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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-05-08 · Heft 19 (8.5.1883) · p. Seite 307

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 19 (8.5.1883)
Date
1883-05-08
Page
Seite 307 (sequence 9)
Language
German
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j 4 4 I r 307 feine lügnerische Beleidigung um Verzeihung bitten mußte, Deine Großmutter, die Dich erzogen? Der Knabe zog die compromittirten diese Partei in einer beispiellosen Weise, Hand zurück und sprach, zu Henter aufblickend: Ich darf die wir ihr wegen der Nebel, die sie uns zugefügt hat. wohl gönnen können, da hiermit die Unhaltbarkeit dieser Partei und ihre eigenen Grundsätze ans Licht gestellt sind. Ryiregyhaza, 19. April. Folgender Bericht des „Pester Lloyd" wirst ein Helles Licht auf die Behandlung, welcher der Knabe Moritz Scharf unterworfen wurde und ist, um ihn zu einem gefügigen Werkzeug zur Anklage gegen seinen eigenen Vater zu machen. Die Wittwen Sarah Feuermanu aus Nanas und Rosalia Schars aus Tißa-Eßlar, die Großmütter mütterlicher und väterlicherseits des Knaben Moritz Scharf, haben dem Vizegespan Johann ZoltLn ein Bittgesuch überreicht, in welchem sie um die Erlaubniß flehen, mit dem Knaben in Gegenwart des Rabbiners, aber ohne sonstige Zeugen, sprechen zu dürfen. Ohne sonstige Zeugen, weil der Knabe in Gegenwart Jener, unter deren Einfluß er jetzt stehe, sich zufolge seiner furchtsamen Natur nimmer getrauen würde, seinen wirklichen inneren Gefühlen Ausdruck zu geben; wie er auch während der großen Feiertage unter dem Drucke der Anwesenheit jener Personen eine Erklärung unterschrieb, daß er die Synagoge nicht besuchen wolle, ttotzdem in Wirklichkeit seine Seele danach schmachtet, zu Gott gerechterweise zu beten. Da die Osterseiertage herannahen, möchten sie aus seinem eigenen Mund vernehmen, ob er wirklich das göttliche Gebot seiner Religion übertteten und die vorgeschriebene Paffah-Kost verschmähen wolle. Die Frauen erhielten vom Bizegespan folgenden Bescheid: „3543/1883. Bescheid. Da mittelst Verordnung ddto. 29. August 1882 Z. 1166 des Ministeriums des Innern ich der Ueberwachung der Sicherheit des Knaben Moritz Scharf bettaut worden hin, ist es meine Pflicht, ihn bis zur Beendigung des bekannten Sttafprozeffes gegen die Möglichkeit jeglicher moralischen Vexation zu schützen, demnach kann der Verkehr der Bittstellerinnen mit dem minorennen Zeugen nur in Gegenwart von zwei Zeugen und bei ausschließlich in ungarischer Sprache zu führender Conversation gestattet werden, wobei die Berührung jedweden Gegenstandes strengstens zu meiden wäre, der irgendwie mit dem Strafprozesse zusammenhängt. Nyiregyhaza, 19. April 1883. Zoltan, Bizegespan." Der Bizegespan sagte auch den Frauen, die er sehr leutselig behandelte, sie mögen mit Moritz vor Zeugen sprechen. Anfangs wollten die Frauen sich nicht dazu verstehen, aber die Großmütter konnten endlich dem Drange nicht widerstehen, ihr Enkelkind zu sehen. So suchten sie denn den Knaben im Hause des Kastellans Henter auf. Henter rief den Knaben. Dieser blieb, die Augen niederschlagend, an der Thür stehen. Die eine Großmutter eilte aus ihn zu, nahm ihn bei der Hand und fragte: Moritz, willst Du mich nicht küsien? mich nicht. Henter winkte ihm jedoch zu, daß er wohl dürfe, da ging er dann zur Großmutter hin und küßte sie. Der Knabe sieht sehr gut aus, er ist dick und fett geworden. Auf die Frage der Großmutter, ob er nicht zu ihr kommen möchte, erwiderte er: Man würde mich ja umbringen! und Henter bestättgte das sofort. — „Und was wird denn aus Dir?" fragte die Großmutter. „Ein Schreiber!" erwiderte der Knabe, und als die Frauen darüber lachten, da sagte Henter: Wir erziehen ihn zu einem Stadthauptmann, oder er wird ein Geistlicher; zu fünfzehn Jahren wird er sich taufen lassen und bleibt dann bei uns. Da riefen die Großmütter entsetzt: „Und Du, Moritz thätest das?" Er sagte: „Ja." Später kam auch die Stiefmutter des Knaben, die ebenfalls die Erlaubniß erhalten hat, vor Zeugen mit ihm zu sprechen. Sie forderte den Knaben auf, die Augen aufzuschlagen — bishin hatte Moritz gesenkten Blickes, gebeugten Hauptes, leise gesprochen. Der Knabe blickte auf, da sah man, daß er die Augen voller Thränen hatte. Da brachen auch die Frauen in Thränen aus und nun bemühten sie sich ihn zu trösten: Gott werde ihn nicht strafen dafür, daß er das Religionsgesetz verletze und verbotene Speise genieße, er könne ja nichts dafür. Als sie ihn dann fragten, ob er wiffe, daß das Pafsahfest herannahe, sagte er, er habe es nicht gewußt. Auf die Frage, ob er rituell bereitete Speise wünsche, erwiderte er, er werde es ihnen sagen laffen, ob er den Wunsch hege. Die Frauen umarmten und küßten ihn wiederholt, bevor sie schieden; der Knabe duldete die Liebkosungen, erwiderte aber dieselben nicht. Nyiregyhaza, 21. April. Der hiesige Gerichtshof hat den auf die sofortige Freilassung Emanuel Taub's bezüglichen Theil des staatsanwaltlichen Antrages über Urgenz des Ber theidigers vr. Ignaz Heumann heute in Verhandlung gezogen. Auf Grund des Referaters Gustav Russu's wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft abweislich beschieden und ausgesprochen, daß Taub gleichfalls in Anklagestand zu versetzen und in llntersuchungshaft zu behalten sei. Dieser Bescheid wird wie folgt motivirt: „Wohl erwähnt Moritz Scharf in seinen Aussagen Emanuel Taub's mit keinem Worte, doch giebt Taub selber zu, daß er in jener Zeit, in welcher der Mord muthmaßlich verübt wurde, sich in Gesellschaft zweier Schächter in seiner Wohnung befunden habe; von diesen zwei Schächtern aber sagte Moritz Scharf aus, daß sie Esther Solymosi in der Synagoge geschlachtet haben. Emanuel Taub .sei sonach aus Grund seiner eigenen Aussage wegen Mitschuld in Anklagestand zu versetzen. Taub war im April des verflossenen Jahres bereits als Schächter nach Polgar engagirt, doch sollte er seine Stelle in Tißa-Eßlar behalten, bis für ihn sich ein entsprechender Ersatz fand. Die Schächter Salomon Schwarz , und Leopold Braun, die auf seine Stelle reflectirten, waren 19 .4 .

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