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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-10-30 · Heft 130 (30.10.1838) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 130 (30.10.1838)
Date
1838-10-30
Page
Seite 524 (sequence 2)
Language
German
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524 zu beurtheilen, inwieweit es rechtmäßig sei, den Juden ständische Wählbarkeit beizulegen, wäre es von Wichtigkeit, ob die allgemeine Volksmeinung wirklich damit übereinstimme. Cs müsse nothwendig schädlich auf die Instruction einwirken, wenn Individuen Platz in der Ständeversammlung bekamen, die schon durch ihr Religionsbekenntniß gehindert waren, das Vertrauen des Volkes zu genießen, und eine so kleine Minorität der Bevölkerung eines Landes müsse sich darein finden, von der Mitwirkung auf die allgemeinen Angelegenheiten des Landes ausgeschlossen zu sein, wenn sie nicht mit der Mehrheit ihrer Mitbürger sympathifiren könne, und eine solche Grundverschiedenheit in der Religion wie die zwischen Christen und Nichtchristen gehöre sicher zu den größten Hindernissen einer solchen Sympathie. Es würden bittere Klagen über den Ausschluß der irischen Katholiken aus dem britischen Parlamente geführt, man beschwere sich noch darüber, daß die katholische Bevölkerung Irlands Zehnten und Abgaben für die bischöfliche Kirche zahlen muß; aber diese Klagen gründen sich darauf, daß die Katholiken die große Mehrheit Ln Irland bilden. Wo jedoch die Katholiken, wie bei uns, eine unbedeutende Minorität ausmachen, finde man es ganz in der Ordnung, daß, wenn sie zehntpflichtige Ländereien besitzen, sie davon auch den Zehnten an die lutherische Kirche zahlen müssen, sowie man auch nicht sonderlich darüber klagen höre, wenn in constitutlonellen Monarchien die politischen Rechte auf die Bekenner der allgemeinen Landesreligion beschrankt werden. Daß nun wirklich die Volksmeinung für den Zutritt der Juden in die Standeversammlung sei, hielt der königliche Commissar für unwahrscheinlich, denn wenn auch der ebenso bittere als unbillige Haß, welcher sich vor einer Reihe von Jahren auf eine Weise gegen die Juden gezeigt habe, die kein Mißverständnis zulasse, sich jetzt verloren habe, so werde sich diese Stimmung doch nicht so schnell in dem Grade geändert haben, daß man ihnen jetzt rathgebende Mitwirkung in den wichtigsten Landesangelegenheiten zugestehen wolle. Dann kam der Commissarius wieder damit, daß die Judenemancipation eine Frucht der französischen Revolution sei, mit welcher Berufung, wie er sagte, er nur zeigen wolle, daß die Wählbarkeit der Juden in fast allen genannten Staaten ihren Ursprung einem Grundsätze entlehne, der unserer Gesetzgebung fremd sei, und daß sie fast in allen Staaten ausgeschlossen waren, mit welchen Dänemark in dieser Hinsicht sin Hinsicht der Grundprincipe der Gesetzgebung) verglichen werden könne sRußtand rc.). Was Kurhessen betreffe fügte er hinzu, so müsse er erklären, daß er noch keine genaue Kennrniß von dem Edict von 1883 habe, wodurch die Constitution von 1831 so verändert sein solle, daß auch Juden wahlberechtigt und wählbar für die Standeversammlung waren, daß er jedoch nicht bezweifeln wolle, daß eine solche Veränderung wirklich vorgegangen sei. (Das ist sehr gütig; der Beweis wäre sonst aber auch leicht zu führen gewesen.) Der Commissar erging sich dann noch in einer Auseinandersetzung über die Nothwendigkeit des englischen Oberhauses und berührte Toussaint Louverture's Ver fassung mit einer sanften Kritik. — Der Bischof von Seeland, Mynster, hielt die auf die Bahn gebrachte Frage für gewaltig zweifelhaft. „Auf der einen Seite — sagte er — will zwar Jeder gern Menschen, die wir unsere Mitbürger nennen und die kein anderes Vaterland haben als wir, Zugang zu allen bürgerlichen Rechten gestatten, wo dieses Zugeständniß wie hier keine bedenklichen Folgen zu haben scheint; aus der andern Seite aber liegt etwas Anstößiges darin, Bekenner der mosaischen Religion zu einer Versammlung einzuladen, die mit einem christlichen Gottesdienste beginnt und wo manchmal Gegenstände Vorkommen, bei deren Verhandlung sie verlegen werden könnten, wenn sie anwesend wären." In dieser Hinsicht glauben wir den hochwürdigen Bischof völlig beruhigen zu können; mit der Verlegenheit wird es nichts zu sagen haben. Natürlich lief des geistlichen Herrn Gutachten darauf hinaus, es sei am besten, „daß die Sache in der jetzigen Zeit nicht weiter zur Verhandlung käme." Die arme Zeit, nie ist sie die rechte! Entweder ist es noch zu früh, oder man hat grade eben den rechten Augenblick verpaßt, und nun ist es zu spat. Das geht aber nicht blos den Juden so; mit allen Freiheitsbesirebungen ist es immer so gewesen. Wer das Kreuz hat, der segnet sich; einem Bischof und einem Premierminister kann man mit Bitten und Anträgen nie gelegen kommen, denn die Aenderung führt immer Unbequemlichkeiten mit sich. Von dem Abgeordneten Drewsen wurde mit Recht getadelt, daß mehre Mitglieder, sich gegen die Emancipation erklärend, die angebliche Meinung des Königs zum Argumente nahmen. Es sei z. B. gesagt, daß der König die Emancipation nicht bewilligen werde, weil die Juten in ihrer Versammlung sich dagegen erklärt, und obwol die Versammlung der erfahrenen Männer (welche vor Erlaß der Ständegesetze gehört worden), sich dafür erklärt, dennoch der König den Juden keine Wählbarkeit zugestanden habe. Aus letzterm Umstande möchte er eher einen Grund für die Zustimmung des Königs hernehmen, der jetzt sähe, daß auch das Volk dafür sei, woran damals wol gezweifelt worden. Das damalige Haupt der Geistlichkeit, der verstorbene Bischof Müller, sei auch unter den erfahrenen Männern gewesen, die für die Emancipation gestimmt. Nachdem noch mehre für, und der Kammerherr Grevencop-Castenschjold gegen die Juden gesprochen, ward zur Abstimmung geschritten, ob der Vorschlag an ein Comitö zu bringen sei? Nachdem Kammerherr Eastenfchjold die Abstimmung durch Kugelung verlangt hatte, fanden sich 43 Stimmen für und 22 gegen ein Cornitö. In dieses gewählt wurden aber: Bischof Mynster, Etatsrath Treschow und Atgreen-Ussing. Nach dieser Wahl kann es wol noch zweifelhaft sein, ob sich das Comitö mit Kraft für den Antrag aussprechen werde. (L. A. Z.) Nügenwalde, 10. Okt. (Privatmitth.). Am14.Sept. wurde die Synagoge der hiesigen Gemeinde eingeweiht. - Der Magistrat und die Stadtverordneten hatten der kleinen Gemeinde den größten Theil des dazu erforderlichen Bauholzes zu ihrem Bethause gegeben. Die Psalme wurden Vers für Vers hebräisch und deutsch vorgetragen. Der Cantor Fuchs hielt auch eine angemessene Rede. Auch ist im Stotpe'r Wochenblatt ein eigenes Schriftchen darüber angezeigt, welches aber nicht geringe Sonderbarkeiten enthalten wird.

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