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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-08-07 · Heft 32 (7.8.1883) · p. Seite 516

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 32 (7.8.1883)
Date
1883-08-07
Page
Seite 516 (sequence 6)
Language
German
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516 zu pressen, noch ärgere Grausamkeiten verübt, als der Sicher' j heitscommissar Recski gegen die Angeklagten und Zeugen in, der Mordaffaire. Er benimmt sich gegen die Zeugen und! die Bertheidiger auf's Gröblichste und allen Aussagen der Zeugen weiß er doch nichts zu entgegnen, als es sei Lüge und Verleumdung. Sein eigener gewesener Pandur Josef Kasimir erzählt, wie er den Flößer Csepkanics auf Bay's Befehl zum Gestandniß gebracht, indem er ihm die Füße band und ihn nach orientalischer Manier auf die Sohlen schlug. Zwei Stöcke zerbrachen, der dritte hielt so lange aus, bis Csepanics gestand. Bay erklärt Alles für Verleumdung. Vogel, Hersko und insbesondere Ignaz Klein sagen ihm ausführlich auf das Bestimmteste alle von ihm verfügten, sattsam bekannten Torturen ins Gesicht: wie sie geohrfeigt, gescholten, gebunden, geschlagen, mit Süßwasier und Bitterwasier getränkt, vor Rosien Herzetrieben wurden. Vay hat auf Alles nur das wüthend hervorgestoßene Wort: „Das ist Lüge, Verleumdung!" Dem Bay kommt nur der ehemalige, wegen Tisciplinarvergehen des Dienstes enthobene Gefängnißwächter Karancsay zu Hilfe, der die Gefangenen in barbarischer Weise behandelte, das Verhör aber sehr schlecht besteht, da ihm jeden Augenblick die Vertheidigung die Unwahrheit nachweist. — Als einen charakteristischen Zwischenfall hat man den Angriff anzusehen, welchen der Abg. Onody gegen den Staatsanwalt Szcysiert auf der offenen Straße, umgeben von mehreren Herren seines Gelichters verübte, ihn mit dem Stock bedrohte und wüthend ausricf, daß er ihn vernichten werde! Dieser Vorfall machte ein allgemeines Aufsehen und veranlaßte den Ministerpräsidenten Tißa, strenge Verordnungen zur Sicherstellung der gerichtlichen Verhandlung zu erlaffen, gegen die - sich aber der Justizminister v. Pauler verwahrte. Der Staatsanwalt hat eine Criminalanklage gegen Onody eingereicht, der sich aber auf seine Immunität als Abgeordneter beruft., Es ist dies nichts Neues: diese Menschen begehen Handlungen, die eines Volksvertreters höchst unwürdig sind, und ziehen sich dann hinter die Unantastbarkeit des Volksvertreters zurück. Die wüsten Scencn zwischen dem Sicherheitscommiffar Bay und seinen gewesenen Panduren setzten sich in der 24. Verhandlung fort. Diesmal war es der Pandur Roka, der über die von jenem ausgeübten Mißandlungen aussagte, und zwar ganz in Uebereinstimmung mit den Mittheilungen der Mißhandelten. Roka selbst verließ den Dienst, weil Vay ihn erschießen wollte, und beide haben gegenseitig eine gerichtliche Klage erhoben. Tiefbetrübend war die Scene, die sich am 2h. Tage (20. Juli) abspielte. Der Bursche Hatalovßky und das Mädchen Julie Bamosi, die früher zu Gunsten der Angekagten ausgesagt und ihr Zeugniß beschworen hatten, erschienen, um ihre Aussage zu widerrufen und so sich selbst des Meineids anzuklagen, worüber denn auch die Untersuchung eröffnet werden wird. Der erstere wollte um drei Uhr die Huri zu Esther sprechen gehört haben, jetzt jedoch dies nur von Hörensagen haben und sich jetzt nicht einmal entsinnen können, ob er Mittags nach Hause gekommen. Das Mädchen hatte ausgesagt, die Esther noch um ein Uhr gesehen zu haben, jetzt soll dies zwischen 11 bis 12 Uhr kurz vor dem Mittagläuten geschehen sein — was dennoch der Aussage des Moriz Scharf widerspricht. Es ist notorisch, daß das Mädchen von ihrem Vater wegen ihrer Aussage gröblich gemißhandelt worden, und als sie vor zehn Tagen vor Gericht erschien, um ihre Aussage zu widerrufen, trug sie die Spuren der erhaltenen Schläge an sich. Die Vertheidigung trug auf ärztliche Untersuchung und sofortige Einberufung des Vaters an. Der Gerichtshof beschloß jedoch, die ärztliche Untersuchung erst nach der Vernehmung des Vaters anzuordnen, und verzögerte die letztere bis heute, wo diese Spuren verschwunden sind. Aus dem Kreuzverhör ergab sich jedoch, daß beide Zeugen, sobald sie zum Dorfe zurückgekehrt waren, von sämmtlichen Bewohnern geschimpft und bedroht wurden, daß man sie erschlagen werde. Man rief ihnen zu, sie wären vom Christenthume abgcfallen und zu den Juden übergelaufen, und schloß sie von aller Gemeinschaft aus. Wenn man die Anhänglichkeit solcher, im engsten Kreise erzogenen Bauernburschen und Bauernmädchen für ihre Heimathsstätte und ihre Genoffenschaften erwägt, so sieht man leicht ein, daß diese Menschen bei solcher Behandlung es vorzogen, sich der Strafe des Meineids zu unterziehen, und wider ihre lieber - zeugung auszusagen, als weiter unter solchen Beschimpfungen und Bedrohungen zu leben. Zu Beginn der 26. Verhandlung läßt der Staatsanwalt ein Schreiben des Obergespans verlesen, in welchem er mittheilt, daß er gemäß seiner jüngst erhaltenen Instruction und seiner Ermächtigung Jeden, der den Gerichtshof, den öffentlichen Ankläger oder die Bertheidiger zu intimidiren versuchen sollte, wer immer derselbe sei, ohne Ausnahme, mit Gewalt (hatalommal) unschädlich machen werde. Die hieraus erfolgte! Rede des Bertheidigers Eötvös ist zu charakteristisch für die Lage der Dinge, als daß sie hier nicht wiedergegeben werden müßte: „Eötvös: Löblicher Gerichtshof! Bon Seite der Bertheidigung spreche ich mein tiefstes Bedauern über das nunmehr unanzweifelbare Faktum aus, daß sich die Regierung im > Interesse der öffentlichen Ordnung und Ruhe, wie auch im Jntereffe der persönlichen Unabhängigkeit und Sicherheit der an diesem Gerichtsverfahren thcilnehmenden Amtspersonen bewogen fand und für nothwendig erachtete, exceptionelle Maßnahmen in Anwendung zu bringen, und somit mit der Machtsphäre des Herrn Präsidenten, wie auch mit der Art

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