Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1883)
- Date
- 1883-07-31
- Page
- Seite 500 (sequence 6)
- Language
- German
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500 Untersuchung betheiligte Dr. Traitler nichts wissen, obschon, wie der Zeuge sagt, es ganz deutlich wahrnehmbar war. Auf den Zeugen machte die Leiche den Eindruck, daß sie 14 Jahre alt war, höchstens etwas darüber. Zeuge sprach seine Ueberzeugung schon damals gegen viele Personen aus. — Im Laufe der Verhandlung wurde das Mitglied des Gerichtshofs Gruden unwohl und mußte am folgenden Tage durch den Richter Feher ersetzt werden. — Der 18. Tag (II. Juli) brachte wieder eine stürmische Scene hervor, die, da sich auch das Auditorium mit Leidenschaftlichkeit einmengte, das Maß alles bisher Tagewesenen überbot. An der Leichenschau und der Obduction hatte der Doctorand Horvath und vr. Traitler theilgenommen. Bei der nun stattfindenden Vernehmung des Horvath wies Prof. Scheuthauer sowohl den Aussagen jener, wie früher dem Sachverständigenbericht des vr. Traitler und I>r. Kiß. Unwissenheit, Leichtfertigkeit und Widersprüche aller Art nach, was jene nicht gellen lasten wollten, bei ihren Aussagen verblieben und sich mit großer Heftigkeit äußerten. Der Präsident hielt mit Mühe die Ordnung aufrecht. Es handelte sich namentlich um die Nägel der Leiche, welche bei der Besichtigung vorhanden, wohlgepflegt und sorgfältig beschnitten sein sollten, nach einem halben Jahre bei der Exhumirung gar nicht mehr vorhanden waren, während doch Nägel viele Jahre brauchen, um zu verfaulen. Prof. Scheuthauer schloß daraus, daß sie auch bei der Auffindung der Leiche schon nicht mehr da waren und im Waster abgefault wären, was wiederum auf einen längeren Aufenthalt im Waster Hinweise. Hiervon konnten jene Herren keine Erklärung geben, und wollten dennoch den Jrrthum nicht eingestehen, der für die Beurtheilung der Leiche von großer Wichtigkeit ist. Nach der Pause wurde noch ein Landmann Szeics vernommen, welcher bei den ersten Manipulationen mit der Leiche thätig gewesen. Er hatte alle Wahrnehmungen genau gemacht, namentlich auch über das Mal am Fuße und hatte damals als seine feste Ueberzeugung ausgesprochen, daß es die Esther sei. Dieser Ueberzeugung war er auch heute treu und alle seine Aussagen machten den Eindruck der Einfachheit, Unmittelbarkeit und Wahrhaftigkeit. Er erzählt auch, wie er damals zur Frau Salomosi getreten und ihr das Tuchel gezeigt, von! Fingers hervor; er hält daher die Darstellung Moriz Schorfs, welchem sie ein gleiches mitgebracht hatte. „Gehört das! das Blut der Esther sei ruhig in die untergehaltenen Teller Mädcken nicht Ihnen? fragte er da, da sprach das andere i herabgericselt, sowie die weitere, es seien unmittelbar nach Weib zur Frau Salomosi: Aber Muhme, warum wollen Sie dem Morde am Thatorte keinerlei Blutspuren zu entdecken die Leiche nicht anerkennen, da es doch Ihre Tochter ist? j gewesen, für durchaus nicht denkbar. Auf eine andere Frage In diesem Augenblicke kam der damalige Staatsanwalt Eghin erörtert der Professor die große Schwierigkeit, in einer Die folgenden Tage der Verhandlung waren den Gutachten der Sachverständigen gewidmet, die für die Gegenstände der beiden Anklagen, den Mord und den Leichenschmuggel, von entschiedener Wichtigkeit waren und zu dem Umsturz des ganzen Anklageobjekts und Anklagematerials außerordentlich viel beitrugen. Man fing mit der Verlesung der Gutachten an. Hierbei wollen wir eines Zwischenfalls erwähnen. Der Gerichtshof hatte einen Theil des Gutachtens der Universitätsprofestoren, der sich etwas stark gegen die Erklärungen der ärztlichen Untersuchung ausgelassen, für null und nichtig erklärt und gerichtlich gestrichen. Die Vertheidigung bestritt dem Gerichtshöfe das Recht, solche Streichungen vorzunehmen und der Staatsanwalt schloß sich dem an, worauf auch der gestrichene Theil verlesen ward. Nicht minder ward das Gutachten des Landes-Sanitätsrathes verlesen, welches i sich weder für noch gegen die aufgellten Behauptungen erklärt, was die Bertheidigung mit der ironischen Frage abfertigt, ob denn diesem Gutachten keine Motivirung beigegeben sei? worauf der Präsident bemerkte, daß eine solche fehle. — Der erste Sachverständige, der vernommen wurde, war Prof. Dr. Belky. Wichtig in seiner Deposition ist hauptsächlich Folgendes: „Wäre der Mord in der dargestellten Weise geschehen, so hätte das Blut nicht, wie Moriz behauptet, ruhig herabfließen können, sondern es mußte mindestens strohhalmdick hoch aufspringen." Auf Eötvös Fragen betreffs des Gutachtens des Landes-Sanitätsrathes lehnt Belky es ab, an der höchsten medicinischen Instanz des Landes Kritik zu üben. Hochinteressant sind ferner die klaren und bei aller Kürze gründlichen Ausführungen über die Verseifung, die Verwesung und die Altersbestimmung der Leiche rc., die sämmtlich der Bertheidigung überaus günstig lauten. Belky konstatirt auf Grund eigener Erfahrung, die er i an zahlreichen Selbstmördern gemacht, daß schon bei Verj wundungen am Halse, welche noch keines der dort vcrlaufcn-! den Hauptblutgefäße durchschneiden, das Blut der Wunde! in einem hoch aufschießenden Strahle von der Dicke eines j Strohhalmes entspringt; bei stärkeren, momentan todbringcnj den Halsverwundungen quillt der Strahl in der Dicke eines ressi und jagte den Zeugen mit schmählichen Schimpfworten und Drohungen fort." Gleich darauf gestand dem Zeugen Leiche mit Bestimmtheil ein gewistes Individuum wiederzuerkennen; seine Praxis giebt ihm diesbezüglich reiches Material auch der Äleinrichter, daß es wirklich die Esther Solimosi sei. an die Hand und er war unzählige Male Zeuge, wie erst Ebenso Johann Solomosi. Bei der Confrontation leugneten; einige Tage alte Leichen, die zur Agnoszirung ausgesetzt freilich die Frau Solomosi und ihre Muhme den ganzen Bor-! waren, von den allernächsten Bekannten nicht erkannt, von gang, verwirrten sich jedoch dabei in Widersprüche. — völlig Fremden verkannt wurden. Natürlich steigert sich diese