Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1883)
- Date
- 1883-05-22
- Page
- Seite 341 (sequence 11)
- Language
- German
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341 Kläger ist der Inhaber der Marmorwaaren-Fabrik Levy u. Pohl Kaufmann Gustav Levy. In Nr. 109 des genannten Blattes vom 21. April 1882 war unter der Ueberschrift „Jüdische Taktlosigkeit" von dem Privatkläger behauptet, daß er einem Sohne, dessen Vater zum Tode erkrankt war, seine Grabdenkmäler bei Bedarf anempfohlen habe und das Verfahren des Privatklägers eine Unverschämtheit genannt. Ter Letztere wies nun nach, daß an den Verfasser des incriminirten Artikels, den Angekl. Kaiser, gerichtete Geschäftscircular nicht eine Empfehlung für den Bedarfsfall enthalte, vielmehr in Folge der im „Jnteligenzblatt" vom 9. Februar pr. publicirten Todesanzeige abgelasfen sei. Der Angeklagte Kaiser deponirte, daß er und seine Angehörigen das Circular des Privatklägcrs auf den zu erwartenden Tod ihres Vaters bezogen hätten. Darüber indignirt, habe er den incriminirten Artikel dem „Deutschen Tagebl." zugefandt. Ter Gerichtshof verurtheilte die Angeklagten zu je 100 Mark evcnt. zu je H) Tagen Gefängniß und sprach dem Beleidigten die Publicationsbefugniß im „Deutschen Tageblatt" und in der „Vossifchen Zeitung" zu. Bei Abmessung der Strafe war einerseits die Schwere der Beledigung, andererseits der Umstand berücksichtigt worden, daß der Angeklagte sich im guten Glauben befunden haben mochte. — Daß die zum 1. Januar 1884 bestimmte Auflösung und deshalb im Nov. stattfindende Neuwahl der Stadtverordneten-Bersammlung zu antisemitischen Kundgebungen Veranlassung geben werde, war vorauszusehen. Auf Tivoli fand gestern Abend eine von vielleicht 10<K) Personen besuchte conservative Versammlung statt, die nach Annahme einer, die Auflösung der Berliner Stadtverordneten Berfammlung billigenden Resolution sich mit der Berathung des Programms einer zu gründenden „Deutschen Bürgerparteibeschäftigte. Der Schluß des Programms lautet: «Es liegt der deutschen Bürgerpartei fern, einen Glaubens- und Racenstreit in die Bürgerschaft zu tragen. . . . Gerade jent ist dem christlichen Charakter unserer Stadt dadurch Ausdruck zu geben, daß den Juden, die kaum den 20. Theil der Bevölkerung bilden, in der Stadverordneten-Versammlung höchstens eine ihrer Seelenzahl entsprechende Vertretung gegeben werde. Berlin, 10. Mai. (Privatmitth.) Man wird sich erinnern, wie die Antisemiten in ihrer guten Zeit Berechnungen aufstellten, um den Juden einen unverhältnißmäßigcn Antheil an Verbrechen aufzubürden und daß sogar ein conservativer Redner im Abgeordnetenhause sich dieser Berechnung bediente, um aus die Juden zu schmähen. l>r. Neumann wies nach, wie jene Berechnung in durchaus falscher Weise zusammengeschmiedet worden. Einen neuen Beweis liefert die statistische Correspvndenz aus den ofnciellcn Angaben über die preußischen Strafanstalten vom 1. April 1881 bis 31. März 1882. In dieser Zeit kamen 9589 Zuchthausgefangenc in die preußischen Strafanstalten. Der Religion nach gehörten 59,38 pCt. der zugekommenen Zuchthausgefangenen der evangelischen, 39,48 pCt. der katholischen 1,09 pCt. der jüdischen und 0,05 pCt. einem anderen Rcligionsbekenntnifie an. Auf 100,000 Evangelische kamen 32 Zuchthausgefangene, auf 100,000 Katholiken 41 und auf eben so viel Juden 29. Man sieht hieraus, wie ungünstig das Verhältniß bei den Katholiken, wie günstig bei den Juden steht. Tie ersteren liefern fast noch einmal foviele Verbrecher an die Zuchthäuser ab als die Juden. Gleiches stellte sich auch in der österreichischen Monarchie heraus, wo z. B. in den Jahren 1877—1879 nach den officiellen Berichten der Antheil der Juden an den Verbrechen conscgucnt drei Viertel Prozent unter der Ziffer ihres Populationsverhältnisses blieb. Leipzig, im Mai. (Privatmitth.) Der Vorstand der hiesigen Gemeinde hat, wie schon noch längerer Gepflogenheit, seinen Bericht über das Verwaltungsjahr 1882 veröffentlicht. Derselbe enthält zuerst einige warme Gedächtnißworte an den sel. Jacob Nachod. Die Zahl der Mitglieder der Gemeinde beläuft sich auf 285: angemeldet wurden 100 Ge bürten (43 Knaben und 63 Mädchen», 26 Eheschließungen und 45 Todesfälle, welche letztere also weit hinter der Zahl der Geburten zurückstehen. Nach den Angaben des Berichtes befinden sich die fämmtlichen Gemeindeinstitutionen in befriedigendem Zustande. Anerkennenswerth ist folgender Beschluß, den wir zu allgemeiner Nachfolge empfehlen: „Zur größeren | Sicherheit bei etwaiger Feuersgefahr in der Synagoge wurde I eine breite Treppe gebaut, die Orgel chemisch imprägnirt, die S Einrichtung getroffen, daß neben den Gasfiammen auch mehrere Oellampen in der Synagoge brennen, und daß während des ganzen Gottesdienstes an hohen Festtagen ein Feuer wehrmann in derselben anwesend ist." Hinsichtlich der Religionsschule hat man hier wie fast überall mit dem nachlässigen Besuch seitens der Zöglinge zu kämpfen. Um sich hiergegen zu verwahren, tverden folgende Bestimmungen getroffen: „Jedes Bersäumniß eines Schulkindes bedarf einer genügenden schriftlichen Entschuldigung der Eltern oder bereit Stellvertreter. Nach dem ersten und zweiten unentschuldigten Versäumniß erfolgt eine schriftliche Mahnung des Schuldirectors an die Eltern oder deren Stellvertreter. Bei einem dritten nicht genügend entschuldigten Versäumniß hat der Gemeinde-Vorstand als Aufsichtsbehörde dem Direktor derjenigen Schule Anzeige zu erstatten, welche das betreffende Kind besucht. Wird auch dann noch die Religionsstunde unentschuldigt versäumt, so wird das Kind durch Beschluß des Gemeinde- I Vorstandes aus der Religionsschule entfernt." I Die Einnahmen und Ausgaben balanciren mit Mk. 39,664