Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1883)
- Date
- 1883-07-10
- Page
- Seite 454 (sequence 8)
- Language
- German
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454 die Person eruirt werde, welche an dem angeblichen Ankleiergeben wollte, sich dennoch endlich entschließen mußte, den den der Dadaer Leiche theilgenommen oder die Kleider hier- Gerichtshof zu befragen, und dieser dem Anträge des Staatszu geliefert hat. Dieses Moment ist von außerordentlicher anwaltes gemäß beschloß. Herr Vary wurde also zurückbe« Wichtigkeit und steht in sehr engem Zusammenhänge mit der rufen. Jedenfalls giebt dieses ungesetzliche Verfahren des Sache selbst. Das ist das Eine, was ich bemerken will. Gerichtspräsidenten, das entweder ans Unkenntniß oder mit Das Zweite, was ich im Laufe der Verhandlung, besonders Bewußtsein geschehen, viel zu denken. Man will in die schon aber am Ende nachzuweisen so glücklich oder so Unglück- , so verworrene Angelegenheit neue Jncidenzfälle der Verdunkelich sein werde, ist, daß der Untersuchungsrichter des Nyirelung hineinbringen, und bedient sich dazu demselben Personen, gyhüzaer Gerichtshofes, der in dieser Angelegenheit vorge- > des Eßlarer Richters und des ungesetzlichen Untersuchungsgangen ist, außerordentlich viele formell und inhaltlich nn-Trichters Vary, welche bis jetzt die ganze Affaire besorgt gesetzliche Handungen und theilweise auch Unterlassungen behaben! — gangen hat, indem er mit daran Schuld trägt, daß diese räthselhaft scheinenden Fragen noch mehr verwirrt und die lösbaren unlösbar gemacht werden. Auch ich meinerseits wage zu hoffen und meine Kollegen werden das Ihrige dazu beitragen, daß eben durch die Untersuchungsakten bewiesen werde, daß der Untersuchungsrichter in dieser Angelegenheit für dieselbe formell unfähig und unqualifizirt war. Ich kann daher schon aus dem Grunde nicht dem beistimmen, daß zur Untersuchung eines in dieser Angelegenheit uftauchenden wichtigen Moments jener Untersuchungsrichter entsendet werde, gegen dessen Anwesenheit in diesem Saale hier alltäglich aus gewissen Gründen ganz motivirte Bedenken erhoben wurden. Das Dritte, was vorzubringen ich für meine Pflicht erachte, ist, daß der Untersuchungsrichter in keinem Stadium dieses Falles mehr Richter in dieser Angelegenheit sein kann.' Der Richter ist nur der tön. Gerichtshof. Das Vorgehen der Tißa-Eßlarer Ortsbehörde in dieser Angelegenheit beruht vom Anbeginn auf Denunziationen und grundlosen Anklagen. Diese Ortsobrigkeit hätte „bei ihrer gründlichen Kenntniß des Gesetzes" hier vor dem Gerichtshöfe oder beim Bizegespan Meldung erstatten müssen, nicht aber an den Untersuchungsrichter Vary, der in dieser Sache eine so traurige Thätig- Das Nähere über diesen Vorfall ist folgendes: Zwei Tißa - Eßlarer Frauen, die Bäuerin Frau Cseres und die Jüdin Frau Leon Großberg, geriethen vorgestern Nachmittags mit einander in Streit; die Eine hatte der Anderen eine Gans erschlagen, die ihr über den Zaun in den Hof geflogen war; welcher der aktive, welcher der passive Teil war, weiß man nicht. Beide sind etwas zänkische Weiber; die Großberg ist überdies etwas beschränkt. Der Streit artete in Thät lichkeiten aus und schließlich traktirten die Gegnerinnen einander mit dem Kehrbesen; es entstand ein Zusammenlauf von Leuten und es mußten die Gemeindediener einschreiten, um die Streitenden zu trennen. Frau Cseres verließ keifend und schreiend den Platz mit der Drohung: „Warte nur, noch ist nicht aller Tage Abend; Du kriegst von dem Proceß auch noch Dein Theil ab, so gut wie die andern von Euren Leuten!" Der Eßlarer Ortsrichter Pap war eben in Nyiregyhüza zur Zeugenschaft abwesend und der stellvertretende Gemeinde-Vorsteher machte ihm von dem Vorfälle mit dem Bemerken Anzeige, daß aus solchen und ähnlichen Aeußerungen der Frau Cseres vielleicht geschlossen werden dürfe, daß die Großberg möglicherweise in die Solymost-Affaire verwickelt sein und die Cseres darüber nähere Aufschlüsse geben könnte. keit entfaltet hat. (Bewegung im Publikum.) Wenn jene Der Ortsrichter theilte die Ortsobrigkeit Zeugen gefunden hat, und wir sind überzeugt davon, daß sie solche gefunden hat, denn sonst wäre dieser Inzidenzfall unmöglich — so hätte sie ihre Entdeckung hier vor dem Gerichtshöfe darlegen und demselben Mittel und Gelegenheit an gungen. Diese- Protektor Vary mit; dieser ihm gewordene Anzeige seinem seinerseits konferirte mit dem Bizegespan Zolt-m, den Abgeordneten Onody und Verhovay und anderen Herren und nun machte man dem Gerichtspräsidenten Meldung, wobei Bary nicht unterlassen haben soll, die Hand geben müssen zu weiteren Verfüj die Sache als bedeutsam, höchst verdächtig und dringend dar- Borgchen ist so eigenthümlich wie unver-! zustellen. stündlich und mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache, mit; Darauf hin soll der Präsident den Bary nur einfach zur Rücksicht auf die außerordentlich rege Aufmerksamkeit, mit j Information hingeschickt haben. welcher das Publikum wie auch die leitenden höchsten Kreise Herr Bary faßte seine Aufgabe weitaus anders auf, als diese Angelegenheit verfolgen, appeüire ich an die Ausmerksie ihm gestellt worden war; er gerirte sich sofort in aller Form samkeit und die kräftige Gerechtigkeitsliebe Eurer Hochwohlals Untersuchungsrichter, verfaßte und expedirte eine offizielle geboren, damit behufs Vermeidung jeder möglichen Beanschriftliche Verständigung von seiner „amtlichen Exmittirung" ständigung und behufs Beruhigung der empfindlich getroffenen an den Staatsanwalt, ließ sich vom Vizegespan ein Piquet öffentlichen Meinung, aber auch im Interesse der strengen Gensdarmen beistellen, das ihm auch bereitwilligst gewährt Einhaltung des Gesetzes, Verfügungen getroffen werden." — Es ist bezeichnend, daß der Präsident sich lange nicht darein wurde, und fuhr wohlgemuth nach Eßlar ab. Präsident Kornis erfuhr die Deutung, welche man seinem Aufträge ge-