Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1883)
- Date
- 1883-06-05
- Page
- Seite 372 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227447-3227471--40863-3309291- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
372 ein Geistlicher sie belästigen dürfe, auch wenn sie früheri zwangsweise Christen gewesen wären; sie sollten kein besonderes Abzeichen tragen müssen, alle gewerblichen und Handelszweige ausübcn dürfen; eine Criminal- oder Civilklage aus ihrem früheren Aufenthalt in anderen Ländern soll nicht verfolgt werden. Sie werden von militärischer Einquartierung und jeder anderen Belastung, außer der Gabelle und der Douane, frei sein. Jüdische Handwerker und Kaufleute brauchen zu den Corporationen der christlichen Gewerbsgenossen nichts beizutragen; die von Juden gekauften Sklaven dürfen nicht getauft werden, wenn nicht der jüdische Eigenthümer den Werth seines Sklaven vorher bezahlt erhalten. Ihren kaufmännischen Büchern wird voller Glaube beigemessen, wenn nicht das Gegentheil bewiesen worden; während ihrer Feiertage dürfen sie nicht vor Gericht citirt werden; sie dürfen Häuser und Grundstücke kaufen und miethen; sie können Synagogen errichten und eine Gemeinde bilden mit dem Rechte, die Kosten zu vertheilen; die jüdischen Aerzte und Chirurgen, die regelmäßig mit einem Universitätsdiplom versehen sind, dürfen überall frei practiciren, und genießen dieselben Ehren und Vorrechte wie die christlichen. Kein Jude und keine Jüdin darf gezwungen werden, die Taufe zn empfangen; diejenigen, mit Ausnahme der Minderjährigen bis zu 15 Jahren, welche freiwillig sich taufen lassen wollen, müssen vierzig Tage warten, während derer Jeder frei mit ihnen sprechen könne; für jede Mißhandlung eines Juden wird prompte Justiz versprochen und der Zeugenaussage von Juden hierüber wird voller Glaube beigelegt, wenn es nicht die dabei interessirten Juden sind; der Jude, der keine Erben hat, kann seine Güter, wem er will, hinterlasien; sie können christliche Diener beiderlei Geschlechts und christliche Ammen haben; die Juden können Türken, Mauren, Perser, Armenier und Leute jeder anderen Nation mit sich in den Staat einführen und auch diese sollen volle Handelsfreiheit genießen. Diese Artikel sollen 25 Jahre in Geltung bleiben und von allem Behörden bei einer Strafe von hundert Thalern für jeden Contraventionsfall streng beobachtet werden. — Gewiß, diese Privilegien aus dem Jahre 1572 erscheinen wie die Morgenröthe am Ende der mittelalterlichen Nacht. Denn außer der 'Anstellung im Staatsdienste enthalten sie die ganze bürgerliche Gleichberechtigung. Nun, dieses Savoyen wurde die Säule Italiens und das Fürstengeschlecht, das diese Privilegien gegeben, wurde zur Königsfamilie über das geeinte Italien. (Die Antisemiten sehen hier ein Beispiel, wohin die „Berjudung" führt.) — Bon Israel Levi erhalten wir eine Controverse zwischen einem Juden und einem Christen im 11. Jahrhundert, von Moses Schwab über die hebräischen Manuskripte der öffentlichen Bibliothek in Basel. — Die in Avignon residirenden Päpste haben sich stets mild und gerecht gegen die Juden in den ihnen unterworfenen Provinzen benommen, und dies hatte auch noch einen Nachhall, als die Päpste nach Rom zurückgekehrt waren. Interessant ist deshalb eine ausführliche Abhandlung von Leon Bardinet „Die bürgerliche Stellung der Juden in der Grafschaft Venaissin während des 15. Jahrhunderts", mit welcher die 11. Lieferung beginnt. — Herr I. Derenburg versucht „die Wiederherstellung der alten Redaction der Maßecheth Kippurim (Joma genannt"). Dieser Mischnah-Tractat war ursprünglich eine Beschreibung des langen und verwickelten Dienstes, mit welchem der Hohepriester im Tempel während des Versöhnungstages beauftragt war. Ein Rabbi, der kurze Zeit nach der Zerstörung des Tempels gelebt, und der Feier dieses Tages noch beigewohnt hatte, sammelte Alles, was ihm von den Details des Ritus im Gedächrniß geblieben, um diese zu beschreiben, und als ein frommes Andenken seinen Glaubensgenoffen zu überliefern. In diese Beschreibung brachte die spätere Redaktion der Mischna kasuistische Discussionen hinein, und Derenburg versucht nun, um das älteste Seder Abodah wieder herzustellen, den Abschnitt so zu geben, wie er wohl ursprünglich gewesen. Neben dem Texte giebt er die französische Uebersetzung und größere, sehr intereffante Noten. — Wir haben noch zwei beachtenswerthe Aufsätze aus dieser 11. Lieferung hervorzuheben: Von Ulyffe Robert eine historische und archälogische Studie über das Abzeichen (ln Roue), welches die Juden seit dem 13. Jahrhundert tragen mußten, und von Alfred Stern in Bern „Menasseh ben Israel und Cromwell". lieber diese wichtige Episode ans der englischen Revolution hat bekanntlich Kayserling (siehe Bd. II, Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums, herausgegeben vom Institut zur Förderung der israelitischen Literatur, Leipzig 1861) viel Licht verbreitet, und werden hier noch intereffante Details, namentlich über die Streitschriften für und gegen die Niederlassung von Juden in England und einige Dokumente, besonders Petitionen Menassehs, mitgeheilt. — Unsre Leser werden aus dieser Skizze mit Befriedigung die Fülle tüchtiger Arbeiten ersehen haben, welche diese Revue bringt. Doch werden wir uns folgender Bemerkung nicht entziehen können. Die Revue beschränkt sich, ihrem Titel gemäß, auf Monographien aus dem Bereiche der jüdischen Geschichte und Literatur. Hiermit begnügt sie sich, dem gelehrten Publikum, soweit es sich für unsren Gegenstand interessirt, ein reiches Material zu verschaffen. Hält sie sich nun schon fern von allen dogmatischen und religionsphilosophischen Discussionen, so ist sie noch weniger bestimmt, für das größere jüdische Publikum irgend welche Anregung zu geben. Und doch ist nichts nöthiger, nichts dringlicher, als der jüdischen Maffe erfrischende Geistesnahrung, Erweiterung des populären religiösen Wiffens, Weckung der Liebe, des Enthusiasmus für Religion, religiöse Fragen, religiöse Pflichten darzubieten. Wir möchten daher