Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1883)
- Date
- 1883-06-05
- Page
- Seite 374 (sequence 8)
- Language
- German
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374_ Jung, welche er auf den Frieden der Familien, auf das, Grimm gegen Rohling, Rüffel, Trcitschke, Stöcker u. s. w. freundschaftliche Verhältniß der Bekenner verschiedener Con-! aus, und geißelt sie mit schärfstem Humor, der oft recht fefsionen ausübt, drastisch geschildert; ein solches Treiben : glücklich und sein, bisweilen aber auch, wie es zu gehen kann nicht von Dauer sein, es wird entlarvt und der gestörte'pflegt, übertrieben und sogar geschmackswidrig wird. Aber Frieden wieder hergestellt. Wenn auch das Stück keinen be-! hinter diesem Humor stehen Vernunft und Recht lichtvoll und sonderen Kunstwerth besitzt, so ist es doch ein Ausfluß wahrerkennbar, und nicht minder ein schönes Wissen, namentlich hast ethischen Geistes und die Innigkeit der Gefühle wird oft auch auf talmudischem Gebiete, aus welchem der Vers, schlamit so warmer Empfindung ausgesprochen, daß wir uns tief gende Gegenbeweise heranbringt. Möge dem Talente und bewegt fühlen. In dem Vorwort läßt Vers, seinen gerechten Eifer des Verfassers ein günstiger Erfolg gerecht werden. Deutschland. Berlin, 27. Mai. (Privatmitth.) Im deutschen Reichstage war in der gestrigen Sitzung ein Schriftführer an Stelle des erkrankten bisherigen zu wählen, vr. Windthorst trug darauf an, durch Acclamation den Abg. Löwe (Berlin) zu wählen. Dies geschah, und Löwe nahm die Wahl dankend an. Wir können in diesem Vorgänge immerhin ein Zeichen der Gesinnung, die im Reichstage vorherrscht, erkennen. — Wo die echten Conservativen und Orthodoxen unter j sich zusammenkommen, können sie sich nicht versagen, ihren antisemitischen Gelüsten Luft zu schaffen, auch da, wo sie auf religiösem oder richtiger kirchlichem Gebiete sich befinden. Wie sie sich aber auch verstellen mögen, ihre antijüdische Gesinnung ist doch nur secundär. Ihre eigentliche Verstimmung hat ihren Grund in dem Mangel an kirchlichem Sinne, der sich in der protestantischen Bevölkerung, besonders der großen Städte kundgiebt. Und um dies nicht geradezu auszusprechen, wählen sie sich die Juden zum Sündenbock und möchten sie diese einerseits als Förderer des antikirchlichen Sinnes anschuldigen, andrerseits glauben sie, durch Erweckung der Gehässigkeit gegen die Juden ein neues Jntereffe für die protestantische Kirche im Volke wieder zu erwecken. Dies gab die „Berliner Pastoralconferenz" in ihrer heutigen zweiten Sitzung zu erkennen. Der Abg. Landrath v. Rauchhaupt sprach über „die christliche Staatsidee". Er führte dabei aus, „daß das von Gott befohlene Verhältniß der Unterthanen zur Obrigkeit gelockert werden müffe, wenn die christlichen Unterthanen einer nicht christlichen Obrigkeit unterstellt würden. Die Judenfrage wäre nie so intensiv geworden, die socialdemokratische Schwärmgeisterei hätte nicht so überhandnehmen können, wenn der christliche Charakter der Obrigkeit stets scharf und klar aufrecht erhalten worden wäre." Selbstverständlich schloß sich diesem Hofprediger Stöcker an, „indem er aussührte, daß unsere Cultur in Gefahr sei, in die Hände der modernen Heiden und Juden zu gerathen, von denen die Socialdemokratie das unpraktische Unchristenthum, der Fortschritt das praktische Unchristenthum und der Liberalismus das unpraktische Christenthum repräsentirten." Später reserirte Abg. Freiherr v. Maltzahn-Gültz über „unsre Eidesnoth". Er sagte u. A.: „Ein Fall wie der des Pfarrers Hapke konnte früher nicht Vorkommen, weil wir eine christliche Obrigkeit hatten. Nach dem geltenden Recht des Landes sei es zweifellos, daß der Prediger zu der von ihm gestellten Bedingung unberechtigt und das Gericht zu dem Vorgehen gegen den Pfarrer formell ganz berechtigt war, indessen sei es zweifellos, daß viele daran einen Anstoß nehmen, und sei Aufgabe der Gesetzgebung, dieser brennenden Frage näher zu treten." Hierzu bemerkte Stöcker: „Was den concreten Fall des Predigers Hapke betrifft, so gehe sein (Redners) Protest nicht dahin, daß man nicht vor einem jüdischen Richter schwören solle. Das christliche Ge-; wiffen könne an sich an solchem Schwur keinen Anstoß nehmen.?Was bedrücke, sei das beschämende Gefühl, daß in einem christlichen Lande vor einem Juden geschworen werden müffe. Es sei mindestens zu verlangen, daß von allen Stellen, wo die persönliche Obrigkeit eine repräsentative Kraft besitzt, die Juden fern blieben. Hierauf schloß die Conferenz." Diese Herren vergessen, vaß ihre Forderung eine Veränderung der preußischen Verfassung und des Reichsgesetzes einschließt, die sie wohl schwerlich erreichen werden. Der betr. Antrag der conservativen Partei im Reichstage ist noch immer nicht aus die Tagesordnung gesetzt worden. Aus dem Großh. Hessen, 20. Mai. (Privatmitth.) Zur Bekräftigung dessen, was Ihr Leitart. in Nr. 19 über die Mischehen aussagt, dient auch folgende Notiz. Nach einem, der Landessynode vorgelegten Kirchengesetz wegen Erhaltung der kirchlichen Ordnung in Bezug aus Trauung, Taufe und! Consirmation ist die kirchliche Trauung von dem Geistlichen ' gu versagen: 1. bei Ehen zwischen Christen und Nichtchristcn; j 2. bei gemischten Ehen, vor deren Eingehung der evangelische Mann die Erziehung sämmtlicher Kinder in einer nicht evangelischen Religionsgemeinschaft vertragsmäßig zugesagt hat. Man sieht, die evangelische Kirche macht jetzt aller Orten