sich doch wiederholt der Feinde von außen nicht zu erbestrasten Personen die Möglichkeit einer civilisirten Berwalwehren vermochten, und ohne die europäische, zumeist die tung uud einer Rechtspflege, deren Integrität und Geschäfts-; deutsche Hilfe die Türken nicht los werden konnten.

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