Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1883)
- Date
- 1883-05-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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"Allgemeine Zeitung des Hudenthums. Ein imparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig S Mark. Abonnel ment in Deutschland (Postzeitungsliste > Nr. SS) und Oesterreich bei allen Postämtern. außerdem durch den Buch- > Handel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Gzepeöition: Leipzig, WoßpLcrh 18 In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr.L. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Berlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 47. Jahrgang. Leipzig, den 8. Mai 1883. JSfc. 19. Inhalt. Leitende Artikel: Die Mischehen. — Das jüngste Semestrial-Bülletin der Alliance isrut'-Iite universelle. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn. Berlin. Hamburg, Meiningen, Göttingen. Straßburg i. E.— Oesterreich- Ungarn: Wien, Pest, Ntstregyhaza. — Frankreich: Paris. — Rußland: Petersburg, Riga. — Palästina: Samaria. — Amerika: Linares, St. Paul. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Die Juden in Fez. — Vermischtes. ,£cttciVc'c Clitificf. Bonn, 2. Mai. Die Mischehen. Nach statistischen Angaben ist die Zahl der gemischten Ehen zwischen den verschiedenen Religionsparteien im Wachsen begriffen und dieser Umstand giebt zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche zu schweren Reibungen und Conslikten Veranlassung. In der letzten Zeit haben Redner im ungarischen Parlamente die Mischehen als das wirksamste Mittel bezeichnet, die Amalgamation der Juden mit den Christen ^zu bewirken und ist deshalb ein Gesetzentwurf eingebracht worden, die Ehen zwischen Juden und Christen zu gestatten, die in Ungarn noch gesetzlich verboten sind, wobei bezeichnend ist, daß die Civilehe in Ungarn noch nickt besteht , auch für» Erste wenig Aussicht hat. In gleichem Sinne stnd in Deutschland einige Broschüren zur Empfehlung der Mischehen zu oben bezeichnetem Zwecke erschienen. Welcher Zweck in Wahrheit damit verfolgt wird, kann nicht zweifelhaft sein. Nachdem wechselsweise Verfolgung und Verlockung sammt einem Heere von Missionären und einer Fluth von Traktätchen zur Beseitigung des Judenthums und der Juden mit nur geringem Erfolge angewendet worden, glaubt man eine nachhaltige Propaganda in den Mischehen zu finden. Bei so unverhohlen ausgesprochener Absicht brauchen wir uns nicht zu scheuen, die Mischehen in solchem Lichte zu betrachten. Daß die gemischten Ehen seitens der katholischen wie der evangelischen Kirche, also selbst zwischen Christen und Christen als ein Mittel der gegenseitigen Propaganda angesehen und behandelt wird, dafür liegen die Beweise zu Tage und sind auch für uns in dieser Frage höchst lehrreich. Die katholische Kirche, stets entschieden und conscquent, verweigert die katholische Trauung einer Mischehe, wenn der nichtkatholische Theil nicht ein Versprechen unterzeichnet, daß die aus solcher Ehe entsprungenen Kinder sämmtlich katholisch getauft und erzogen würden. Cs versteht sich, daß dasselbe gefordert wird. wenn der eine Theil katholisch, der andere jüdisch ist. Der preußische evangelische Oberkirchenrath hat deshalb jüngst den Consistorien eine Ansprache übersandt, und durch die kirchlichen Amtsblätter zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Cr klagt, daß ..in den Gemeinden sich ein Mangel an Widerstandskraft und kirchlichem Ehrgefühl insbesondere auf dem Gebiete der gemischten Ehen bemerkbar mache, aus welchem die evangelische Kirche zur Abwehr der Angriffe eines rührigen, entschlossenen und methodisch vorgehenden Gegners genöthigt ist," und fordert daher zur Anwendung aller gesetzlich zustehenden Mittel der Abwehr aus. Sieht sich hierin der evangelische Oberkirchenrath in einen gewiffen kNothstand versetzt, so ist das Judenthnm in seinen überall j hin zerstreuten Gruppen und zwar zweien Gegnern gegenüber um so mehr darin. Jener verlangt „Warnungen vor i gemischten Ehen in den Predigten, im Confirmandenunterricht, im fortgesetzten seelsorgerischen Verkehr mit der eonfirmirtcn Jugend." Der Erlaß zählt dann die Mittel auf, welche I dem katholischen Priester zur Einwirkung aus die Individuen j und die Familien zu Gebote stehen und die nach den Grund- 19