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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1883-04-24 · Heft 17 (24.4.1883) · p. Seite 275

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
47 (1883)
Issue
Heft 17 (24.4.1883)
Date
1883-04-24
Page
Seite 275 (sequence 9)
Language
German
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275 IV. Klasse huldvollst zu verleihen. Und indem ich hiermit den beiden Herren die Insignien des Ordens überreiche, wiederhole ich meinen Glückwunsch sür das fernere Gedeihen Ihrer Anstalt." — Jerusalem wird aufhören, einen „evangelischen Bischof" zu beherbergen, da der desfallsige mit England 1842 abgeschlossene Vertrag zu Ende geht, und nicht wieder erneuert werden soll, weil man einen deutschen protestantischen Geistlichen nicht der Nothwendigkeit aussetzen will, sich zur anglikanischen Kirche zu bekennen. Daß dadurch Jerusalem an Bedeutung und Heiligkeit verlieren werde, glaubt wohl Niemand; auch nicht, daß deshalb die anglikanischen und protestantischen Missionäre in Jerusalem weniger, auf den Seelenfang jüdischer Kinder und Kranken ausgehen! werden. Aber dafür liegt ein Beweis darin, wie wenig die verschiedenen evangelischen Kirchen bereit sind, auf irgend einen Einigungspunkt einzugehen. Die Bemühungen Töllingers und des Altkatholicismus zu diesem Zwecke sind völlig gescheitert. Dresden, im April. (Privatmitth.) Der Berwaltungsbericht der hiesigen israelitischen Gemeinde auf das Jahr 1882 zeigt in einem „Rückblick" den eigenthümlichen Umstand, daß von 1873 bis 1879 ein rasches Anwachsen der Gemeinde Mitglieder stattgefunden, nämlich Von 274 auf 479, während seitdem die Zahl wieder zurückgegaugen und zwar bis zu 422. Auch ergiebt sich ein lebhafter Wechsel: es sielen 44 Mitglieder aus der Liste im Jahre 1882 und wurden 34 ausgenommen. In blühendem Zustande befanden sich die! Finanzen. Denn bei einer Einnahme von M. 38,22«> bej liefen sich die Ausgaben auf 35,913 und stieg der Bestand der Gemeindekasie in M. 34,849, nämlich 2300 mehr als j im Vorjahre, obschon auf die Restauration der Synagoge! M. 3202 verwendet worden. Auch ist es eine erfreuliche; Erscheinung, daß zu den Ausgaben nur ungefähr die Hälfte durch Eultussteuer gedeckt zu werden brauchte. Desgleichen befinden sich sämmtliche Wohlthätigkeitsvereine, II an der Zahl, in bestem Fortgang; ihre Einnahmen übertrafen beträchtlich ihre Ausgaben und das Gesammtvermögen derselben beträgt jetzt M. 200,141. Aus den Gemeindeangelegenheiten heben wir nur hervor, daß durch Beschluß des Gemeinderathes der Zwang der hebräischen Schrift auf Grabsteinen aufgehoben wurde, so daß der Gebrauch der Sprache fakultativ wurde, wohingegen der Inhalt jeder Grabschrift der Genehmigung des fungirenden Vorstehers und des Vorstehers der Beerdigungsbrüderschaft unterliegt. Leipzig, 11. April. Ein Schneider in Elberfeld war vom dortigen Landgericht wegen groben Unfugs zu 100 Mk. Geldbuße verurtheilt, weil er eine Marke mit der Umschrift: „Deutsches Reich. Juden raus!" verschiedentlich angeklebt hatte. Auf die von ihm erhobene Revision hat ihn das Reichsgericht vorgestern freigesprochen. (Es ist eigenthümlich. daß bis jetzt unseres Wissens das Reichsgericht hinsichtlich der Antisemiten nur freisprechende Entscheidungen getroffen hat.) Bcuthen, Oberschl., 13. April. (Privatmitth.) Beim Herannahen des Pessachfestes dürfte nachstehendes Factum für manche preußische Gemeinde von Interesse sein. Die Beköstigung der im hiesigen Gefängnisse iuternirten jüdischen Strafgefangenen lvährend des Peffachfestes mit rituell zubereiteter Kost wurde während der Geltungsdauer der früheren Gerichts- resp. Gefängnißordnung von dem jedesmaligen Gerichtsdirector, dem das Gefängniß unterstellt war, auf Antrag zugelassen. Als im vorigen Jahre ein gleicher Antrag bei dem ersten Staatsanwalt des hiesigen Landgerichts, von welchem die Gefängnißverwaltung jetzt ressortirt, gestellt wurde, wurde solcher abgelehnt. Auf eine gegen diesen Bescheid beim Herrn Justizminisier erhobene telegraphische Beschwerde des Herrn Rabbiner vr. Rosenthal und des Gemeinde-; Vorstandes erfolgte nach einigen Stunden ebenfalls telegraphisch die Weisung an den Staatsanwalt, die rituelle Beköstigung der jüdischen Gefangenen zuzulaffen und gleichzeitig die Be-! nachrichtigung hiervon an die Beschwerdeführer.! Oesterreich-Ungarn. ' Wien, 6. April. In der gestrigen Sitzung deS Abgeordnetenhauses gab Präsident Smolka, bekanntlich ein Vorfechter der Polen, Mittheilung vom Tode Schreibers. Er that dies mit folgenden Worten: „Ich habe dem hohen Hause noch eine andere Trauerbotschaft zu verkünden. Während der Unterbrechung unserer Sitzungen ist unser College, Herr Abg. Simon Schreiber, Ober-Rabbiner in Krakau, einem Schlaganfalle erlegen. Wenn es dem Verstorbenen nicht gegönnt war, den Berathungen des hohen Hauses in dem Maße nachzukommen, wie er es sicherlich gewünscht hat, so ist es auf seine seit mehreren Jahren bereits bedeutend untergraben gewesene Gesundheit zurückzuführen; sicher ist, daß der Verstorbene im Grunde seiner gesellschaftlichen und seiner Berufsstellung sich bei dem weitaus größeren Theile seiner Glaubensgenoffen in Galizien eines sehr hohen Ansehens und eines sehr bedeutenden Eiufluffes erfreute. Selbsti verständlich kann es nicht meine Aufgabe fein, und ich fühle j auch nicht den Beruf und das Geschick dazu, sein Wirken iu i seiner Berufsstellung einer Kritik zu unterziehen. Doch der persönliche Verkehr mit ihm hat mir die gewissenhafte Ueberzeuguug verschafft, daß nicht persönliche Motive, nicht selbst süchtige Zwecke, sondern tiefinnerste religiöse Ueberzeugung diesem seinem Wirken in seiner Berufsstellung zu Grunde - lag, und es ist dies ein Moment, welches auf Achtung Au-; spruch hat, und deshalb begleite ich auch sein Hinscheiden ‘ mit inniger Betrübniß. Ich nehme an, daß auch das hohe 1 Haus, indem es sich während dieser meiner Ansprache bereits erhoben hat, ihm ein ehrendes Andenken bewahren wird, 17

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