Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1883)
- Date
- 1883-07-03
- Page
- Seite 442 (sequence 12)
- Language
- German
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442 Feuilleton. Lorrespon-euz. Hildesheim, im Juni. Die Conferenz des Vereins jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover am 13. und 14. Mai. Anwesend waren die Landrabbiner Dr. Guttmann aus Hildesheim und Dr. Buchholz aus Emden und 28 Mitglieder. Nachdem der zeit. Vorsitzende Schlesinger-Göttingen bei der Eröffnung des verewigten Landrabbiners Dr. Meyer ehrend gedacht, und den Bericht abgestattet hatte, wurden bei der nunmehr vorgenommenen Borstandswahl der bisherige Vorstand — Schlefinger-Göttingen, Vorsitzender, Fauerbach. Hildesheim, stellvertretender Vorsitzender, Blumenfeld-Adelebsen und Stern - Hildesheim, Schriftführer — durch Acclamation einstimmig wiedergewählt. — In die Tagesordnung eintretend, hielt Herr Landrabbiner Dr. Guttmann einen sehr interessanten und mit vielem Beifall aufgenommenen Vortrag über das Thema: „Der jüdische Lehrer als Prediger." Der Redner sprach sich etwa in folgender Weise aus: Die Wahl des Themas sei nicht aus der Studirstube, die Lehrer erfolgen, wie dies auch schon in der Synagogenordnung für die jüdischen Gemeinden der Provinz Hannover vorgesehen sei. Nur dürfe das Bestreben des Lehrers nicht darauf gerichtet sein, seine Predigerthätigkeit auf Kosten seiner Lehrthätigkeit geltend zu machen oder gar darauf hiuzielen, seinen eigentlichen Beruf als Lehrer zu verleugnen und statt dessen als Prediger gelten zu wollen. Es komme nicht fetten vor, daß jüdische Lehrer glauben, sich mit dem Namen eines Lehrers nicht begnügen zu dürfen, sondern mit Nachdruck ihre Würde als Prediger betonen. Meistens seien es sogenannte Religionslehrer oder Kultusbeamte und zwar solche, um deren Lehrerqualifikation es bei näherer Untersuchung gar kläglich bestellt sei. Der Schwerpuntt der Wirksamkeit eines jeden jüdischen Lehrers liege unstreiüg iu der Schule, wichtigstes Geschäft sei und bleibe der Unterricht. Seine Thätigkeit als Prediger sei nur als ein Nebenamt aufzufaffen und ihr nur als solchem eine innere Berechtigung zuzuer. kennen. Wer sich in der Welt mit Ehren als Lehrer zeigen könne, der würde seinen Ehrgeiz darin setzen, im besten und edelsten Sinne des Wortes als Lehrer zu gelten und nicht sondern aus der Praxis selbst hervorgegangen; in gewissem j bestrebt sein, seinen rechtmäßigen Beruf hinter Titeln zu Sinne sei es eine brennende Frage, die zu behandeln er sich! verstecken, die ihm nicht gebühren. Bekanntlich neune man vorgenommen habe. In unseren Versammlungen seien im j sich nach den wesentlichen Attributen, nicht aber nach den Laufe der Jahre die auf das jüdische Unterrichts- und Schul-! zufälligen. — Auch der Anerkennung seiner Predigerthätigkeit wesen bezüglichen Fragen im weitesten Umfange erörtert j würde es eher förderlich als hinderlich sein, wenn er dieselbe worden; die Aufgaben aber, welche dem Lehrer als dem; mit einer gewissen Bescheidenheit und Zurückhaltung ausübe. Hauptträger des Gottesdienstes in seiner Gemeinde erwachsen, i Je weniger er den Anspruch erhebe, als ein berufsmäßiger welcher Mittel er zur Erfüllung dieser Aufgaben sich zu j Prediger gelten zu wollen, desto dankbarer würde ihm die bedienen habe, auf welche Weise er zur Hebung und wür-, Gemeinde für jede seiner Leistungen fein, für jede Stunde digeren Gestaltung des Gottesdienstes beittagen könne, hätten! der Erbauung, die er ihr bereitet. — Bor allen Dingen bislang so gut Wie noch gar nicht den Gegenstand unserer' müsse der Lehrer sich auch der heiligen Pflicht, der schweren Verhandlungen gebildet. Während wir in den Unterrichtsj Verantwortung bewußt sein, die er mit dieser Thätigkeit überfragen im allgemeinen uns an die Lehren und Gesetze der! nimmt. Dazu sei zunächst erforderlich die innere Sammlung, so reich ausgebildeten Wissenschaft der Pädagogik anlehnen die der Predigt jedesmal vorangehen müsse, die gewissenhafte könnten, fehle es bislang an jeder systemattsch - wissenschaftlichen Anleitung, die dem Lehrer bei der Leitung des Kultus Prüfung, ob dasjenige, was er der Gemeinde zu künde» habe, auch dem Geiste der Lehre, dem Wesen des Judenthums ent. zur Richtschnur dienen könnte. Eine christliche Liturgik oder! spreche, ob es durch Gehalt und Form geeignet sei, auf die Homiletik könne selbstverständlich entweder gar nicht oder nur Geister, die Herzen und Gemächer einen heilsamen Eindruck mit äußerster Vorsicht und in den engsten Grenzen zu Rache. auszuüben. — Die Vorbereitung für die Predigt dürfe sich gezogen werden. In dem Lehrplan der jüdischen Seminare aber nicht auf den einzelnen Fall beschränken, sondern setze sei bisher auf den künfttgen Beruf des Lehrers als Leiter' voraus, daß der Lehrer durch das Stteben nach beständiger und Träger des Gottesdienstes auch noch nicht die gebührende > Fottbildung sich dasjenige Maß von Kenntnissen, den erwei- Rücksicht genommen worden. In den kleineren Gemeinden > terten Kreis von religiösen Ideen und Anschauungen zu aber, die eines Rabbiners oder Predigers entbehren, sei das! eigen mache. vermittelst deren er im gegebenen Fall im Bedürsniß nach religiöser Belehrung in demselben Maße vor- Stande sei, als Verkündiger des Gottrswortes aufzutreten. Händen wie in den größeren, und wo es nicht vorhanden Er sei unausgesetzt bemüht, sich mit dem Wesen und der sei, da sollte es geweckt werden. Die Befriedigung dieses Geschichte des Judenthums verttaut zu machen und einen Bedürfnisses könne jedoch naturgemäß gewöhnlich nur durch Einblick wenigstens in die wichtigsten Erzeugnisse des jü-