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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-07-03 · Heft 27 (3.7.1883) · p. Seite 434

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 27 (3.7.1883)
Date
1883-07-03
Page
Seite 434 (sequence 4)
Language
German
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434 gestehen?!* wie das gestern factifch gerufen wurde; wenn man sieht, wie bei den herzergreifenden Scenen, die sich heute zwischen Vater und Sohn abspielten, das Auditorium sich ganz köstlich amüsirt und das Damenpublikum, welchem durch die Güte des Präsidenten in der Thür des Nebensaales, durch welche Gerichtshof und Vertheidiger sich zu ihren Berathungen zurückziehen, Raum gegönnt wurde, heiter lachend und scherzend bis hart an die Lehnen der Richtersitze herandrängt; wenn man alles das sieht und hört: so braucht es wahrlich die feste Ueberzeugung, daß wir in einem Rechtsstaate leben, die volle Hochachtung vor dem Begriffe der Justiz, um nicht irre zu werden an dem Ernste und der Bedeutung des Actes, der sich da eben vollzieht." Gewiß ist es in der langen Geschichte des jüdischen Stammes unerhört, daß ein Sohn gegen seinen Vater mit der gräßlichsten Anklage auftritt, einer Anklage, die offenbar in allen Theilen erfunden und erlogen ist, und die ihm zweifellos nach und nach insinuirt und einstudirt worden. Um uns dies in etwas phychologisch erklärlich zu machen, heben „Das weiß ich nicht", „daran dachte ich nicht", deffen erinnere ich mich nicht". Wo ihm dies nicht helfen konnte, da kam ihm der Präsident des Gerichtshofes in wohlwollendster Weise zu Hülfe oder schnitt die Frage ab. Dennoch verfiel er in auffallende Widersprüche, in solche, denen die Bertheidigung eine große Bedeutung zuspricht. Am auf« fallendsten ist, daß der Knabe nicht erklären kann, wie er durch das Schlüsselloch der verschlossenen Synagogenthüre dreiviertel Stunden der grausen That zusehen, keine Hülfe herbeirufen, sondern ruhig nach Hause gehen und sich zum Mittagessen niedersetzen konnte! Doch kommen wir zu den Verhandlungen selbst, aus welchen wir die wichtigsten Momente hervorzuheben gedenken. Aus dem ersten Tage der Verhandlungen geben wir zunächst die Eröffnungsrede des Präsidenten des Gerichtshofes. Er sagte: „Die Verhandlung ist berufen, den Schleier des Geheimnisses zu lüften, welcher das Verschwinden der Esther Solymosi am 1. April 1882 in der Gemeinde Tißa-Eßlar bedeckt; diese Verhandlung ist berufen festzustellen, ob in wir hervor, was im Laufe der Verhandlungen allmählig doch > diesem Verschwinden ein Verbrechen verborgen ist, ob die zum Vorschein kam. Der Knabe hatte, als er zum ersten! gegenwärtigen Angeklagten der ihnen imputirten strafbaren Male verhört worden, das gerade Gegentheil von dem aus-! Handlungen rechtlich beeinzichtigt werden oder ob dieses gesagt, was jetzt die Anklage enthält. Nachdem man ihm! Verschwinden einem unberechenbaren Zufalle, oder anderen jedoch in's Gefängniß gebracht und der Sicherheitscommissar | bisher nicht eruirten Ursachen zugeschrieben werden muß. ihn mit „ewigem Gefängniß" bedroht hatte, sagte er aus,'Die Schlußverhandlung ist schließlich berufen, Licht auch wie man es ihm in den Mund gelegt. Dies hat Moritz! daraus zu werfen, ob das fragliche Ereigniß in der That Scharf selbst ausgesagt. Bon da ab war die Behandlung! geschehen und ob es nicht eine ersonnene Insinuation ist, eine andere. Man flößte ihm die größte Furcht vor den Mißhandlungen ein, die seiner seitens der Juden warteten, durch welche die Ruhe friedlich beisammen lebender Bürger gestört, gegen eine Confession die Aufreizung angefacht und sobald er das Comitatshaus verlasse. Man behandelte ihn der Haß verbreitet werde; sie ist schließlich berufen zu conaufs Liebevollste und gab ihm die Versicherung einer glänzenden Zukunft, wobei man ihm sogar vorspiegelte, daß der Minister des Innern dies in einem Rescripte verheißen habe. Man sicherte ihm auch aufs Festeste zu, daß seinen Eltern trotz seiner Aussagen nichts Böses geschehen werde. Nun bearbeitete man ihn auch von anderer Seite. Man gab ihm Unterricht und flößte ihm dabei eine tüchtige Portion Selbstüberschätzung ein, vor Allem brachte man ihm die Mißachtung seiner väterlichen Religion und seines Stammes bei; man überredete ihm sogar im Namen Geistlichen", daß die Juden Blut zu brauchten, und er erklärt jetzt offen, „daß er kein Jude mehr sei", wenn er auch aus gesetzlichen Gründen noch nicht getauft werden kann. Alles dies sprach der Knabe während der Verhandlungen selbst aus. Wir haben bereits gesehen. statiren, ob das fragliche Ereigniß nicht das Werk der Rache ist, damit die, einzelnen Individuen derselben Confession zugeschriebenen, wirklichen oder eingebildeten socialen Fehler auch mit Irreführung der Gerichte und mit der moralischen Compromittirung der ganzen Confession geahndet werde." „Der königl. Gerichtshof wird jedem möglichen Umstande seine Aufmerksamkeit zuwenden, er wird das Verbrechen zu eruiren und die Verbrecher auszuforschen suchen, doch wird , er zugleich auch jene Details nicht ununtersucht laffen, welche „hoher katholischer das Verbrechen unmöglich machen, die Schuld ausschließen, ihren Ceremonien und welche eventuell auf eine Insinuation hinführen können. Dieser königl. Gerichtshof ist bestrebt, sowie er inmitten der verschiedenen Strömungen trotz der oft unwürdigen Berdächtigungen und böswilligen Insinuationen seine richterliche Unabhängigkeit in vollem Maße bewahrt hat, diese llnabdaß nach dem Eindruck, den er allgemein mochte, seine Aushängigkeit auch in letzter Stunde zu bewahren, und er will sage völlig auswendig gelernt und einstudirt war. Doch nichts als einzig und allein die Aufhellung der wahren und zeigte er sich bei dem Kreuzverhör, welches Staatsanwalt objektiven Gerechtigkeit; mit dem Gesetze in der Hand und und Vertheidiger mit ihm Vornahmen, gerieben genug, um mit dem Gefühle der Gerechtigkeit im Herzen tritt er an die Stand zu halten. Schwierige Fragen beantwortete er kurz: Lösung seiner Aufgabe."

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