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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-05-08 · Heft 19 (8.5.1883) · p. Seite 300

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 19 (8.5.1883)
Date
1883-05-08
Page
Seite 300 (sequence 2)
Language
German
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sätzen und Einrichtungen ver evangelischen Kirche dem evan-' gelischen Geistlichen nicht gewährt sind. Wir brauchen nicht! zu bemerken, daß der Lehrer des Judenthums noch viel vorsichtiger in der Anwendung seelsorgerischer Mittel sein müsse, j und deren noch viel wenigere besitzt. Der Erlaß fordert in Nothfällen auf, die Intervention der Behörden nachzusuchen, namentlich mit aller Kraft gegen jedes Versprechen über die religiöse Erziehung der Kinder aufzutreten, und schließlich auch die geistlichen Zuchtmittel anzuwenden bis zur Versagung des Abendmahls. Er spricht es unumwunden aus, daß „ein feierlich abgegebenes Versprechen als eine aufgedrungene und unter Verletzung heiliger Pflichten ertheilte Zusage nicht als vor Gott verbindlich anerkannt werden könne." Nach solchen Vorgängen wird es auch uns zustehen, gegen die gemischten Ehen das auszusagen, was hier von den christlichen Kirchen gegen einander in so schroffer Weise ausgesprochen wird. Die Mischehe wird als ein Herd der Propaganda bezeichnet, die namentlich auf die aus solcher Ehe entsprießenden Geschlechter spekulirt. Sie wird deshalb als ein Mittel charakterisirt, den Fortbestand der betreffenden Religion zu untergraben. Wir wollen uns nun zur weiteren Aussprache nicht auf das tradirte Gesetz des Judenthums berufen, das ja bekannt ist, sondern uns in eine frühere Zeit und eine andere Gegend versetzen, um eine lehrreiche Aeußerung heranzuziehen, die unter Umständen erfloffen ist, welche den heutigen Verhältniffen der Juden auffallend ähnlich waren. Wir meinen Alexandrien zur Zeit der Ptolomäer und der römischen Herrschaft. Dahin, wie in ganz Egypten, und von da nach Cyrene und Libyen wurden von Alexander und seinen Nachfolgern hundert Tausende von Juden versetzt mit dem Zugeständniffe der Gleichberechtigung mit den Macedoniern und Griechen, die ihnen förmlich verbrieft wurde. Sie bildeten einen bedeutenden Theil des egyptischen Heeres, und brachten selbst angesehene Feldherren hervor, die wir ihren Namen nach noch kennen. Wir finden sie ferner als Hofbeamte, öffentliche Kornverwalter und Nilwächier, als kleinere und größere Kaufleute und Schiffsherren, als zahlreiche Handwerker, wie uns die Innungen jüdischer Gold- und Silberarbeiter, Schmiede, Panzerschmiede und Weber in Alexandrien namhaft gemacht werden; als Kunsthandwerker wurden sie sogar nach dem Auslande berufen. Nicht minder entfaltete sich in ihnen die literarische Thätigkeit in Poesie, Exegese und Philosophie und zwar in griechischer Sprache. In religiöser Beziehung bezeugen sie bei vielfacher Gelegenheit eine treue Anhänglichkeit an den überkommenen Glauben; nichtsdestoweniger bekunden sie viele Abweichung von der palästinensischen Strenggläubigkeit. Wurde doch von ihnen mit Berufung auf eine Stelle in Jesajas ein eigener Tempel mit dem, dem Tempelcultus in Jerusalem nachgebildeten Opferdienste errichtet; übersetzten sie die heilige Schrift ins Griechische und benutzten diese Uebertragung zu den Vorlesungen in den Synagogen; stellten sie ein eigenes Synedrium zur Entscheidung religiöser Fragen her; wurde die Kenntniß des Hebräischen bei ihnen so mangelhaft, daß selbst ihre Autoren, wie Ezekiel der Dramatiker und Philo nur nach den Septuaginta arbeiteten und sich des Hebräischen fast ganz unkundig zeigen. Fragen wir nun, welche Ansichten über Mischehen bei diesen Alexandrinern geltend waren, so finden wir eine schlagende Antwort bei dem Philosophen Philo. In seiner Schrift (/c£oi clöv icvacpeoou. fol. 780 ed. Hoeschel) stellt er sich ganz auf die Seite des Gesetzgebers und sagt, daß derselbe mit Recht „nicht gestattet, daß ein Mann ein Weib aus anderem Stamme (urfi akloeSvel) zur Ehe nehme, damit derselbe nicht von ihr verführt und der Frömmigkeit vergessend, vom rechten Wege zu Irrwegen verleitet werde. Es kann zwar geschehen, fährt er fort, daß er selbst widerstehe, von Jugend auf an die väterlichen Sitten gewöhnt und den heiligen Gesetzen folgend, welche die Eltern in ihn verpflanzt haben. Dagegen ist die nicht geringe Gefahr zu verhüten, welche den Söhnen und Töchtern droht. Denn leicht können diese die Verehrung des einzigen Gottes hintenansetzen, von falschen Meinungen angelockt, was der Anfang und das Ende äußerster Unseligkeit ist." — Dies ist die Ansicht, welche Philo, der doch sonst mit der Auslegung des Gesetzes höchst frei umgeht, über die Mischehen ausspricht, und als die in seiner Zeit und der jüdischen Genossenschaft herrschende geltend macht. Wir brauchen dem nichts weiter, hinzuzufügen. Nicht nationale Ab- und Ausschließung ist das Mottv für die Abwehr der Mischehe, sondern das religiöse Moment. So spricht es von Beginn an der Gesetzgeber aus (5 Mos. 7, 3. 4.), so Philo der Alexandriner, so die traditionellen Gesetzeslehrer, und dasselbe sagen — die katholische Kirche und der evangelische Oberkirchenrath vom Standpunkte ihrer Kirchen aus. Wie hätten wir, die wir für den Fortbestand des Judenthums in der Gesammtheit und in den Individuen eintreten, uns zu scheuen, dasselbe nachdrücklich zu betonen?! Das jüngste Semestrial-Süüetm -er Alliance isra61ite universelle. (Zweites Semester 1882.) Das Prinzip der Association ist seit undenklicher Zeit in den jüdischen Gemeinden lebendig und wirksam. Für viele rituelle und für alle Wohlthätigkeitszwecke erstanden in den Gemeinden Vereine, Chebroth, welche zu aller Zeit die Wahrheit des Spruches erhärteten: „Einheit macht stark." Allein alle diese Vereine waren stets aus das Weichbild beschränkt und höchstens fand eine weitergreifende Vereinigung

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