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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-07-10 · Heft 28 (10.7.1883) · p. Seite 448

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 28 (10.7.1883)
Date
1883-07-10
Page
Seite 448 (sequence 2)
Language
German
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448 des baaren Geldes mit ihnen, müssen unsere Fischereibesitzer! ihre theuersten Waaren zu Spottpreisen losschlagen, um; wenigstens ihre Arbeiter bezahlen zu können. Schon sind mehrere der bedeutendsten Handelsfirmen zu Grunde gegangen." > Um den vollständigen Ruin der Fischerei in der Wolga und! damit des bedeutendsten Handelszweiges jener Gegenden abj zuwenden, wird die Kausmannschast in Astrachan an das Ministerium eine Bittschrift senden, in der um vollständige Handelsfreiheit für die Juden und um die Gewährung des ungehinderten Aufenthalts derselben in jenen Gegenden gebeten wird." V. Aus Rußland, 26. Juni. Es ist schon zur Genüge bekannt, daß in den meisten Fällen, wo hier zu Lande irgendwie die Rede von Juden sein soll, die einfache Logik und oft sogar der einfache gesunde Menschenverstand leider gar wenig in Erwägung gezogen, manchmal sogar gänzlich unberücksichtigt gelafien werden. Ein solcher bedauernswerther Vorfall hat sich vor nicht langer Zeit wieder einmal in der „Judenfrage" ereignet, und steht derselbe in engem Zusammenhang mit einigen Episoden der nach ihren praktischen Folgen für die südrussischen Juden so unvergeßlichen „Excesse" der letzten Jahre. Wie bekannt, figurirten unter den vielen andern Gewaltthaten und Verheerungen, welche damals von den sogen. „Barfüßlern" an dem Vermögen der Juden veranstaltet wurden, auch derartige, die von diesen modernen, antijüdischen „Jndustrierittern" speciell in vielen den Juden angehörenden Branntwein- und Spirituslagern verübt wurden. Wenn diese eigenthümlichen „Entscheider" der Judenfrage durch Rauben und Plündern in ein solches Local geriethen, begnügten sie sich nicht damit allein, was sie selbst austranken und forttrugen, sondern sie vollendeten ihr „edles" Werk dadurch, daß sie sogar das noch übrig Gebliebene, und zwar bis aus den letzten Tropfen, zu vernichten suchten, um dadurch den totalen Ruin der betr. Eigenthümer dieser Localitäten herbeizuführen — ein Ziel, das ihnen auch wirklich gelang. Nun aber befand sich unter diesem vernichteten Spiritus an manchen Stellen auch solcher, für den die nöthigen Accisezahlungen noch nicht entrichtet worden waren, und auf das mehrmalige Ansuchen der örtlichen Behörden um Entrichtung der Accife, weigerten sich die Inhaber der zerstörten Weinlocalitäten diese Zahlungen zu leisten, indem sie sich aus einen im Accise - Reglement existirenden Paragraph stützten, der besagt, daß für jeglichen Spiritus, der auf irgend welche Weise, wie z. B. durch Niederbrennen des Locales rc., Unglücksfälle, die nicht vorauszusehen waren, vernichtet wird, bevor er noch zum ösientlichen Verkauf gelangte, keine Accise zu entrichten sei. Als aber die Behörden dies nicht in Erwägung ziehen wollten, wurde diese Sache endlich dem Ermessen des Ministeriums der Finanzen anheimgestellt, zu dessen Ressort auch die Accise-Verwaltungen im Reiche gehören und von dem eine richtige Klarlegung dieser Angelegenheit in wahrem Sinne der Gerechtigkeit und des Gesetzes doch zu erwarten war. Diese erwartete „Klarlegung" ist aber, wie die Zeitungen jüngst meldeten, in einem für die Petenten ganz ungünstigen Sinne ausgefallen, indem das genannte Ministerium sich dahin erklärte, daß es den diesbezüglichen Paragraph nicht als genügendes Motiv zur Befreiung der Petenten von den betr. Zahlungen erachte, weil unter diesem die „Judenexcesse" nicht gemeint seien! Die Jnteresienten fanden sich selbstverständlich mit dieser Erklärung nicht einverstanden und appellirten in Folge dessen an den dirigirenden Senat, der, als in dieser Hinsicht letzte Instanz, einen richtigen Modus hoffentlich - finden wird. — Die in dem geräumigen Lexikon der vielen „Judophoben" aller Länder und Nationen so häufig vorkommende Fabel von dem ungemein verderblichen Einflüsse, welchen die Juden mit ihrem Erscheinen in einer Gegend auf Handel und Industrie ausübcn, ist Allen schon mehr als zur Genüge bekannt. Die wahre, unerbittliche Wirklichkeit bietet uns indessen sehr oft solche Facta, die deutlich genug ganz das Gegentheil beweisen. Es sei hier das im vorigen Jahre so großes Aufsehen erregende Gesuch der Moskauer angesehensten Kaufmannschaft angeführt — dieser Grundsäule des Slaventhums hier zu Lande —, welche sich höhern Orts für die Juden verwendete, namentlich aber ihren eigenen Interessen Rechnung tragend. Es geschah dies zu einer Zeit, wo die sogen. Jgnatiewsche „Bolksthümlerpolitik" den Gipfel ihrer Macht und ihres Prestige erreichte und die Judenverfolgungen mit den damit in enger Verbindung gestandenen Ausweisungen und Vertreibungen unserer Glaubensgenossen en masse aus vielen Ortschaften des Reiches im vollen Gange waren. Dies einflußreiche Gesuch, das eine klare Darlegung über denjenigen namhaften Nutzen, welchen die Juden durch ihr Wirken und Schaffen auf dem Gebiete des russischen Handels mit sich bringen, enthielt, rief bald darauf noch zwei ähnliche maßgebende Kundgebungen hervor, nämlich die der Charkower Kaufmannschaft und des Warschauer Börsencomit^'s, und alle drei im Verein verfehlten nicht, den wohlthätigsten Eindruck auf die Sache der Juden auszuüben. Nun, und eine Kundgebung ähnlicher Art, wenn auch in anderer Form, bietet uns die letzte Zeit wieder einmal dar, welche aus dem durch Handel so sehr berühmten Astrachan herrührt. Es muß nämlich hier bemerkt werden, daß das gesammte Astrachansche Gebiet, das gegenwärtig in der Handelswelt vorzüglich durch feinen kolossalen Fifchhandel so sehr berühmt ist, vor kaum mehr als 25 Jahren in dieser Beziehung ein ganz anderes Bild darbot: der Handel befand

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