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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-07-10 · Heft 28 (10.7.1883) · p. Seite 457

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 28 (10.7.1883)
Date
1883-07-10
Page
Seite 457 (sequence 11)
Language
German
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457 Hechingen, 19. Juni. (Privatmitth.) Vorigen Freitag traf Herr Geheimer Oberregierungsrath Ol-. Stander, Vortragender Rath im Cultusministerium zu Berlin, hier ein, um die hiesige höhere Bürgerschule (Realschule II. Ordnung) zu inspiciren. Unter c. 70 Schülern der genannten Anstalt befinden sich 17 Israeliten. Seit 0 Jahren erhalten die israelitischen Zöglinge derselben auf Veranlassung des hiesigen Gemeindevorstandes, welcher damals wiederholt geeignete Schritte thun mußte, vom israelitischen Religionslehrer der Gemeinde, der durch Decret des Cultusministeriums, resp. des Provinzialschulcollegiums zu Coblenz als commissarischer Religionslehrer an der Realschule mit der Verpflichtung zu 2 zu ertheilenden Wochenstunden angestellt ist, einen planmäßigen, gediegenen Religionsunterricht. Ten Gehalt zahlt die Stadtgemeinde, resp. der Staat. Nebenbei sei bemerkt, daß außer diesen 2 offiziellen Religionsstunden noch 3 weitere von Seiten der öffentlichen Gemeindeschule ertheilt werden, die von sämmtlichen Zöglingen der Realschule besucht sind; hierzu kommt noch die Sabbathnachmittags-Katechese, so daß man mit der Sorgfalt, welche hier auf die religiöse Erziehung und Bildung verwendet wird, zufrieden sein kann. Eltern und Lehrer arbeiten in schönster Harmonie Hand in Hand, so daß reicher Segen nicht ausbleiben kann. Davon überzeugte sich auch der Herr Geheime Oberregierungsrath, welcher unvermuthet in der Clafse des israelitischen Religionslehrers erschien, und diesen freundlich begrüßte mit dem Ersuchen, im Unterrichte weiter fortzufahren. Mit regem Antheil folgte er dem Unterrichtsgange und drückte sich bei der Schlußconserenz über die Leistungen „im katholischen, evangelischen und israelitischen Religionsunterricht" recht zufriedengestellt aus. Die Sache an und für sich geht nicht über den Rahmen der localen Bedeutung einer unvermutheten Schulvifitation in irgend einem Winkel Deutschlands hinaus. Allein für uns Israeliten ist dieser unscheinbare Vorgang in dem kleinen Hohenzollern da hinten denn doch in mehrfacher Beziehung von Jntereffe und nicht zu unterschätzender Bedeutung. Unseres Wisiens hat sich die Unterrichtsverwaltung in Preußen nie um den israelitischen Religionsunterricht in der Weise gekümmert, daß ihre Jnspections- oder Prüfungscommiffare sich von dem Wiffcnsstand in der israelitischen Religionsunterrichtsklasse zu überzeugen Auftrag erhalten hätten. Die Falk'schen „Allg. Bestimmungen" vom Jahre 1872 schließen bei Prüfungen in höheren Lehranstalten die israelitische Religion als Prüfungsgegenstand absolut aus. Um so freudiger begrüßen wir die Thatsache, daß der Herr Geheime Oberregierungsrath — und dies gewiß im Sinne seines Chefs, des Herrn Cultusministers Goßler — bei der erwähnten Visitation seine Aufmerksamkeit auch dem israelitischen Religionsunterrichte wie dem der beiden anderen Eonfessionen geschenkt hat. Vivat sequens! Schmiedeberg (Schlesien), 28. Juni. Hier wurde dieser Tage vor dem Schöffengerichte eine Privatklage verhandelt, die beweist, daß das Antisemitenthum sich auch dort breit macht. Bei einem Concert mit Tanz im Schießhause waren Rufe erschallt: „Jude 'raus!" als ein israelitischer Kaufmann daran theilnahm, und schließlich war ein christlicher Kaufmann mit dem Jnsultirten handgemein geworden, nachdem er Andere ausgefordert hatte, dem Juden ein paar Ohrfeigen zu geben, oder ihn ausznpeitschen, mit dem Hinzufügen, er werde Alles bezahlen, und wenn es hundert Thaler koste, er habe cs ja. Der Betheiligte, dem durch einen Stoß eine Leberanschwellung verursacht war, hatte auf eine Geldbuße von 359 Mark geklagt. Der Gerichtshof ver urtheilte den Angeklagten zu fünftägiger Hast wegen öffentlicher Beleidigung, 30 Mark Geldbuße wegen Körperverletzung und zu 100 Mark Schadenersatz, erkannte auch dem Beleidigten das Recht der Publikation des Erkenntniffes zu. Oesterreich-Ungarn. Prag, 23. Juni. Wie schon berichtet worden, ist die Broschüre Rohling's „meine Antwort an die Rabbinen u. s. w." consiszirt worden. Er hat dagegen appellirt. Die Verhandlung fand heute statt. In zweistündiger Rede versuchte Rohling aus Talmudstellen, aus deutschen und französischen theologischen Werken die Berechtigung seiner antisemitischen Broschüre, betitelt „Meine Antwort an die Rabbineu", nachzuweisen. Er negirte auf's entschiedenste, daß dieselbe irgend welche aufreizende Tendenzen gegen die Juden verfolge, die Flugschrift habe ausschließlich eine wissenschaftliche Bedeutung. Der Gerichtshof entschied indeß aus Bestätigung der Konfis kation. Der Gerichtshof anerkannte wohl die wissenschaftliche Berechtigung zur Hinausgabe der Broschüre, viel schwerer ins Gewicht falle jedoch deren massenhafte Verbreitung im gemeinen Volke, durch welche Haß und Verachtung gegen eine anerkannte Religionsgenoffenschaft genährt werden, wie die Broschüre denn doch auch, nach aus einzelnen Bezirken vorliegenden Berichten, thatsächlich zu groben Ausschreitungen gegen die Juden geführt hat. Der Vertheidiger Rohling's meldete die Berufung ans Obergerichr an. Pest, 13. Juni. (Privatmitth.) Die k. Tafel verhandeltc gestern die Strafaffaire der wegen der vorjährigen Lauschitzer Juden - Excesse Verurtheilten und verschärfte beinahe durchgehends das Strafausmaß derselben. Sie wurden zu 3, 21j-2, 2 Jahren, zu 1 Jahre, zu 8 und 0 Monaten Kerkers und außerdem fast alle zu Amtsverlust von 5 Jahren verurtheilt. Vier Burschen, welche bei den Preßburger Juden-Krawallen im October v. I. Fenster eingeworfen und Sachen 28*

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