Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1883)
- Date
- 1883-07-17
- Page
- Seite 471 (sequence 9)
- Language
- German
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471 loman v. Peczely als Protokollführer nennt. Es ist das; eben auch eines jener Protokolle, welche dieser Herr nach- ’ träglich in Bausch und Bogen zu unterschreiben pflegte. Die Bertheidigung nimmt hievon Anlaß, nachmals, zum dritten Male, die Vernehmung Bary's und Egressi-Nagy's, überdies jene Peczely's zu beantragen; der Gerichtshof wird diesen Antrag vor der nächsten Sitzung in Berathung ziehen. Auf Antrag der Bertheidigung beraumt der Präsident in Anbetracht der Erschöpfung aller Theilnehmer an der Verhandlung, in Anbetracht ferner, daß der Samstag ein jüdischer Festtag ist, sowie endlich in Anbetracht der Nothwendigkeit, jetzt, bei Abschluß des ersten Theiles der Verhandlung, die amtlichen Protokolle fertig zu stellen, die nächste1 Sitzung auf Montag Vormittags 10 Uhr an. Doch darf an dieser Stelle das nicht fehlen, was die Aussage des kleinen Samu betrifft. Der stenographische Bericht sagt hierüber: Notar Victor Simon verliest das durch den Untersuchungsrichter Vary aufgenommene Protokoll mit Samuel Scharf. In diesem wird gesagt, daß mit dem anscheinend 6 Jahre alten Knaben ein regelrechtes Verhör wegen des Alters des Kindes nicht ausgenommen werden konnte und daß darum nur das Resultat des mit ihm geführten Gespräches in das Protokoll ausgenommen wurde. Dieser Aufnahme zufolge erzählt der kleine Samu, sein Vater habe der Esther einen weißen Fetzen in den Mund gesteckt, hierauf habe man sie in einem Troge abgewaschen und ein „zsidö bäosifc habe ihr mit einem langen Messer den Hals durchgeschnitten, so daß der Kopf der Esther herabsiel. Moriz habe den Kopf der Esther gehalten, als man den Leichnam hinaustrug. Die Hand, den Fuß und den Kopf hielten Breuner und sein Sohn, der „sovany kakas4* (Samuel Lustig) und dessen Sohn; dort war auch der „Kutya korbäcsu (Martin Groß). Eötvös: Löblicher Gerichtshof? Dieses Document, welches der hochwohlgeborne Herr Präsident zu verlesen angeordnet hat, halte ich aus verschiedenen Gründen für sehr wichtig, unter Anderm auch darum weil kein einziges der Actenstücke besser beweist, als dieses, daß der kleine Knabe durch judenfeindliche, frivol denkende, gewissenlose Menschen zur Erzählung dieses Märchens abgerichtet wurde; denn hätte er diese Sache von einem Juden gehört, würde er die Juden nicht mit ihren Spottnamen benannt haben, da die Juden einander nicht mit ihren Spottnamen benennen. Aber auch aus anderen Gründen halte ich dieses Actenstück für sehr wichtig und ich bitte constatiren zu lassen, daß der im Texte vorkommende Ausdruck .kvezely Kälmän jegyzököny vvezetö' (.,Koloman Peczely, Protokollführer") einfach unwahr ist, weil dieses Protokoll der Untersuchungsrichter Josef Vary geführt hat, Koloman Peczely aber als Zeuge unterfertigt ist, und nicht als Protokollführer. Ich bitte ferner, was übrigens auch in jenem Document gesagt ist, daß dieses die Erzählung des Kindes Namens Samu nicht rein enthält, sondern die durch die Untersuchungs - Organe Josef Vary und Ladislaus Nagy, Gott weiß wie verfertigte angebliche „Aussage" Samu's bildet. Es ist in dem Documente gesagt, daß Samu diese Dinge mit anderen vermischt hersagte, und es ist hinzugefügt, daß die Auszeichnungen das Ergebniß eines i Gespräches bilden. Indessen gehört es nicht vor den löblichen Gerichtshof, wie Joses Vary und Ladislaus Egressy-! Nagy irgend ein Gespräch auffassen und wie sie das Resultat desselben dem löblichen Gerichtshöfe zu unterbreiten für gut finden. Dem Gerichtshöfe muß das vorliegen, was gesagt wurde und nicht das, was die subjective Auffassung! der Untersuchungsorgane ist. Nach Alledem schließe ich mich dem wiederholt gestellten Anträge an, daß der gewesene Untersuchungsrichter Joses Barv als Zeuge vor den Gerichtshof citirt und verhört werde, ferner soll auch der an der Untersuchung betheiligte Staatsanwalt Ladislaus Nagy vor den Gerichtshof, und zwar telegraphisch, ohne Aufschub und ohne Vorwand citirt und hier verhört werden. Und nachdem auch der Name Koloman Peczely's dort ist, welcher Zeuge war, möge auch er verhört werden. Nach der Erklärung des Stuhlrichters Jarmy und der Frau Solymosi war die angebliche Erzählung des Kindes j der Ausgangspunkt dieser ganzen fürchterlichen Untersuchung j und Angelegenheit. Ich lege ein großes Gewicht auf die j Art und Weise, wie dies Alles durch die Organe der Unter-! suchung zu Papier gebracht wurde, wie die angebliche Erzählung des Kindes Samu stabilisirt worden ist. Bezüglich! dieser Umstände ist es unbedingt nothwendig, und zwar schon! aus dem Grunde, den sie selbst angegeben, zu konstatiren,! daß diese Aufzeichnung nicht ein treues Bild der Erzählungen! Samu's, sondern das durch sie subjectiv abstrahirte Gcsarnmt-! resultat desselben ist. — | Diesem Anträge schließt sich der Staatsanwalt an. So! endigt die erste Hälfte dieser famosen Schlußverhandlung. Deutschland. : sie mit der Taufe von allen den Uebelständen und Versol- Berli«, 4. Juli. (Privatmitth.) In unserer Zeit gungen befreit würden, welche Vorurtheil und Haß gegen kommt man aus allen naiven Ansichten und Voraussetzungen die Juden anscheinen, so bringt man sie gegenwärtig von heraus? Wenn die getauften Juden bis jetzt geglaubt, daß dieser Voraussetzung gründlich ab. Der hier vielbekannte 29