Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 25 (19.6.1883)
- Date
- 1883-06-19
- Page
- Seite 406 (sequence 8)
- Language
- German
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406 als noch voll der niedrigsten Leidenschaften und des tollsten' Männer unsere Enkel von derartigen Wahngebilden nicht Aberglaubens und als eine Zeit schweren Kampfes gegen diese mehr belästigt werden. finstern Mächte bezeichnen muffen. Dies natürlich vermehrt Paris, 10. Juni. (Berichtigungen.) In Bezug auf die nur das Verdienst solcher offenmüthigen Erklärungen, wie Pariser Correspondenz in Nr. 23 ist zu bemerken, daß der uns hier geboten werden. Das erste Gutachten ist von i Autor des Artikels „Die jüdische Frage in Rußland" in der Jalabert, Professor an der Rechtsfacultät von Paris, Mit-! Nouvelle Revue, Graf Lambsdorff, kein Ruffe ist, sondern glied des Centralraths der reformirten Kirchen Frankreichs, j Franzose, und daß der Artikel gar nicht judenfeindlich abge- Sein Urtheil geht dahin, daß diese Anklagen auf keiner faßt ist. Antisemitische Schriften und Ideen ziehen in Frank- Voraussetzung, auf keinen Judicien beruhen, die für die Verreich nicht, und wird die berüchtigte Novelle in der Revue nunft zulässig find. Kein Sachverständiger irgend eines des deux Mondes allgemein verurtheilt. — Nebenbei sei be Jahrhunderts habe aus der Schrift, dem Talmud, ihren, trefi^ des ersten Leitartikels in Nr. 21 bemerkt, daß Institut ^§^«06« uni) ©ommentaten einen Xejt aufpfinben ^110^ | fran«;ais eine nicht ganz richtige Bezeichnung ist, es heißt: der jenen Anschuldigungen zur Stütze dienen könnte. Der zweite 1 Institut de France. Auch heißt die hiesige Univerfität Beweis bestehe darin, daß alle betr. Proceffe keinen Beweis „Universite de France4-. Herr Adolph Frank ist Profeffor am College de France, gegründet 1534 durch den König Franz I., auch ist er nicht Prof, der Philosophie, sondern des Natur- und Völkerrechts. Italien. von irgend welchem Werthe nach den von den civilisirten Nationen angenommenen Regeln hervorgebracht haben. Erkaufte oder gewaltsam entriffene Zeugniffe und durch die Tortur erzwungene Aussagen der angeblich Schuldigen waren Alles was angeführt werden kann. Das zweite Gutachten ist von Charles Beudant, Doyen der Rechtsfacultät von Paris, l Rom, im Juni (nach den Arch. isr.) Der „Moniteur Profeffor des Civilrechts. Er wirft die Frage auf, wie die von Rom", das anerkannte Organ des Vatikans, hat einige durch nichts begründete Legende habe entstehen können? Er Tage vor Peßach eine, vom Cardinal Jacobini ausgegangene antwortet: „Diese Legende ist nur die alte und ewige An- Note veröffentlicht: „Zur Zeit der jüdischen Ostern verkünden klage, welche der Fanatismus gegen die Verfolgten erhebt, wir im Namen des h. Collegiums, daß nach der Kenntniß, Man begegnet ihr im ersten Jahrhundert der christlichen Zeitj die wir vom Talmud und den religiösen Gesetzen haben, rechnung, namentlich zur Zeit Nero's, gerichtet gegen die Christen, die man als Brunnenvergifter, Kinderfreffer, Brandstifter behandelte. Sie erschien im Mittelalter gegen die Juden gerichtet; sie ist es, welche man noch in unseren Tagen wiederfindet, wenn hier oder da ein Anfall unwissender und grober Unduldsamkeit ausbricht." — Das dritte endlich ist von Glaffon, Mitglied des Institutes, Profeffor an der Rechtsfacultät von Paris verfaßt. Er beruft sich namentlich auf die Constutionen der christlichen Kaiser, die Decretalien der Päpste, die Ordonnanzen der Könige von Frankreich gegen die Juden, keine einzige derselben enthält gegen sie einen Text, der jene Anschuldigung begründen könnte. Auch die Berbannungsdecrete enthalten davon nichts. Ebenso wenig hat man vermocht zu beweisen, daß ein solcher Gebrauch bei den Juden je existirt habe. Niemals sind diese Anklagen über den Standpunkt der Gerüchte und völliger Ungewißheit es uns zweifellos ist, daß die gegen die Israeliten vorgebrachte Anschuldigung sich des christlichen Blutes bei Gelegenheit des Peßach zu bedienen, falsch und lügnerisch ist. Jede Art von Blut ist den Juden zum Genuß verboten: das Blut des Viehes, des Wildes und der Vögel, umsomehr das des Menschen." — Diese officielle Kundgebung des h. Stuhles, müßte bei der strengen Disciplin in der katholischen Kirche jede weitere Wiederholung jener Anklage unmöglich machen, und man sollte meinen, daß z. B. der Priester Rohling sofort verstummen müßte. Dem ist aber nicht so. Denn in demselben Augenblicke erschien in Prato (Toscana) ein scheußliches Pamphlet, das vorgeblich von einem griechischen Mönch, einem Exrabbiner, vor langer Zeit verfaßt, jetzt ins Italienische übersetzt sei. Die Lüge wird so weit getrieben, daß der „ Uebersetzer" behauptet, die Juden hätten nach und nach alle Exemplare des Orginals aufgekauft und vernichtet, und nur ein einziges hätte sich erhalten. Wo bleibt nun der Gehinweggekommen, in deren Angaben nicht einmal Uebereinstimmung stattfindet. Bei allen derartigen Processen, sobald! horsam gegen die oberste katholische Kirchenbehörde? die Prozedur regelmäßig und vorurtheilslos geführt wurde, trat eine Freisprechung ein. Wo eine Berurtheilung ftattfand, waren nicht bloß die Angeklagten, sondern selbst die Zeugen der Tortur unterworfen. Er weist dies besonders an dem Proceß Raphael Levi nach, verurtheilt durch das Parlament von Metz am 16. Jan. 1670. — Hoffen wir, daß nach so vielen Anstrengungen der erleuchtetsten und bewährtesten Rußland. Petersburg, 5. Juni. (Privatmitth.) Es freut mich, Ihnen heute die Mittheilung machen zu können, daß ein sehr bedeutendes Mitglied der allerhöchst eingesetzten Commission zur Berathuug der jüdischen Angelegenheiten eine Broschüre in russischer Sprache herausgegeben hat, in welcher er die jüdische Frage ganz zu