Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1883)
- Date
- 1883-07-03
- Page
- Seite 436 (sequence 6)
- Language
- German
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436 ich im Aufträge des substituirenden Kronanwaltes und kgl. j Oberstaatsanwaltes hier erschienen, dessen Person gleichfalls! in dem Sturme der ausgepeitschten Leidenschaften nicht un-! angetastet blieb, und gegen den die schändlichsten Verdäch-! tigungen ausgestreut wurden. Unvoreingenommen, unbefangen,! offenen Antlitzes stehe ich da mit der einfachen Weisung, die! Pflicht als öffentlicher Ankläger zu erfüllen." „Vermöge dieser meiner Pflicht werde ich den Ausspruch des „Schuldig" beantragen gegen die wirklich Schuldigen; doch werde ich ebenfalls im Sinne meiner gesetzlichen Pflicht,! keinen Augenblick zögern, die Enthebung von der Anklage zu beantragen für diejenigen, deren Schuldlosigkeit an den Tag kommen wird. Die volle Klarstellung der wirklichen Thatsachen und die Enthüllung der reinen Wahrheit, nichts Anderes bezweckte der Antrag des Ober-Staatsanwaltes. Mit den Worten Feuerbachs, des trefflichen Rechtsgelehrten, verlange ich „die wirkliche Wahrheit, die von jeder speciellen Ansicht und jedem Glauben unabhängige und wirkliche Wahrheit, die von jeder speciellen Anficht und jedem Glauben unabhängige wirkliche Wahrheit." Möge das Verbrechen büßen und möge die Unschuld siegen. Herr Präsident, wollen Sie das Beweisverfahren eröffnen." — Der Präsident beginnt nun das Verhör der Angeklagten und der Zeugen. Schon hier haben Staatsanwalt und Bertheidiger gegen gewisse Anordnungen des Präsidenten zu protestiren. Die Angeklagten versichern sämmtlich entschieden und ruhig ihre Unschuld; sie haben — das Verbrechen soll am Sabbath geschehen sein — dem Gottesdienste am Vormittag, Nachmittag und Abend beigewohnt, und gerade zu der Zeit, wo das Verbrechen geschehen sein soll, ihr Mittagessen verzehrt, gebetet und dann geruht, bis sie zum Nachmittagsgottesdienste gegangen. Sie berufen sich auf das mosaische Gesetz, welches jeden Mord auf's Schärfste verbietet und mit dem Tode bestraft. Sie erklären die That nicht allein für unwahr, sondern auch für unmöglich. Der Präsident unterbricht das Verhör der Angeklagten, um den Belastungszeugen Moriz Scharf zu vernehmen. Tie Bertheidiger protestiren hiergegen als die gesetzlichen Bestimmungen verletzend. Sie machen ferner darauf aufmerksam, daß Moriz Scharf dreizehn Monate unter administrativer Bewachung gehalten worden und zwar gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters: „Man hat einen verrückten Jungen zu einer solchen Lüge verleitet und abgerichtet. Bekanntlich hat der Knabe bei seiner ersten Vernehmung gegen jede Beschuldigung der Angeklagten ausgesagt." „Präs.: Später bist Du dann nach Nagyfalu zum Sicherheitscommiffär Recsky geführt worden. Was geschah dort bei dem Sicherheitscommiffär Recsky? — Zeuge: Bei dem Herrn Sicherheitscommiffär Recskh geschah, daß man mir dort sagte, ich soll über Alles aussagen, was ich weiß, da man mich sonst ewig im Gefängniß behalten würde. So habe ich denn freiwillig gestanden. Präs.: Der Sicherheitscommiffär Recsky sagte Dir also des Nachts, Du sollst Alles gestehen, widrigenfalls Du für ewige Zeiten gefangen gehalten wirst; um also nicht ewig gefangen zu bleiben, begannst Du zu gestehen. Und was hast Du ausgesagt? — Zeuge: Im Jahre 1882, als die Tißa Eßlarer Juden sich versammelten und auch Fremde da waren, so der Tißa - Löker Schächter Salomon Schwarz und der Schächter von Teglas, dessen Name mir nicht bekannt ist, da begann der Gottesdienst um 8—81/> Uhr und währte bis nach 11 Uhr u. s. w." So leierte er seine Aussage weiter ab. Der Vater fragt j ihn: „Hast Du das niedergeschrieben? wer hat Dir diese Lüge i einstudirt?" Der Präsident läßt ihn nicht weiter sprechen. Der Bertheidiger Karl Eötvös: Herr Präsident! Löblicher Gerichtshof!. Nach meinem Wissen ist es beispiellos, wenigstens ist in meiner Praxis ein ähnlicher Fall nicht vorgekommen, gleichwohl muß ich an den löblichen Gerichtshof die Bitte richten, diesem Zeugen erklären zu wollen, daß er nicht gehalten sei, zu dem Kastellan Henter zurückzukehren, sondern nach dieser Verhandlung freigelaffen werden wird, und ich bitte an ihn die Frage zu richten, ob er diese seine Deposition nicht auch — in Versen hersagen könne? (Großer Lärm und Bewegung im Auditorium.) Präs.: Den Ernst der Verhandlung lasse ich auf solche Weise nicht profaniren. Das ist die einzige Antwort, die ich auf diese Frage ertheilen kann. Bertheidiger Eötvös: Ich bitte um Entschuldigung; ich kenne Gedichte, die von Moriz Scharf's Geständnis handeln und in Druck erschienen sind. Meine Frage war also ganz und gar nicht unbegründet. Präs.: Diese Frage werde ich nicht stellen. Präs, (zu Schwarz): Antworten Sie also. Was haben Sie auf diese Anklage zu erwidern? — Angeklagter Schwarz: Ich sage, daß all' das nicht wahr ist. Ich will beweisen, daß es unmöglich ist. Ich will es beweisen durch die heilige! Schrift. (Heiterkeit im Auditorium.) Ich will es beweisen > durch die Weltgeschichte, ich will es durch meine Erlebnisse beweisen, daß es unmöglich sei, daß ein Israelit aus religiösen Rücksichten einen Mord begehe und vollführe. Jeder- ' mann sieht es, daß der Knabe abgerichtet ist. Er sprach so, als ob er ein Märchen erzählen würde. Zeuge Moriz Scharf: Ich bin nicht abgerichtet. Im weiteren Verlaufe des Verhörs hebt Moriz Sch. seine Aussage immer wieder mit denselben auswendig gelernten Worten an und ruft seinem Vater zu: „Wenn Sie sich nicht ruhig verhalten, wird man Sie in den Kotter wer-! fen'." was der Bertheidiger constatiren läßt. Auch gebraucht er Ausdrücke, die in seinem Heimathsdorfe und in der Um-