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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-07-10 · Heft 28 (10.7.1883) · p. Seite 453

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 28 (10.7.1883)
Date
1883-07-10
Page
Seite 453 (sequence 7)
Language
German
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ward um ein Uhr noch lebendig gesehen, konnte also nickt vor Mittag ermordet worden sein; Buxbaum war von II bis Abends in seinem Quartier, konnte also nicht um halb 12 Uhr im Tempel Esthers Blut aufgesangen haben, wie Moriz Scharf gesehen haben will. Verweilen wir hier noch einen Augenblick. Aus der Consrontation des Josoph Sch. mit seinem Sohne ist noch hervorzuheben, daß der Knabe selbst eingestand, vor einiger Zeit ein Messer gegen seine Mutter geschleudert und sie am Ellbogen verwundet zu haben. Das Niederträchtigste war wohl das Benehmen dieses Burschen gegen seinen Vater. Als dieser ihn fragte, warum er ihn mit „Sie" und „Ihnen" anrede? antwortete er: „Wollen Sie vielleicht, daß ich Sie einen „Hochedeln" und „sehr gestrengen Herrn nenne??!" — Welch' ein Abgrund! Welche Aeußerungen des rohesten Gemüthes! Ein Sohn, den sein Vater 14 Jahre mit Sorgen und Mühen ernährt und erzogen und, wie er selbst zu giebt, gut behandelt hat, nennt öffentlich seinen Vater einen Lügner und wirst ihm höhnende Worte in's Gesicht! Und hierzu jauchzt ihm das Auditorium Beisall zu! Welch' eine entartete Menschenklasse und zwar aus sogenannten Gebildeten bestehend! Welche Unsittlichkeit, welche Irreligiosität, welche Unmenschlichkeit, wie sie unter rohen Indianern nicht gefunden werden wird! Was kann das Schicksal einer Nation sein, in welcher die intelligente Schicht so tief gesunken ist! . . . Wer noch irgend einen Zweifel hegte, der muß aus dem Benehmen dieses Burschen die Ueberzeugung ziehen, daß diesem ein Lügengewebe imputirt worden, dem sich seine verkehrte und rohe Seele hingegeben hat, so daß er sich willig abrichten ließ. Man hat ihn zuerst mit „ewigem Gefängniß" bedroht, dann mit großen Versprechungen verlockt, mit guter Speise und Kleidung bestochen, ihn mit Selbstüberschätzung gefüttert, und nun bleibt dem Kurzsichtigen keine Wahl, er muß den beschrittenen Weg weitergehen zwischen drohendem Schrecken und verheißener goldener Zukunft. Man hat sein Gewissen damit beschwichtigt, daß leinen Eltern kein Leid geschehen werde. Daß er ein Dutzend Unschuldiger an den Galgen liefert, kümmert ihn wenig. Man hat ihm bereits eine solche Berachtung seiner Religion, einen solchen Haß gegen seine bisherigen Glaubensgenossen eingeflößt, daß ee seiner verdunkelten Seele nur gering erscheint, ein Dutzend Juden an das Meffer zu liefern . . . Am fünften Tage der Verhandlung wurden siebzehn Eßlarer Juden vernommen. Abgesehen von unbedeutenden kleinen Widersprüchen sagten sie übereinstimmend aus, daß die sämmtlichen Juden, einschließlich der fremden Sckäckter. um 10l/2 Uhr die Synagoge verlassen und sich erst aus dem Wege getrennt hatten, und stellten sich entschieden für die Angeklagten Alibi's heraus, die auch durch einige christliche Dienstboten bezeugt wurden. Ebenso wichtig war es, daß sich die vielen Ungesetzlichkeiten herausstellten, welche der Untersuchungsrichter Vary begangen und von denen die Untersuchungsprotokolle wimmeln. So, daß er die Verhöre ganz allein ohne Anwesenheit eines Kanzlisten vornahm, die Protokolle mit eigener Hand schrieb und die Vernommenen zwang, sie zu unterschreiben, ohne sie gelesen zu haben. Einige, die vor ihrer Unterschrift das Protokoll zu lesen verlangten, bezichtigte er einer „kolossalen Unverschämtheit". Es kamen daher mehrfache Fälle vor, daß die Zeugen heute anders aussagten, als in den Untersuchungsakten verzeichnet steht, und daß die Zeugen auf ihren Eid behaupteten, damals gerade so ausgesagt zu haben wie heute. Gegen Ende der Verhandlung ereignete sich aber ein Zwischenfall sehr ernster Art. Der Staatsanwalt erhob sich nämlich und sprach: Ich bitte um Entschuldigung, daß ich die Verhandlung unterbreche, aber es ist mir soeben eine amtliche Zuschrift zugekommen, welche dringend ist und sofortige Erledigung erfordert. Die Zuschrift kommt vom Untersuchungsrichter des Nyiregyhäzaer kön. Gerichtshofes, dergemäß er laut einer von heute datirten Verfügung des hochwohlgeborenen Herrn Prä» sidenten die Weisung erhielt, in Folge der von der Tißa- Eßlarer Ortsobrigkeit erhaltenen Anzeige, daß die Person, welche die Dadaer Leiche angekleidet und die Kleider den Schmugglern gegeben, zu eruiren wäre, sich sofort auf den Schauplatz nach Tißa-Eßlar zu begeben und mit den Vernehmungen dort zu beginnen. In Folge dieser Weisung verständige ich die Staatsanwaltschaft hiervon mit dem Bemerken, daß ich binnen einer halben Stunde abreise, weshalb die Staatsanwaltschaft, wenn sie es für nothwendig findet, bei der Vernehmung vertreten zu sein. unverzüglich verfügen möge. Nyiregyhaza, 23. Juni. Josef Bary, Untersuchungsrichter." Herr Präsident! Ich erkläre hiermit, daß ich zu dieser Verfügung meine Zustimmung nicht gebe; die Tißa-Eßlarer Angelegenheit wird hier verhandelt; jedes neue Moment, das auftaucht, muß hierher gelangen, damit wir Anträge stellen können und damit dann der löbliche Gerichtshof entscheide. Wollen Sie daher verfügen, daß Herr Bary nicht abreise. Ich habe demselben übrigens schon sagen laffen, daß ich zu dieser Verfügung meine Einwilligung nicht gebe. — Die Vertheidiger stimmten dem bei und verlangten die Zurückberufung des Bary. Namentlich Eötvös und Friedmann sprachen sich in energischer Weise aus, und wir geben hier die Rede des Ersteren wörtlich wieder, weil sie noch andere Besckwerdepunkte enthält: „Eötvös: Wenn ich die Zuschrift des Untersuchungsrichters an die Staatsanwaltschaft recht verstanden habe, handelt es sich um die Aufklärung eines Umstandes, der mit! der in Verhandlung befindlichen Angelegenheit in sehr engem! Zusammenhänge steht. Es handelt sich nämlich darum, daß

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