Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1883)
- Date
- 1883-07-31
- Page
- Seite 499 (sequence 5)
- Language
- German
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499 und Frau diesen Arrest nach einander bestünden, um ihre Kinder und ihr Hauswesen beaufsichtigen zu können. Es bleibt also die wichtige Agnoscirung jener Leiche übrig. Wir sehen davon ab, daß die Untersuchungsprotokollc sich vielfach als mangelhaft herausstellten und zwar gerade da, wo es sich um Merkmale handelte, welche die Identität jener Leiche mit der der Esther erwiesen. Ungefähr 12 Personen hatten in der Leiche die Esther nicht erkennen wollen, hingegen fünf die Identität anerkannt. Bei der nunmehrigen Vernehmung verneinten nicht blos jene, sondern auch diese fünf, daß die Leiche die der Esther gewesen sei. I Einwilligung der Eltern überhaupt keine Zeugenschaft oblegen. Dabei war auffällig, daß sie säiuintlich in denselben Phrasen! ferner sei die Erregung darüber, daß Julie zu Gunsten der sich aussprachen, so daß die Abrichtung dieser Zeugen recht Juden Zeugniß gegeben, eine so arge gewesen, daß man daaugenfällig wurde, wobei es sich freilich zeigte, daß sie nicht mit drohte, das Mädchen werde erschlagen werden. Man so gut wie Moriz Scharf gelernt hatten, da sie bei dem > sagte, das Zeugniß Julie's sei von den Juden erkauft worden, weiteren Verhör im Einzelnen sich widersprachen. Allesammt! Unter dem Eindrücke solcher und ähnlicher Redereien hatte der falschen Zeugenschaft und des Meineides an. Der Anblick eines Weibes, in deren Herzen das Muttergefühl so ganz und gar ausgelöscht ist. daß sie das eigene Kind eines solchen Verbrechens anklagt und trotz des eindringlichen Hinweises auf die schwere Strafe fünfjährigen Kerkers, welche sie der Tochter bereitet, unentwegt bei der Anklage beharrt, ein solcher Anblick ist ein geradezu entsetzlicher. Einzelne Aeußerungen der Mutter lasten beiläufig ahnen, welche bewegende Momente dieselbe zu diesem Schritte geführt haben mögen. Sie hat in ihrem Dorfe gehört: ein Kind dürfe ohne aber behaupteten, daß die Leiche blaue Augen gehabt, während die Esther schwarzbraune hatte. Dadurch sollte die Verschiedenheit der beiden erwiesen werden. Daß mehrere von ihnen bei der Untersuchung sich dahin geäußert halten, die Leiche habe schwarzbraune Augen, wußten sie nicht zu erklären. Das Schlimmste für sie war, daß die gerichtliche und ärztliche Untersuchung, wie aus den Protocollen hervorgeht, die Augen der Leiche als schwarzbraun constatirt hatte. Dies hatte zur Folge, daß der Gerichtshof diesen fünf mit ihrer früheren Aussage in völligem Widerspruch stehenden Zeugen die Beeidigung absprach, sie also so gut wie für falsche Zeugen erklärte. der Vater das Mädchen von ihrem Dienstgeber heimgeholt, es braun und blau geprügelt; dann hatten beide Eltern diese beispiellose Anzeige erstattet. Tie Spuren erlittener Mißhandlungen sind dem Mädchen deutlich anzusehen; das Gesicht ist voll Striemen, der Fuß hinkt, die ganze Haltung ist leidend und gebrochen. Fatal ist, daß der Vater der Zeugin und der Gemeindevorsteher, vor dem die erste Anzeige von den Eltern gemacht wurde, nicht zugegen waren, denn bevor auch diese gehört sind, konnte die angeklagte Zeugin nicht vernommen werden." — Man kann sagen, daß der wichtigste Theil der ganzen Aus den Aussagen jener ging auch deutlich hervor, daß in! Verhandlung erst mit dem 17. Berhandlungstage (10. Juli) allen diesen Vorgängen der Abg. Onody, der katholische Geist- > begann, nicht blos weil von da an die Sachverständigen, liche und die Richter Joseph Pap und Gabriel Farkas ihre > namentlich die drei Pester Universitätsprosestoren, besonders Hand im Spiele hatten.! Prof. Schcuthauer, den Verhandlungen beiwohnten und in Jndeß traten auch mehrere Zeugen, und zwar recht ge-! dieselben eingristen, sondern auch weil hier ruhige, besonnene, wichtige für die Identität der Dadaer Leiche mit der der j die Wahrheit aussagende Zeugen erschienen, die von dem Esther auf. So sagte der Zeuge Lörniczi aus, daß bei der j wüsten Haufen der früheren sich vortheilhaft auszeichneten, ersten Besichtigung der Leiche allgemein als wahrscheinlich! Als erster derselben erschien der Apotheker Zuranyi, der den angenommen und vom Stuhlrichter selbst ausgesprochen wurde, beiden ersten amtlichen Besichtigungen der Dadaer Leiche andaß die Leiche die der Esther sei." — Mehrere der Anwesenden i wohnte und daran thätigen Antheil nahm. Schon die Flößer erkannten dies an, weil „dieses Frauenzimmer eine ganz I hatten die Ansicht ausgesprochen, daß es ein Mädchen im jugendliche Person gewesen und die Zähne und andere Merk- J Kindesalter gewesen. Der Zeuge giebt Aufschluß über die male erwiesen, daß dies Esther sei." Aus der 16. Berhandj Wimpern, die Augen, die Zähne, die Narbe am Fuße, die lung müssen wir jedoch zuvor noch einen höchst charakteristi- Beschaffenheit der Brust und des Körpers, und erkannte, daß scheu Zwischenfall hervorheben, welchen der „P. L." in die Leiche längere Zeit im Waster gelegen sein mußte und folgender Weise bespricht. | alle Merkmale der Esther an sich trug. Er erzählte auch, „Die Scene, die sich heute vor dem Gerichtshöfe abj wie fünf Zeugen die Esther anerkannten und ein Mädchen spielte, spottet jeder Beschreibung. Julie Vamosi hat bekanntzuerst und wiederholt auf die Narbe am Fuße aufmerksam lich deponirt, sie habe die verschollene Esther mit deren machte — und gerade diese leugneten jetzt vor Gericht die Schwester Sophie noch am Nachmittag des kritischen Tages Identität. Nachdem der Fuß gereinigt war, zeigte der Zeuge gegen ein Uhr im Gespräche gesehen und hat diese ihre Ausnoch das ganze Mal den anwesenden Beamten. Zeuge giebt sage beschworen. Heute nun tritt die eigene Mutter dieses; eine genaue Beschreibung des Males und zeichnet die Gestalt Mädchens vor den Gerichtshof hin und klagt ihre Tochter desselben auf Papier. Bon allem dem wollte der an der