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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-06-19 · Heft 25 (19.6.1883) · p. Seite 404

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 25 (19.6.1883)
Date
1883-06-19
Page
Seite 404 (sequence 6)
Language
German
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404 Texte über die Gottebenbildlichkeit des Menschen, über das „Bollkommensein mit Gott" bei Abraham, „wie könnte ich eine solche Sünde thun vor Gott?" bei Joseph u. s. w. gewiß zustatten gekommen. Ein anderes schwaches Moment in diesem Vortrage ist noch, daß, während er die Trennung des Christenthums vom Judenthume in ihrem äußerlichen Verdiejenigen, welche diese Schule besuchten, vom Militärdienste befreit. Schon dieser Umstand allein verschaffte der Preßburger Jeschiba viele Jünger. Die Zahl der Bachurim, welche aus ganz Ungarn nach Preßburg strömen, um dort zu lernen oder müßig zu gehen, hat allerdings in dem letzten Jahrzehnt bedeutend abgenommen, ist aber noch immer laufe trefflich zeichnet, er es unterläßt, auf die inneren Mo-! groß genug, um das Augenmerk der Behörden auf diese mente, auf die Entwickelung der christlichen Dogmen und der Kirche einzugehen, welche die Spaltung, ja den Gegensatz verewigte. Der Hauptgedanke Renan's ist, daß die Religion, d. i. der Monotheismus, der reine Gottglauben, ihren eigentlichen Inhalt in der Moral, d. i. in der Herrschaft der öffentliche Lehranstalt zu lenken. Mit der Entziehung des Oeffentlichkeitsrechts und der Entziehung der Wehrpflichtbegünstigung ist der Preßburger Jeschiba der Lebensnerv abgeschnitten. Von diesem Gesichtspunkte aus hat der neueste Erlaß des ung. Cultusministers eine große culturelle Be- Gerechtigkeit habe, die sich über das ganze Menschengeschlecht Deutung. Der Erlaß lautet: „Ich habe sichere Kenntniß daausdehnen müsse und werde. Dies sei der Gedanke der Provon, daß in die Preßburger Jeschiba, welche im Jahre 1859 pheten Israels, dies des ganzen Judenthums, und diesem■ das Oeffentlichkeitsrecht erhalten hat, respektive in deren gehöre die Zukunft der Menschheit. Und hier ist es, wo wir; Vorbereitungscurs (Thalmud thora) 14- bis 15jährige Jüngabermals auf die mosaische Urkunde zurückkommen müssen, linge ausgenommen werden, welche bloß die Elementarschule Meint Renan unter Gerechtigkeit die Uebung des Rechts durch absolvirt haben. Dieselben erhalten weder in dem vier das Individuum? unter Moral die individuelle Moral, wie Jahre währenden Vorbereitungscurs, noch in dem ebendas Christenthum sie aus dem Judenthum herauszog? oder versteht er damit auch die sociale Gerechtigkeit, den Rechtsstaat, die moralische Gesellschaft? Dann kann er bei den Propheten nicht stehen bleiben, dann muß er auf das mosaische Gesetz recurriren, in welchem die Grundlinien der sofalls vierjährigen Jeschiba-Curs einen Unterricht in weltlichen Lehrgegenständen, was zweifelsohne für Rabbibildung, besonders vom Gesichtspunkte der allgemeinen Bildung und weltlichen Erudition der Rabbinen sehr nachtheilig ist. In allen theologischen Anstalten der christlichen Confesfion und auch cialen Gerechtigkeit gezogen worden. Und dann, wenn diese im Landes - Rabbinen - Seminar wird als Vorbedingung der Lehre von der allgemeinen Gerechttgkeit jedem denkenden Aufnahme ein gewisser Grad der Versirtheit in weltlichen Menschen, jedem gottgläubigen Menschen zur innersten Ueberzeugung wird, so schließt dies doch das Bedürfniß eines Disciplinen gefordert und zwar werden in christlich-theologischen Anstalten nur die Jünglinge, welche das vollständige Gymreligiösen Cultus, der sich in gewissen Formen bewegt, übernasium absolvirt haben, in das Rabbinen-Seminar aber, da Haupt und insbesondere für die große Masse nicht aus. Die! dasselbe mit den vier oberen Klassen des Gymnasiums or- Geschichte der Menschheit hat dies bewiesen, und die ganisch verbunden ist, nur solche ausgenommen, welche die Schwäche des Menschen, der ohne wiederkehrende Anregung so leicht in religiösen und sittlichen Jndifferentismus verfällt, macht jenen nothwendig. In den vergangenen Zeiten würde sich das prophettsche Ideal im Judenthume, mitten in der mittelatterlichen Dunkelheit, schwerlich erhalten haben, wenn es nicht von der Vorsorge der jüdischen Weisen durch eine Reihe von Formen und Lebensnormen in der ganzen jüdischen vier unteren Gymnasialklassen absolvirt haben. Allgemeine Cultur-Jnteressen erfordern, daß die aus der Jeschiba kommenden Rabbinen außer den erforderlichen theologischen Kenntnissen auch allgemeine Bildung besitzen und der zu einem heilsamen Wirken in unserem Vaterlande so wichtigen Nattonalsprache kundig sein sollen. Behufs Erreichung dieses Zieles halte ich es im wohlverstandenen Interesse der Jsrae- Masse geschützt worden wäre. Es kommt daher darauf an,Eliten, hauptsächlich aber der Rabbinats-Candidaten für nothdiesen Cultus in der Entwickelung der Zeit so zu läutern! wendig zu verordnen, daß in Zukunft, und zwar schon vom und zu gestalten, daß er jenen großen Gedanken, jenes Ideal! Schuljahre 1883/84 angefangen, in der mit dem Oeffentlichder Menschheit vollständig und rein zum Ausdruck bringt keitsrechte ausgestatteten Preßburger Jeschiba als Rabbinats- und nach jeder Seite hin ihm entspricht. (Schluß folgt.) ' Zöglinge nur solche Jünglinge ausgenommen werden sollen,! welche zumindest die vier unteren Klaffen des Gymnasiums, der „ _ . Realschule oder der Bürgerschule mit Erfolg absolvirt und 4^1 , ». rsunt.! hierüber ein an einer öffentlichen Anstalt erhaltenes Zeugniß wt ttCUCjit (Erlaß brs Kttgarifcfyctt (Ettltasmittiflcts. aufweisen können. Ich fordere Sie daher auf, hiervon Durch das k. k. Ministerium wurde im Jahre 1859; den Vorstand und den Rabbiner der Preßburger orthodoxder Rabbinatsschule in Preßburg das Recht einer! israelitischen Gemeinde behufs Darnachachtung mit. dem Beiöffentlichen Lehranstalt zuerkannt, demzufolge waren auch! fügen zu verständigen, daß, insofern diesem Erlaß aus welchem

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