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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-06-26 · Heft 26 (26.6.1883) · p. Seite 427

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 26 (26.6.1883)
Date
1883-06-26
Page
Seite 427 (sequence 13)
Language
German
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427 und schreibet sie an die Pfosten" (ibid. 11)). Schreiben,^ meinte der Talmud, thut man ja mit der Rechten, folglich muß mit der Rechten auch aufgebunden werden, was nur dann geschehen könne, wenn es auf der Liuken aufgelegt wird! Wo ist hier auch nur ein Schatten von all den Combinationcn und Schlußfolgerungen, welche der Autor aus diesem kasuistischen Citate zieht? ll) Die Commentatoren des Talmuds Raschi und Josephoth^) drücken sich deutlich folgendermaßen aus: crsterer mit den Worten: „da die Mehrzahl der Menschen mit der Rechten schreibt" u. s. w. und letztere werfen die Frage auf: „wenn jemand sonstige Arbeiten mit der linken Hand verrichtet, schreibt aber mit der rechten?" und vergleicht ihn mit denjenigen, welcher in beiden Händen gleiche Straft besitzen. e) Der gelehrte Maimonides, der den Talmud in seinem musterhaften Codex Jad-Hachasaka resumirte und im 1. Thcile über Tcphilin Cap. 1 alle Einzelheiten, die bei der Verfertigung derselben beobachtet werden sollen, aufzählt, sagt kein Wort darüber, ob dieselben mit der rechten Hand geschrieben werden sollen, da es im Talmud nicht als Satzung sondern als allgemein bekannte Thatsache angeführt wird. Ein späterer Glossator aber, hagahath-Maimonioth, führt es dennoch als Satzung an (ibid. cap. 2) und zwar den Text des Talmuds verdrehend, nämlich, „da das Aufbinden mit der Rechten geschieht, so muß das Schreiben auch mit der Rechten geschehen" und fügt dabei hinzu, daß es nicht die Art sei, daß man mit der Linken schreibe; wenn sogar beide Hände gleich mächtig sind, so schreibe man doch mit der Rechten, und nur derjenige, bei dem die linke Hand allein thätig ist, kann mit dieser schreiben, da diese ja seine Rechte sei. f) Im Ritual-Codex Schulchan-aruch, Drach-chajim lim Citat wieder unrichtig „Schulchan-aruch - chajim", ganz türkisch!), einer Schöpfung der letztern Jahrhunderte, ist die oben erwähnte Glosie ausgenommen und das Schreiben mit der Rechten als Satzung ausgestellt (32, ö), wobei die mit der linken Hand geschriebenen Tephilin nur dann zu brauchen sind, wenn gerade keine gewöhnlichen, mit der Rechten geschriebenen bei der Hand sich befinden. Es gehörte viel Tief- und Schiefsinn eines srommen Rabbiners, oder eines Rabbiner-Fromm dazu, daraus den sophistischen Schluß zu ziehen, daß die meisten Tephilin mit der Linken geschrieben zu werden Pflegten. In einer Glosse des Magen-Abraham zu dieser Stelle wird ein kasuistischer Fall angeführt von jemandem, der die Fertigkeit hatte, die Feder im Munde zu halten und mit den Lippen zu schreiben. Auf diese Weise angefertigte Tephilin werden durchaus nicht zugclassen, selbst wenn keine 4) Schulchan-aruch ist kein Commentar des Talmuds, wie es der Verfasser zu glauben scheint, sondern eine viel spätere Codification. andern da sind. Ein Glück, daß diese Glosse dem Herrn Rabbiner Fromm entgangen ist, sie würde sonst den Verfasser verleiten, daraus zu schließen, daß die Hebräer mit den Lippen schrieben und darauf irgend eine wiffenschaftliche (?) Theorie basiren. g) Wie erfreulich es für einen jeden gutgesinnten Hebräer auch sein mag, daß die gelehrte Welt endlich aufgehört hat, den Talmud als ein Hexenbuch anzusehen und denselben bei wiffenschaftlichen Forschungen als ein altes historisches Dokument zu benutzen anfängt, so kann nicht genug darauf gedrungen werden, daß dies nur demjenigen gestattet fei, der entweder selbst den Talmud zu handhaben weiß, oder sichere Quellen (nicht Winkel-Rabbiner) benutzt, sonst geschehen unverzeihliche Mißbräuche und Jrrthümer. Um die Frage zu lösen, mit welcher Hand die Hebräer geschrieben haben, muß man nicht so weit ausholen und in Menachoth ein zweideutiges Citat herausgrübeln, denn die Frage ist klar entschieden im Tractat Sabbath, wo vom Verbot des Schreibens am Sonnabend die Rede ist. Die Mischna (die alten Ritual - Pandecten, deren Commentar der Talmud ist) verpönt daselbst (103, 1) das Schreiben zweier Buchstaben, sei es mit der Rechten oder mit der Linken. Der Talmud kann sich dies kaum erklären und fragt nachdrücklich: Es ist , ja üblich zu schreiben mit der Rechten, nicht mit der Linken; wozu also letzteres verbieten? Der Talmud half sich heraus so gut es ging, indem er es nämlich so erklärte, daß es um eine Person sich handle, bei der die linke Hand die ganze Thätigkeit besitzt (iter-iad) oder um eine solche, die mit beiden Händen gleichermaßen wirken kann (sebolet bischtei-iadow) u. s. w. Aus diesem Citate würde man schwerlich zu unrichtigen Behauptungen kommen. Ich muß noch hinzufügen, daß der berühmte Kenner des hebräischen Alterthums, Rabbiner Leopold Löw, ein specielles Werk über die hebräische Graphik geschrieben (Leipzig 1870, 1871), wo keine Faser durchgelafsen ist, welche dieses Thema berührt. Wenn so eine interefiante Frage aufzustellen gewesen wäre, so würde sie Löw nicht unberücksichtigt gelassen haben. Nm aber Herrn Erlenmeyer doch irgend eine Satisfaeticm zu gewähren, muß ich erwähnen, daß, trotzdem die Hebräer immer mit der Rechten geschrieben und die Buchstaben von rechts nach links gereihet haben, die Querstriche der einzelnen Buchstaben mit ganz weniger Ausnahme von links nach rechts gezeichnet werden, wie ich das Bcrgnügen hatte, es Ihnen persönlich zu zeigen. Moses Berlin: Vermischtes. Die Geburtsstätte Abraham's. Die Pforte hatte vor Wochen den gelehrten Ministeriellbeamten Hamdi Bey nach dem mesvpotamischen Städtchen

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