Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 30 (24.7.1883)
- Date
- 1883-07-24
- Page
- Seite 482 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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482 geringste Zweifel bestehen, daß beide Anschuldigungen, bcr J Mord, wie der Leichenschmuggel, eine böswillige, eine teuflische Erfindung sind, die alsdann durch die widergesetzlichsten Handlungen zu einer Anklage und gerichtlichen Verfolgung gemacht wurden. Am thätigsten waren dabei der Abg. Onody, der auch persönliche Jnteresien dabei verfolgte, der Ortsrichter j in Eßlar, der katholische Geistliche daselbst, der Untersuchungs-! richter Vary und die Sicherheitscommiffare. Dies Alles hat^ aber nicht blos für die angeklagten und mißhandelten Juden, > sondern auch für ganz Ungarn das schwerwiegendste Jntereffe.! Daß das ungarische Strafgesetzbuch solche Vorgänge nicht zuläßt, j ja streng untersagt, geben wir zu. Daß jedoch die ungarischen! Institutionen, besonders die gewisier richterlicher Beamten,! ganz besonders jedoch der Sicherheitscommisiare, dem Gesetze. Hohn zu sprechen Raum geben, daß sie die Ausführung barbarischer Gewaltthätigkeit möglich machen, ist längst anerkannt, wird aber in diesem Procesie vor den Augen der ganzen civilisirten Welt ans Licht gezogen. Wir sehen hier in der Mitte einer Nation, aus dem Boden des Staates selbst von den Organen der staatlichen Rechtspflege und des staatlichen Rechtsschutzes haarsträubende Dinge geschehen. In Ungarn selbst ist dies längst kein Geheimniß, und konnte ein solches nickt bleiben. Es cursirten von Zeit zu Zeit die empörendsten Berichte darüber im Lande, wie man diejenigen aufs Grausamste mißhandelte, welche man eines Verbrechens bezichtete oder welchen man eine schwere Schuld aufladen! wollte. Und hier beginnt die Mitschuld der ungarischen! Nation, namentlich ihrer Gesetzgeber, ihrer Vertreter und derj ganzen regierenden Classe! Sie mußten längst auf Abhülfe dringen und Abhülfe bewerkstelligen. Fürwahr, wenn diese nicht bald alle diese verdächtigen Institutionen beseitigen, wenn sie sie noch länger bestehen laffen — dann wird die Stunde des Gerichtes nicht auf sich warten laffen, dann wird die Herrschaft der kleinen magyarischen Nation über das Ungarland und Croatien vor dem gerechten Zorne der beherrschten! Bolksstämme, die viel zahlreicher sind als jene, zusammen-! brechen. Denn nur durch das fortgesetzte Werk der Civilisation, des Rechtes und der Bildung können die Magyaren ihre Herrschaft über die unterworfenen Völker erhalten. — Wir hatten Obiges niedergeschrieben, als uns die „Boss. Ztg." vom 7. Juli zukam, in welcher ein alter Jurist „Ein harmloses Seitenstück zum Fall zu Tißa-Eßlar aus der Heimath" aus dem Jahre 1841 erzählt. Er war damals als junger Referendar Vertreter des Landraths zu Ratibor. Die Geschichte selbst ist nicht unbekannt und ward in dieser Ztg. bereits einmal erzählt. Wir werden sie jedoch im „Feuilleton" mit den Worten des Verfaffers wiedergeben. Der alte Jurist beginnt seine Erzählung mit folgenden Sätzen, die aus christlicher Feder denselben Gedanken aussprechen, den wir oben zum Ausdruck brachten. „Der Tißa-Eßlarer Criminalfall wird noch, wenn das Urtheil gesprochen sein wird, längere Zeit ein Gegenstand der Erörterung bleiben. Nicht deshalb, weil der Vorfall selbst an sich den Beweis dafür liefert, daß ungebildete Menschen heute noch für Märchen empfänglich sind, welche sich aus einer finstern Zeit bis in die Gegenwart hingeschleppt haben und von den zum Aberglauben geneigten Volkskreisen geglaubt werden. Die weite Verbreitung des finstersten Aberglaubens ist leider eine Thatsache, die man weder leugnen kann, noch unbeachtet lassen darf. Sie beweist vor allen Dingen mit zwingender Gewalt, wie nothwendig es ist, daß alle Kräfte angcwcndet werden, um die allgemeine Volksbildung auf ein höheres Niveau zu erheben. Das größere politische Jntereffe, welches sich an diese schmachvolle Geschichte knüpft, besteht in dem Beweise dafür, daß die Mangel-! hafte Bildung in Ungarn bis in Kreise hinausreicht, welche beanspruchen, die Herrschaft eines Stammes über die anderen Stämme im Lande festzuhalten und zu handhaben, > wenn sich diese nicht entnationalisiren laffen wollen. Wie will der herrschende Stamm in Ungarn den Anspruch auf? diese Herrschaft begründen und durchsetzen, wenn er nicht! fähig ist, den übrigen Stämmen als Vorbild der Civilisation ' zu dienen und sich durch höhere Gaben und geistige Ent-! Wickelung dazu zu legitimiren? In dieser Beziehung gereichen zwei Momente den Magyaren zur Schmach. Einmal qualificirt das Jntereffe und die Parteinahme der magyarischen Gentry für die gegen ein paar armselige Juden erhobene unsinnige Anklage diese Gentry als Leute, welche noch mit unwissenden Bauern in dem verlorensten Winkel des Deutschen Reiches auf einer Stufe stehen. Das Ansehen der Magyaren im Jnlande und Auslande wird durch diese Erscheinung, der Spruch des Gerichts in Nyiregyhaza mag ausfallen, wie er will, einen argen Stoß erleiden und die Action des ungarischen Staates wesentlich schwächen. Der Hauptsache nach, könnte man sagen, ist dies Sache der Magyaren selbst. Dagegen ist der armselige Zustand, in welchem sich die Rechtspflege in Ungarn befindet und von welchem dieser Proceß in allen seinen Stadien ein schimpfliches Zeugniß ablegt, nicht blos ein Gegenstand des Interesses für Ungarn selbst, sondern auch für drs Ausland, welches mit diesem Lande und dem dasselbe beherrschenden, auf so niedriger Stufe der Civilisation stehenden Stamme in Verkehr zu treten und zu bleiben genöthig ist. Die materiellen Jnteresien des Landes werden den Gegenstoß wohl zu spüren bekommen, und die Regierung sowie der Reichstag in Ungarn werden ein schweres Stück Arbeit zu verrichten haben, wenn sie denselben möglichst abzuschwächen bestrebt i sein werden." — 1 Kommen wir nun zu den Verhandlungen selbst. Nachi dem mehrere Zeugen über die erste Auffindung jener Leiche