Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1883)
- Date
- 1883-07-03
- Page
- Seite 443 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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443 bischen Alterthums zu gewinnen, damit er nicht Gedanken ausspreche, die gegen die Grundprincipien des Judenthums verstoßen. Ein weiteres Moment, worauf der Lehrer beim Predigen zu achten habe, besteht darin, daß er im Hinweis auf gewisse religiöse und sittliche Schäden die erforderliche Objectivität bewahre und keinen persönlichen Charakter annehme. — Noch mehr aber sei er auf seiner Hut, wenn er vielleicht mit diesem oder jenem Gemeindemitgliede in persönliche Differenzen gerathen sei, die erste und beste Gelegenheit zu benutzen, um seinem nichts weniger als heiligen Eifer durch offene oder versteckte Anspielungen von der Kanzel herab Lust zu machen. — Schließlich hänge, wie bei jedem Prediger, so auch beim Lehrer der Erfolg seiner Predigerthätigkeit wesentlich von seiner ganzen Persönlichkeit ab. Es komme nicht allein aus Gehalt und Form der Rede an, sondern auch auf die äußere und innere Haltung des Redners. Das Recht, vor die Gemeinde gleichsam als ihr geistiger Führer treten zu dürfen, müsse durch die Weihe und Würdigkeit der ganzen Lebensführung, durch religiöses Pflichtgefühl und gewissenhafte Beobachtung des Religionsgesetzes erworben werden. Nur dann, wenn die Gemeinde das Bewußtsein habe, daß es eine höhere, geistige Sphäre, eine reinere und werthvollere Atmosphäre sei, in welcher der Lehrer auch sonst im Leben sich bewege, würde sie mit Andacht seinen Worten lauschen und seinen Ermahnungen williges Gehör schenken. An diese Ausführungen knüpfte sich eine lebhafte und eingehende Debatte, an der sich namentlich Gotthelf - Geestemünde, Eckmann-Nienburg, Fauerbach-Hildesheim, Bogelsdorss- Drausfeld, Kaufmann-Einberk u. a. betheiligten. Es wurden viele Anträge gestellt, jedoch einigte man sich schließlich zur Annahme der folgenden Resolutionen: 1) Es ist wünschenswerth, daß der jüdische Lehrer in solchen Gemeinden, die eines Rabbiners oder Predigers ent behren, durch Abhalten angemessener, religiöser Borträge zur Erbauung der Gemeinden beitrage. 2) Die Thätigkeit als Prediger legt dem Lehrer die Pflicht auf, sich jedesmal in sorgfältigster Weife dafür vorzubereiten und durch beständige Fortbildung das für diese Thätigkeit erforderliche Maß religionswissenschaftlicher Kenntnisse sich anzueignen. — Denjenigen Lehrern, denen die Fähigkeit zum selbständigen Predigen abgeht oder die in Folge ihrer anderen Berufsgeschäfte nicht in der Lage sind, sich in genügender Weise vorbereiten zu können, ist zu em pfehlen, sich auf das Borlesen anerkannt guter Predigten zu beschränken. 3) Es ist mit der Standesehre des jüdischen Lehrers nicht vereinbar, daß derselbe unter Verleugnung seiner eigentlichen Berussthätigkeit als Lehrer sich den Titel «Prediger" beilege. 4) Da die jüdischen Lehrer der Provinz Hannover gesetzlich verpflichtet sind, an Sabbath und Festtagen Predigten zu halten oder vorzulesen, so ist es wünschenswerth, daß bei der Ausbildung der jüdischen Lehrer auf diesen Zweig ihrer Thätigkeit die gebührende Rücksicht genommen werde. Hierauf wurde die Sitzung, Abends 6*1-, Uhr, geschloffen und die zweite Sitzung auf Montag, Morgens 8 Uhr, festgestellt. Die Conserenzmitglieder nahmen nun gemeinschaftlich ein von der Gemeinde Hildesheim ihnen gegebenes Soupö ein, bei welchem eine sehr frohe und heilere Stimmung herrschte, die durch verschiedene Toaste zum Ausdruck gebracht wurde. — Trotz der vorgerückten Tageszeit unternahm man doch noch einen Spaziergang nach dem nahe gelegenen Berghölzchen und freute sich eines Stündchens gemüthlichen Zusammenseins. —- Zweite Sitzung, Biontag, Morgens 8 Uhr. Bortrag des Lehrers Weinberg - Bodenfelde über „Die materielle Lage der jüdischen Lehrer und deren äußere Stellung." Der mit Fleiß und Geschick ausgearbeitete Bortrag wurde beifällig ausgenommen und gab Beranlaffung zu einer lebhaften Discussion. — Redner hatte sich jedoch von dem eigentlichen Thema zu sehr entfernt und sich über die verschiedensten Gebiete des Lehrerlebens verbreitet. Dieser Umstand trat bei der Debatte klar hervor und veranlaßte Gotthelf - Geestemünde zur Stellung folgenden Antrags: „Die Versammlung spricht dem Redner ihren Dank aus für seine Leistung. Da aber das eigentliche Thema nicht erschöpfend behandelt und die Lage und Stellung der Lehrer in der Provinz Hannover fast gar nicht berührt worden ist, so soll der Gegenstand wieder auf die Tagesordnung der nächstjährigen Conferenz gesetzt und discutirt werden." — Dieser Antrag fand einstimmige Annahme; jedoch soll das Thema lauten: „Die gesetzliche und materielle Stelle der jüdischen Lehrer in der Provinz Hannover." — Auf Ersuchen der Versammlung erklärte sich Gotthelf-Geestemünde bereit, diesen Bortrag für die nächste Conferenz zu übernehmen mit dem Bemerken, daß er, falls er am Erscheinen behindert sein sollte, den ausgearbeiteten Bortrag dem Borstande einsenden wolle. — Die Sitzung mußte nunmehr — 10 Uhr — geschlossen werden, da nach einer vorher getroffenen Vereinbarung die Generalversammlung der Mitglieder der Unterstützungskasse für jüdische Lehrer, deren Wittwen und Waisen in der Provinz Hannover zu beginnen hatte. — Die dritte und Schlußsitzung der Lehrerversammlung wurde daher auf Nachmittags 3 Uhr anberaumt. In derselben referirte Lehrer Fauerbach-Hildesheim über den von dem Ausschuß des deutsch - israel. GerneindebuudeS versandten Normal-Lehrplan für den Religionsunterricht in