Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 47 (1883)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1883)
- Date
- 1883-05-01
- Page
- Seite 289 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3224737-3227447-3227466--40775-3309192- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
289 i wo er nicht von gewisser Seite insgeheim unterstützt und ge-! wesenen Aerzte, ferner der Comitats-Sicherheits-Commissäre nährt wird. j Vay und Recsky und des Gefängnißwächters Karancsay. Pest, 15. April. (Privatmitth.) Die Tißa - Eßlarer! Ueber das Revisions-Gutachten des Landes - Sanitäts- Asfaire findet nun endlich ihren Abschluß vor dem Schwur-' rathes über die Tißa-Dadaer Leiche, über das wir seinerzeit gerichte. Sämmtliche in dieser Angelegenheit Jnhaftirten sind1 berichtet haben, bringt die „Wiener medizinische Wochenschrift" unter Anklage gestellt. Der von dem Ober-Staatsanwalteine vernichtende Critik. Es heißt darin u. A.: Substituten Ed. Szeiffert verfaßte und bereits gestern dem1 „Eine Körperschaft, welche aus Männern besteht, die in k. Gerichtshof in Nyiregyhaza zugesandte Strafantrag erstreckt der vorliegenden Frage auf fachmännische Qualification keinen sich auf 14 Personen, von denen 4 und zwar der jetzige Anspruch erheben können, und welche sich dennoch nicht scheut, Schächter von Tißa-Eßlar, Salomon Schwarz, der Jbranyer das Gutachten wirklicher Fachmänner zu desavouiren, eine Lehrer Abraham Buchsbaum, der Udvarer Schächter Leopold, solche Körperschaft verzichtet freiwillig aus wissenschaftliche Braun und der Bettler Hermann Wollner der unmittelbarenj Vertrauenswürdigkeit und das ist es, was wir uns vorläufig Thäterschaft des Mordes an Esther Solymosi angeklagt wermerken wollen." den. Bei allen Vieren wird die im voraus gefaßte Absicht, „Nicht die Frage, ob und welchen Einfluß das Gut den Mord zu begehen, als erwiesen angenommen. Als Theilachten des Landes-Sanitätsrathes auf den Ausgang der Afiaire nehmer am Morde erscheinen angeklagt: Josef Schars, Tempel von Tißa-Eßlar nehmen wird, ist es, die uns hier beschäftigt; diener in Eßlar, Adolf Junger, Landwirth in Tißa-Eßlar, nur das Bestreben, die Würde des ärztlichen Standes und Abraham Braun alias Brenner, Tagelöhner in Tißa - Eßlar ihrer berufenen Vertreter zu wahren, veranlaßt uns, aber- Samuel Lustig, Kaufmann in Tißa-Eßlar und Lazar Wein-mals das Wort zu ergreifen, um öffentlich Protest zu erstein , Pächter in Tißa-Eßlar. Des Verbrechens der Borheben gegen die gröbliche Verletzung und Vergewaltigung der schubleistung durch Leichenschmuggel in dieser Angelegenheit Wissenschaft durch den ungarischen Landes-Sanitätsrath. Was sind angeklagt: Amsel Vogl, Flößer in Felegyhaza; Jankel die Herren Gerichtsärzte an den romantischen Ufern der Theiß Smilovits, Taglöhner; David Herschko, Flößer in Szeklenz; über die Leiche von Tißa-Eßlar ausgesagt haben, zeugt von Martin Groß, Pächter in Tißa-Eßlar und Ignaz Klein, Tagkrassester Ignoranz: die Herren haben keine Ahnung von den löhner in Tißa-Eßlar. Rücksichtlich des gegenwärtig in Haft Fortschritten, welche die gerichtliche Medizin in den letzten befindlichen Emanuel Taub wurde die Einstellung des Ver- Jahren gemacht; sie wissen nicht, welche Untersuchungen der fahrens, sowie die sofortige Enthaftung desselben beantragt;, einzelnen Organe, und selbst unwesentlich scheinender Momente ebenso wurde die Einstellung des weiteren strasgerichtlichen heutzutage zur Prüfung gelangen müssen, um Aufklärung zu Verfahrens bezüglich folgender Personen beantragt: Frau bringen in die dunkelsten Detailfrageu gerichtlich medizinischer Josef Scharf geb. Müller, Hermann Rosenberg, Wittwe Ignaz Untersuchungen. — Aber bei den Herren Gerichtsärzten von Klein geb. Roth, Nißen Mendelovits, Ignaz Mathei, Emerich Nyiregyhaza und Konsorten, die keine Sanitätsräthe sind, ist Csepkovits, Johann Czelever, Peter Mathei, Peter Szavinecz, mangelhaftes Wissen zu entschuldigen; der ungarische Landes- Georg Betski, Moriz Widder, Frau Leo Großberg geb. Ka- Sanitätsrath aber kann aus diesen Milderungsgrund nicht tharina Klein und Bernhard Lefkovits. Anspruch machen, er hat sich durch sein Gutachten eine Blöße In den Motiven der Anklage macht der Antrag eine gegeben, die ihm in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung wesentliche Unterscheidung bei jenen Personen, die wegen einen letzten Platz zumeist in der Reihe wissenschaftlicher Mordes nach § 278 St.-G., und bei jenen, die blos der Corporationen." Theilnehmung, respective der Vorschubleistung an demselben „Es gäbe vielleicht noch Eine Erklärung für den aufbefchuldigt werden. In erster Linie wird das sattsam bcfallenden Ausspruch des ungarischen Landes-Sanitätsrathes, kannte Geständniß Moriz Scharf's dem Anklage-Anträge zu aber diese wollen wir nicht weiter auseinandersetzen; denn Grunde gelegt, ferner wird aus die Abweichungen in dem immerhin ist es weniger betrübend, mangelhaftem Wissen Sachverständigen-Gutachten hingewiesen und ein Theil des gegenüber zu stehen, als absichtlicher Beugung des Rechtes Antrages aus dem dritten Gutachten, dem des Landes-Saniauf Kosten der öffentlichen Moral." tätsrathes. welches keiner und jeder Untersuchungs-Commii- In der Szt-Jmreer Afiaire hat die Sber-Staatsanwalt fion Recht gebe, formulirt. Nicht minder geschieht die Be- 'chast das Verfahren wider die eines rituellen Mordes anrufung auf die Jdentitätszeugen, welche bei Gelegenheit der geklagten Personen einzustellen beantragt. Dem von der ersten Untersuchung der Dadaer Leiche ihre Depositionen ab- Karczager Staatsanwaltschaft unterbreiteten Anträge, demgegaben. Schließlich wird die Vorladung von nahezu 200 maß die Anstifter und Anzeiger dieser „zweiten Tißa-Eßlarer Zeugen zur Schlußverhandlung beantragt, darunter auch die Afiaire" wegen falscher Anklage zu verfolgen seien, konnte sämmtlicher in dieser Angelegenheit als Experten thätig geseitens der Ober-Staatsanwaltschaft mit Rücksicht darauf keine