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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-07-24 · Heft 30 (24.7.1883) · p. Seite 481

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 30 (24.7.1883)
Date
1883-07-24
Page
Seite 481 (sequence 3)
Language
German
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481 wäre, sondern in einem Gutachten des Senats, das zwar nur' jcctirten Beschränkungen z. B., im ärztlichen Militärdienste, den unscheinbaren Titel führt: „lieber die Entscheidung einiger Fragen betreffs der Anwendung der Bestimmungen über die Betreibung des Getränkhandels durch Juden", in Wirklichkeit jedoch gleichsam ein Wegweiser ist, welcher die Richtung der Regierung in der Judenfrage angiebt. Es ergiebt sich aus dem Gutachten zuvörderst die überraschende Thatsache, daß ein Paragraph der von Jgnatiew fast gewaltsam erzwungenen in dem Besuch der höheren Lehranstalten durch die jüdische Jugend in der Schwebe bleiben. Die -Zchlußverhan-luug im Tißa-Eßlarer proreß. IV. Mit dem zehnten Tage der Verhandlung (.2. Juli) bebeschränkenden Maßnahmen seiner Zeit gar nicht publicirt! gann der zweite Theil des traurigen Processes, nämlich die wurde. Als Motiv hierfür führt der Senat an, der betreffende; Verhandlung über den sogenannten Tadaer Leichenschmuggel. Artikelenthalte nichts, was die Rechte der Juden beschränkt Es liegen uns in diesem Augenblick die stenographischen Be- oder erweitert, daher er auch nicht zur allgemeinen Kenntniß! richte über den 10.—13. Tag vor. Auch hier stellt es sich gebracht sei. Jedenfalls ein seltsames Motiv! Es verdient heraus, daß, wie die Anklage auf den Mord der Esther Saaber die Bersicherung, daß von einer Beschränkung der Rechte lomosi nur einen Zeugen, den Moriz -Schars zur Stütze der Juden nicht die Rede war, um so mehr Beachtung, als j hat, so auch die ganze Anklage wegen Leichenschmuggels nur diese Anschauung sowohl im Rapport des Ministers an den auf der Aussage eines Zeugen, des Flößers Ignaz Matej Senat, als in deffen Gutachten mehrmals wiederholt wird.! beruht, der bereits fünf verschiedene Aussagen gemacht, und Es ist somit die Schlußfolgerung gestattet: wenn unter dem! sich in der letzten viele Widersprüche zu schulden kommen Regime des judenfeindlichen Grafen Jgnatiew von Beschränließ. Das Hauptinteresse concentrirte sich auf den 12. und kungen nicht die Rede war, so kann davon jetzt, da man jeder' 13. Berhandlungstag, denn hier entfaltete sich ein Bild, wie Verhetzung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ängstlich es betrübender und widerwärtiger nicht gedacht werden kann aus dem Wege geht, noch viel weniger die Rede sein. Zu und das ein Helles Streiflicht auf die gleichartigen Procedieser Ansicht berechtigt ferner die Entscheidung des Senats,! duren des Mittelalters wirft, welche in die Categorien der wonach an Jgnatiews Anordnung, daß Juden mit Getränken ' Ketzergerichte und der Hexenproceffe gehörten. Fünf Juden nur auf eignen, vor dem 15. Mai v. I. käuflich erstandenen' wurden von den Sicherheits» Commiffaren und dem Unter- Grundstücken handeln dürfen, zu modisicircn sei. Mit Rück-i suchungsrichter auf's Schändlichste gefoltert, um eine besicht darauf, daß die Regierung damals keine Beschränkung stimmte, ihnen vorgesprochene Aussage zu machen. Einer der Rechte der Juden im Auge hatte, wurde den Juden jetzt von diesen, ein schwächlicher kleiner Mensch, Amsel Vogel, gestattet, den Branntweinhandel in Städten und Flecken auch widerstand allen Qualen und blieb wie ein wahrer Held bei auf ererbten, durch Geschenk an sie gelangten Grundstücken; der Wahrheit. Drei andere, Hersko, Klein und Groß gaben zu betreiben und ferner im Gegensatz zu Jgnatiews Verbot,! den erlittenen und immer mehr angedrohten Plagen nach auch künftighin Grundstücke zum Betreiben des Branntwein- und sagten aus, was von ihnen verlangt wurde. Einer Handels zu erstehen. Es bleibt also nur das Verbot des aber, Jankel Smilovicz, war ein Feigling, erschrak vor dem Getränkhandcls auf dem flachen Lande als temporäre Maß- Jammern und Wehklagen der Gepeinigten, und als der nähme fortbestehen. Die Gründe, die zu einer solchen Ent- Sicherheitscommiffar und der Pandur hinter ihm standen, scheidung führten, sind durchsichtig genug. Die Maßnahmen bestätigte er Alles, was man ihm vorsagte. In dieser Art Jgnatiews führten offenbar zu einer erheblichen Verringerung verfuhr man im Mittelalter und diese fünf geben uns ein der Getränksteuer-Einnahmen, welche die Staatskaffe auf keine Abbild von dem, Weise entbehren kann. Wem es gefällt, der kann ja auch an tolerantere Anschauungen der Regierung denken; die vorstehende Erklärung dürfte aber doch die richtigere sein. Von Jgnatiews großer „Schöpfung" ist somit der wichtigste Theil zertrümmert; denn haben die Juden nach wie vor das Recht, auch in Städten und Flecken Grundstücke zu erwerben und darauf den Branntweinhandel zu betreiben, so bleibt von feinen Maßnahmen wenig übrig." was man in jenen Zeiten durch Foltern und Marter erreichte. Tie armen Leute wurden mit Stöcken in die Seite gestoßen, geohrfcigt, auf den Kopf geschlagen, geprügelt, mußten Unmaffen von Wasser, auch Bitterwasser trinken, wurden in die scheußlichsten Ställe gebracht, wo sie nicht aufrecht stehen konnten und das Ungeziefer sie plagte, mußten vor den Pferden der Panduren bei großer Sommerhitze von einem Ort zum andern vorherlaufen. War das nicht genug, um schon starke Naturen mürbe zu machen? Für „wenig" können wir dies noch nicht halten. Tic Hervorheben müssen wir, daß alle fünf unbescholten, noch Vertreibung aus vielen Städten und Gouvernements und die niemals angeklagt oder bestraft waren. Es versteht sich, daß Entlaffung aus dem öffentlichen Dienst, z. B. der Eisenjetzt, vom Zwange befreit, sic alle diese erpreßten Aussagen bahnen, sind schwerwiegend genug, wenn auch aus den prowieder zurücknehmen. Es kann nun wirklich nicht mehr der 30* ’i

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